Der Besitz sowie Handel illegaler Substanzen wie Amphetamine, Kokain, Ecstasy, LSD ist ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Obwohl der Eigenkonsum weitestgehend akzeptiert wird, kann schon der Besitz von Kleinstmengen weicher Drogen wie Cannabis hohe Strafen nach sich ziehen.
Da schon Einzelheiten in der Schilderung des Sachverhalts über den Ausgang des Verfahrens entscheiden können, kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht sinnvoll sein. Er wird in Ihrem Interesse handeln und kann das Strafmaß abmildern, eine Therapie anstreben oder eine Einstellung des Verfahrens erzielen.
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Wird Ihnen ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen, kann es sinnvoll sein, sich schnellstmöglich juristischen Beistand zu suchen. Ein Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft übernehmen. Lassen sich Fehler im Ermittlungsverfahren nachweisen, sind die durch die Strafverfolgungsbehörden erhobenen Beweise nicht verwertbar. Ihr Anwalt kann alles daran setzen, das Strafmaß durch eine individuelle Verteidigungsstrategie zu reduzieren.
Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigt Beschuldigte in Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ob Drogenkonsum, -besitz oder -handel – ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn Ihnen ein Strafverfahren droht. Da ein Verstoß gegen das BtMG je nach Straftatbestand mit empfindlichen Straftaten und sogar Freiheitsentzug geahndet werden kann, kann es sinnvoll sein, umgehend juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Was ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht kostet, hängt wesentlich von der Komplexität des Auftrags, dem damit verbundenen Aufwand und den Erfolgsaussichten ab. Die anwaltliche Vertretung in einem Verfahren wegen einer geringen Besitzmenge Cannabis kostet Sie in der Regel weniger als eine Strafverteidigung wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels. Für die Kosten- und Planungssicherheit erhalten Sie von einem advocado Partner-Anwalt direkt nach seiner kostenlosen Ersteinschätzung ein unverbindliches Festpreisangebot.
Der Besitz sowie Handel illegaler Substanzen wie Amphetamine, Kokain, Ecstasy, LSD stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Obwohl der Eigenkonsum weitestgehend akzeptiert wird, kann schon der Besitz von Kleinstmengen weicher Drogen wie Cannabis hohe Strafen nach sich ziehen.
Da bereits winzige Nuancen in der Schilderung des Sachverhalts über den Ausgang des Verfahrens entscheiden, kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht sinnvoll sein. Er wird in Ihrem Interesse handeln und kann das Strafmaß abmildern, eine Therapie anstreben oder eine Einstellung des Verfahrens erzielen.
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