Ihnen wird Betrug vorgeworfen? Sie können sich wehren – wichtig ist dafür Einsicht in die Ermittlungsakte. Ohne Anwalt ist die Akteneinsicht im Strafverfahren aber beschränkt. Der Anwalt kann den Tatvorwurf und die vorliegenden Beweise prüfen, Einspruch gegen den Strafbefehl erheben oder eine Verteidigungsstrategie entwickeln und vor Gericht im Sinne einer milden Strafe argumentieren.
Wann ein Betrug vorliegt, ist im § 263 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer einen anderen täuscht, um ihm einen finanziellen Schaden zuzufügen und sich selbst zu bereichern, begeht Betrug. Bestraft werden kann nur, wer vorsätzlich betrügt, um sich an fremdem Vermögen zu bereichern.
Wer wegen Betrugs angezeigt wurde, kann einen Anwalt für Strafrecht gebrauchen. Der Strafrechtler kann Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft erhalten und Ihre Verteidigung im Strafverfahren übernehmen.
Die Kosten für den Anwalt müssen Sie bei Betrug selbst übernehmen. Spricht das Gericht Sie vom Vorwurf des Betrugs frei, übernimmt die Staatskasse oder der Privatkläger die Kosten für das Gericht und Ihren Anwalt.
Nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) bezeichnet Betrug jede Täuschungshandlung, durch die eine andere Person einen Vermögensschaden erleidet. Dazu zählen z. B. Kapitalanlagebetrug, Sozialbetrug, Subventionsbetrug, Computerbetrug oder Versicherungsbetrug.
Bei einer Anzeige wegen Betrugs gilt vor allem: Schweigerecht nutzen – und juristischen Rat holen.
Anwalt bei Betrug beauftragen: 4 Gründe
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Wie beim Diebstahl wird beim Betrug einer anderen Person etwas weggenommen: Der Betrüger verschafft sich oder einer anderen Person einen finanziellen Vorteil, während der Betrogene einen Vermögensschaden erleidet. Beim Betrug steht allerdings die Täuschung und nicht die Wegnahme im Vordergrund.
Der Betrug ist außerdem von der Untreue abzugrenzen: Während der Täter beim Betrug ohne jegliche Befugnis des Opfers handelt, hat es ihn bei der Untreue mit der Verfügung über sein Vermögen betraut.
Der einfache Betrug kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe führen. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis hin zu 10 Jahren. Eine Verurteilung führt zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister und erscheint im Führungszeugnis.
Nach dem Strafverfahren kann der Betrogene eine Zivilklage einleiten und gemäß § 823 BGB und § 263 StGB Schadensersatz wegen dieser unerlaubten Handlung fordern.
Beim Betrug ist keine strafbefreiende Selbstanzeige möglich – wer ein freiwilliges Geständnis ablegt, wird für sein Handeln dennoch bestraft. Oft berücksichtigen Gerichte eine Selbstanzeige zumindest strafmildernd. Damit Strafverfolgungsbehörden eine Selbstanzeige nicht gegen Sie auslegen, kann es hilfreich sein, Ihren individuellen Fall von einem Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk prüfen zu lassen und sich über Ihre Handlungsoptionen zu informieren.
Der Anwalt kann bei Betrug Ihre Ermittlungsakte einsehen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Kann er die Vorwürfe nicht vollends aus der Welt schaffen, versucht er, ein möglichst geringes Strafmaß zu erreichen.
Wer Opfer eines Betrugs geworden ist und Geld verloren hat, kann mit einer Strafanzeige reagieren. Ist die Identität des Täters unklar, wird er von Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt. Haben Sie zwar einen Verdacht, aber keine konkreten Beweise, ist Vorsicht geboten: Der Beschuldigte reagiert möglicherweise mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung.
Erhärten die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde den Tatverdacht und kommt es zum Strafverfahren, können Sie als Nebenkläger auftreten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine Verurteilung wegen Betrugs zu erwirken. Bei Erfolg kann er Sie bei Ihrer Schadensersatzforderung vor dem Zivilgericht unterstützen.