Wer nach Cannabiskonsum am Steuer erwischt wurde, dem kann ein Anwalt für Verkehrsrecht mit Schwerpunkt Drogen am Steuer bzw. auch ein Anwalt für Strafrecht helfen – je nachdem, was der Vorwurf im Einzelfall ist.
Ja, auch mit dem neuen Cannabisgesetz ist Kiffen nur in einem bestimmten Rahmen unter Auflagen legal. Wer nach dem Kiffen z. B. Auto fährt, wird bestraft wie bisher. Gleiches gilt für alle, die mit Cannabis handeln. Drogendealer können also trotz neuer Rechtslage nicht auf geringere Strafen hoffen.
Cannabis am Steuer ist in Deutschland auch mit dem neuen Cannabisgesetz verboten. Am THC-Grenzwert und den Strafen hat sich nichts geändert. Ob der THC-Grenzwert erhöht wird, bleibt abzuwarten – dafür wäre eine Gesetzesänderung notwendig.
Seit 01. April 2024 ist Cannabis im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als verbotene Substanz gelistet. Wer z. B. Cannabis zu medizinischen Zwecken erhält, braucht dank des neuen Cannabisgesetzes kein Betäubungsmittelrezept mehr.
Seit 01. April 2024 sind der Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Das neue Cannabisgesetz (CanG) ändert die Rechtslage für Cannabis-Straftaten deutlich.
Wer in der Vergangenheit wegen Besitzes oder Anbau von Cannabis verurteilt wurde, kann womöglich dank des neuen Cannabisgesetzes Straffreiheit erhalten.
Trotzdem gilt: Cannabis ist nicht generell legal. Das Gesetz erlaubt den Besitz und Anbau nur in einem klar definierten Rahmen – wer diese Vorgaben nicht erfüllt, muss weiterhin mit einer Strafe rechnen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Cannabis kann Sie zu Grenzen des Gesetzes, Amnestie und Folgen für z. B. Drogenfahrten beraten.
Das Cannabisgesetz erlaubt seit 01. April 2024 Folgendes:
Was ist laut Cannabisgesetz nicht erlaubt?
Das Cannabisgesetz schafft eine neue Rechtsprechung, wenn es um Cannabis-Straftaten geht – und gleichzeitig auch eine sogenannte Amnestie-Regelung für frühere Delikte.
Dank der Cannabis-Amnestie können Cannabis-Straftaten. die vor dem neuen Gesetz begangen wurden, straffrei werden. Straferlass ist möglich für Delikte, die laut dem neuen Cannabisgesetz straffrei sind.
Das heißt: Wer wegen Besitzes oder Eigenanbau bis 25 Gramm Cannabis verurteilt wurde, kann jetzt Straferlass dank Cannabis-Amnestie bekommen – solange die Strafe nicht vollstreckt wurde.
Eine bereits bezahlte Geldstrafe kann man aber nicht zurückfordern. Man bekommt keine Entschädigung für eine erlittene Haftstrafe.
Wer wegen Drogenhandels verurteilt wurde, hat mit der Amnestie-Regelung keine Chance auf Straffreiheit. Denn der Handel und Inverkehrbringen von Cannabis ist weiterhin strafbar.
Auch für Strafen laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) gibt es keine Amnestie:
Die Cannabis-Amnestie bedeutet also nicht, dass alte Urteile automatisch ungültig sind. Jeder Fall muss geprüft werden.
Ein Cannabis-Anwalt kann Ihr Urteil überprüfen und einschätzen, ob ein Straferlass oder zumindest die Minderung der Strafe möglich ist.
Ja, durch die Amnestie-Regelung können bestimmte Cannabis-Delikte aus dem Bundeszentralregister (BZR) gelöscht werden.
Gemäß § 40 CanG können Einträge gelöscht werden, wenn:
Das gilt vor allem für Verurteilungen wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis oder wegen Anbau zum Eigenbedarf.
Aber: Die Taten werden nicht automatisch aus dem BZR gelöscht. Man muss selbst aktiv werden und sich bei den Behörden melden.
So wird ein Cannabis-Eintrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht:
Um auf der sicheren Seite zu sein, kann die Unterstützung eines Cannabis-Anwalt sich lohnen. Er kann den Antrag absichern, die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und der Registerbehörde übernehmen und direkt reagieren, sollte Ihr Antrag auf Löschung abgelehnt werden.
Durch das neue Cannabisgesetz ist der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis unter Vorgaben legal. Im Straßenverkehr gilt aber weiterhin: Unter Einfluss von Cannabis zu fahren, ist strafbar.
Der Grenzwert bleibt wie bisher: Ab 1 Nanogramm THC im Blut ist Cannabis am Steuer strafbar. Auch die Fahrverbote und Bußgelder gelten nach wie vor.
Erst ab 01. Juli 2024 gilt ein höherer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm.
Ersttäter müssen 500 Euro Bußgeld zahlen und bekommen 1 Monat Fahrverbot. Wer mehrfach mit Cannabis am Steuer erwischt wird, bekommt höhere Strafen bis hin zum Führerscheinentzug. Außerdem wird die Führerscheinbehörde eine MPU anordnen, um zu überprüfen, ob Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind.
Das heißt: Das CanG erlaubt den Besitz und Konsum von Cannabis – aber nicht am Steuer. Wer nach dem Kiffen fährt, muss damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle eine Blutprobe abgeben zu müssen.
Die Cannabis-Amnestie bietet aber zumindest die Chance, durch die Löschung des Cannabis-Delikts aus dem Bundeszentralregister leichter den Führerschein zurückzubekommen.
Ein Anwalt kann für Kfz-Inhaber prüfen, ob und wie sich die Löschung aus dem BZR auf die Wiedererteilung des Führerscheins auswirkt – und Betroffene dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Führerscheinbehörde vertreten, damit sie schnell ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.
Ob und wie der THC-Grenzwert mit Blick auf die neue Rechtslage gemäß Cannabisgesetz angepasst werden soll, bleibt abzuwarten.
Auch wenn das neue Cannabisgesetz den Cannabiskonsum und Anbau erlaubt, ist der gesetzliche Rahmen für legales Kiffen eng abgesteckt. Vollkommen straffrei ist Cannabis in Deutschland nach wie vor nicht.
So kann ein Cannabis-Anwalt helfen: