Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.
In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.
Sie wurden in der DDR politisch verfolgt, überwacht, waren Opfer von Zersetzungsmaßnahmen oder anderweitig vom DDR-Regime betroffen? Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Ein Rechtsanwalt für DDR-Unrecht kann einen berechtigen Anspruch auf Entschädigung nachweisen und bei dessen Durchsetzung unterstützen.
Ein Anwalt für DDR-Unrecht kann z. B. dabei helfen, Entschädigung wie SED-Opferrente oder Beschädigtenrente für das erlittene Leid zu beantragen. Auch ehemalige Heimkinder können einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung nach dem StrRehaG haben, wenn die Einweisung in das Heim z. B. der politischen Verfolgung gedient hat. Der Anwalt für DDR-Unrecht kann Ihnen dabei helfen, den Anspruch geltend zu machen – wenn nötig auch vor Gericht.
Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können für jeden Fall unterschiedliche Kosten anfallen. Bevor Sie über advocado einen Anwalt für DDR-Unrecht beauftragen, erhalten Sie daher ein unverbindliches Festpreisangebot, dass Ihnen alle Leistungen transparent aufschlüsselt. Sind Sie wirtschaftlich bedürftig, haben Sie zudem das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten für den Anwalt für DDR-Unrecht übernimmt dann die Staatskasse.
Enteignung, Eingriffe in die Privatsphäre, Ausreiseverbote, Bestrafung von westlichem Gedankengut und politische Haft: Das DDR-Regime hat vielen Menschen Unrecht angetan. DDR-Bürger, die durch rechtsstaatswidrige Maßnahmen finanzielle Einbußen, körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, können Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung verlangen.
In einem entsprechenden Antrag ist darzulegen, inwieweit DDR-Maßnahmen für den Schaden verantwortlich sind. Ärztliche und juristische Gutachten, Zeugenaussagen oder Schriftstücke können dabei helfen. Der Entschädigungsantrag bedeutet für Betroffene einen hohen zeitlichen Aufwand und emotionale Belastung. Ein Anwalt kann Sie unterstützen, das DDR-Unrecht zu beweisen. Er weiß, welche Dokumente nötig sind, kann die Sachlage objektiv beurteilen und Ihren Antrag juristisch begründen.
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