Seit 2013 gibt es den Begriff „Designrecht“ – er bedeutet das gleiche wie Geschmacksmuster. Mit dem Designschutz können Sie Ihre Farb- oder Formgestaltung schützen. Den Designschutz müssen Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Wichtig dabei ist, dass Ihr Design nicht bereits eingetragen und einzigartig ist.
Haben Sie ein eingetragenes Design, sichern Sie sich ein Exklusivrecht – d. h. Fremde dürfen das Design nicht ohne Ihre Erlaubnis nutzen. Nutzt ein Dritter Ihr Design unerlaubt, können Sie nach einer Abmahnung Schadensersatz von ihm fordern und rechtlich gegen die Verwendung vorgehen.
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