Wenn Beamte krankheitsbedingt längere Zeit dienstunfähig sind, sind Dienstherren dazu berechtigt, sie in den Ruhestand zu versetzen. Sie müssen detailliert begründen, weshalb der vorzeitige Ruhestand gerechtfertigt ist. Nur wenn die Pensionierung aufgrund vergangener Fehlzeiten erfolgt, ist keine weitere Begründung notwendig.
Da die Rechtsprechung nicht eindeutig ist, kann die Unterstützung eines Anwalts bei Dienstunfähigkeit helfen, um gegen eine ungerechtfertigte Pensionierung vorgehen zu können. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen und weiß, ob die Dienstunfähigkeit ausreichend begründet ist. Ist die Pensionierung unzulässig, können Sie mit Widerspruch und Klage dagegen vorgehen.
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