Das Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 bedeutet Fahrverbote für Millionen Autofahrer – und damit großen Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge. Von Automobilherstellern dafür eine Entschädigung zu fordern, hat wenig Erfolgsaussichten. Nur wenn das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, steht Betroffenen für die Manipulation Schadensersatz der Konzerne zu.
Im Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 zum Abgasskandal hat Volkswagen eine Niederlage erlitten: VW habe seine Kunden mit Verbauung der illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, weshalb der Konzern den klagenden Diesel-Käufern Schadensersatz zahlen müsse. Kunden können das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen – bereits gefahrene Kilometer sind darauf anzurechnen.
Diesel-Fahrverbote sind verbindlich. Ausgenommen sind z. B. Anwohner, Menschen mit Behinderung und Gewerbetreibende. Ein Anwalt kann eine Ausnahmegenehmigung erreichen, um das Diesel-Fahrverbot zu umgehen. Auch bei Widerruf des Leasing-Vertrages für den Diesel entfällt das Fahrverbot – ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Widerrufs rechtssicher beurteilen.
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