Seit 2015 ist der Dieselskandal in aller Munde – inzwischen betrifft der Abgasskandal nicht nur VW-Dieselfahrzeuge, sondern auch Dieselmotoren der Hersteller Audi, Porsche oder Mercedes. Nach zahlreichen Musterfeststellungsklagen, Gerichtsurteilen und der Unsicherheit bezüglich drohender Fahrverbote steht fest: Wer vom Abgasskandal betroffen ist, hat Anspruch auf Entschädigung vom Fahrzeughersteller.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann die Möglichkeit von Schadensersatz prüfen und Sie dabei unterstützen, eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust Ihres manipulierten Diesels zu erhalten.
Vermuten Sie, dass Ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, kann die Unterstützung eines Anwalts für Schadensersatz sinnvoll sein. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann einschätzen, ob und – wenn ja – welche Ansprüche Sie gegen den Hersteller wie z. B. VW bzw. den Verkäufer des Fahrzeugs geltend machen können. Der Anwalt hilft im Dieselskandal auch, wenn es darum geht, mögliche Vergleichsangebote seitens der Fahrzeughersteller zu prüfen und bei der Bemessung der Wertminderung Ihres Diesels durch die Manipulationen von Audi, Porsche, Daimler & Co.
Möchten Sie juristisch gegen den Hersteller und/oder Verkäufer Ihres manipulierten Dieselfahrzeugs vorgehen, kann ein Anwalt prüfen, ob Ihnen im Abgasskandal Schadensersatz zusteht, diesen Anspruch zweifelsfrei nachweisen und Sie über die Erfolgsaussichten einer Individualklage beraten. Bestehen gute Erfolgsaussichten, kann ein Anwalt für Sie eine Entschädigung vom Autohersteller gerichtlich durchsetzen.
Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Schadensfall erfahren haben. Beim Dieselskandal haben Sie aber unter Umständen länger Zeit, eine Entschädigung einzufordern. Denn wer sein Fahrzeug über ein Darlehen für Verbraucher finanziert oder geleast hat, kann seinen Vertrag mit dem sogenannten Widerrufsjoker jederzeit auflösen, wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag falsch ist.
In seinem Urteil vom 25.05.2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Automobilhersteller im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben, als sie die Motoren ihrer Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung versahen.
Kunden, die ein solches manipuliertes Fahrzeug erworben haben, haben so einen Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber dem Autobauer. Im Kern hat das Gericht ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt (OLG Koblenz vom 12.06.2019, AZ: 5 U 1318/18).
Zudem seien laut eines EuGH-Gutachtens die von Autoherstellern verbauten Thermofenster nur eingeschränkt zulässig. Entspricht der EuGH der Ansicht seines Generalanwalts, könnten Besitzer von Fahrzeugen mit Thermofenstern auch deswegen eine Entschädigung fordern.
Der Dieselskandal betrifft nicht nur Autobesitzer in Deutschland, sondern auch Dieselfahrer weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Daher ist es wenig erstaunlich, dass sich jetzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thema Dieselskandal auseinandersetzen muss. Dieser hat in einem aktuellen Verfahren die Frage zu klären, ob auch die sogenannten Thermofenster zu den unzulässigen Abschalteinrichtungen zählen, die Dreh- und Angelpunkt im Abgasskandal sind.
Während die Autobauer die Thermofenster als Maßnahme des Motorschutzes rechtfertigten, stellt der EuGH-Generalanwalt im Schlussgutachten fest: Auch Thermofenster fallen unter den Begriff der illegalen Abschalteinrichtungen. Für betroffene Dieselbesitzer ergibt sich hier in den nächsten Monaten möglicherweise eine zusätzliche Anspruchsgrundlage für Entschädigungen im Rahmen des Abgasskandals.
Ja. Mit dem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH können Kunden eine Entschädigung vom Automobilhersteller für den erlittenen Wertverlust verlangen. Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche müssen den Kaufpreis zurückfordern – und ggf. das Fahrzeug zurückgeben.
Haben Sie das fragliche Fahrzeug genutzt, werden bereits gefahrene Kilometer auf den Kaufpreis angerechnet. Vielfahrer erhalten demnach weniger Schadensersatz.
Das BGH-Urteil hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Vergleiche mit den Autobauern. Wer ein Vergleichsangebot angenommen und Geld zurückerhalten hat, hat keine Rechtsansprüche mehr: Eine weitere Klage und die Erstattung des vollen Kaufpreises sind damit nicht mehr möglich.
Schadensersatz können alle Autobesitzer fordern, deren Neu- oder Gebrauchtwagen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wurde. Eine solche Entschädigung ist in der Regel möglich, wenn das betroffene Fahrzeug zurückgerufen wurde. Entspricht der Autohersteller oder Verkäufer dieser Forderung nicht, lässt sich der Schadensersatz per Klage durchsetzen.
Weil der Autohersteller bzw. Verkäufer eine zu geringe Entschädigung anbieten könnte, als Ihnen zusteht, und eine Klage immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, kann es helfen, sich von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal vertreten zu lassen. Dieser kann die Einforderung übernehmen – notfalls auch vor Gericht.
Es kann ratsam sein, ein Vergleichsangebot des Autoherstellers oder Verkäufers nicht ungeprüft anzunehmen. Erhalten Sie ein solches Angebot, können Sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die angebotene Summe dem zu erwartenden Schadensersatz entspricht. So können Sie vermeiden, dass Sie ein zu geringes Entschädigungsangebot annehmen – und damit alle weiteren Ansprüche gegen den Autobauer verlieren.
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