Wer anderen mit einem empfindlichen Übel wie Gewalt droht, um eine bestimmte Handlung zu erzwingen, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber schützt die Opfer von Drohungen u. a. durch Wohnungsverweise oder Kontaktsperren – und bestraft die Täter mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Unter Drohung geschlossene Verträge oder andere Willensbekundungen lassen sich außerdem anfechten.
Bei Drohungen kann ein Anwalt helfen und die Rechte und Interessen von Betroffenen durchsetzen. Außerdem kann er die Anzeige bei der Polizei übernehmen, das Opfer zu Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen begleiten und erreichen, dass sich der Täter vom Opfer fernhalten muss.
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