Wer heiraten möchte, denkt vielleicht nicht an die rechtlichen Folgen der Eheschließung – dabei ist im Falle einer Trennung und Scheidung einiges zu regeln: Ob Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlung oder Versorgungsausgleich – ein Anwalt für Eherecht kann Sie zu Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft und weiteren Scheidungsfolgen beraten, einen Ehevertrag erstellen, der für beide Seiten fair ist und für eine einvernehmliche, gütliche Scheidung sorgen.
Die Eheschließung hat rechtliche und finanzielle Folgen – genauso wie die Scheidung. In beiden Fällen kann die Beratung durch einen Anwalt für Eherecht sinnvoll sein. Der Anwalt kann vor der Eheschließung mit einem Ehevertrag für klare finanzielle Verhältnisse sorgen. Möchten Sie die Scheidung einreichen, müssen Sie zwingend einen Anwalt kontaktieren, der Sie im Verfahren vor dem Familiengericht vertritt.
Der Anwalt für Eherecht kann Ihre finanziellen Verhältnisse nach Ihren Wünschen regeln und einen rechtssicheren, für beide Seiten fairen Ehevertrag formulieren. Im Falle einer Scheidung kann er Sie dabei unterstützen, Unterhaltszahlungen, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und alle weiteren Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln – so können Sie das Scheidungsverfahren womöglich verkürzen.
Die Kosten eines Anwalts für Eherecht hängen von Art und Umfang seiner Tätigkeit im individuellen Fall ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Sie können aber auch eine individuelle Vereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Das Eherecht beschäftigt sich als Teilgebiet des Familienrechts mit sämtlichen Angelegenheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft – angefangen mit der Verlobung über die Eheschließung bis hin zur Eheauflösung.
Wer den Bund der Ehe eingehen oder auflösen möchte, muss sich mit vielen rechtlichen Fragen auseinandersetzen. advocado findet für Sie schnell den passenden Rechtsanwalt für Eherecht aus einem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen. Auf Wunsch berät er Sie kompetent zu ehelichen Belangen wie Ehevertrag, Eheschließung und Scheidung und steht Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite.
Ist eine Ehe unwiederbringlich zerrüttet, bleibt Ehepartnern manchmal keine Alternative, als sich scheiden zu lassen. Um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen, müssen Paare mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben. Anschließend gilt es, Regelungen zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder, zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Versorgungs- und Zugewinnausgleich zu treffen.
Bei einer Scheidung ist anwaltliche Unterstützung gesetzlich vorgeschrieben – es herrscht Anwaltszwang. Ein Anwalt für Eherecht kann während der oft sehr emotionalen Scheidungsphase für einen geordneten Ablauf sorgen und versucht, beide Partner an einen Tisch zu bringen. Denn: Eine einvernehmliche Scheidung spart Geld, Zeit und Nerven.
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner festlegen, was im Scheidungsfall mit Ihrem Vermögen geschieht. Üblicherweise leben Verheiratete in einer Zugewinngemeinschaft, d. h. der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs ist bei einer Scheidung auszugleichen. Mit einem Ehevertrag lässt sich z. B. eine Gütertrennung vereinbaren und eine vollständige Vermögenstrennung erzielen.
Auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder dem Ausgleich von Anwartschaften auf die Altersversorgung lassen sich im Ehevertrag festlegen. Durch die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit können Ehepartner grundsätzlich über den Inhalt des Ehevertrages frei entscheiden – dieser darf aber keine gesetzlichen Verbote verletzen oder einen Ehepartner unangemessen benachteiligen.
Um Ihren Ehevertrag rechtlich abzusichern, kann die Unterstützung eines im Eherecht erfahrenen Partner-Anwalts aus unserem Netzwerk hilfreich sein. Er kann Sie zu fairen Vertragskonditionen beraten und schätzt ein, welche Vereinbarungen am besten zu Ihren Familien- und Vermögensverhältnissen passen.
Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder steht grundsätzlich beiden Ehepartnern zu – auch nach einer Trennung. So müssen Eltern wichtige Entscheidungen – etwa einen Schulwechsel – gemeinsam abstimmen. Die Entscheidungen des täglichen Lebens – z. B. die Teilnahme an Klassenfahrten – trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei starken Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Kindeswohl kann ein Elternteil auch das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Das Familiengericht entscheidet grundsätzlich danach, was das Beste für das Kind ist, und entzieht ein Sorgerecht nur, wenn das seelische oder körperliche Wohl des Kindes auf dem Spiel steht.
Weigert sich der Ex-Partner, auf sein Sorgerecht zu verzichten, müssen Antragsteller ausführlich begründen und beweisen, weshalb ein alleiniges Sorgerecht im Sinne des Kindes ist.
Während des Trennungsjahres können bedürftige Ehepartner Trennungsunterhalt erhalten. Eine Bedürftigkeit ist gegeben, wenn ein Ehepartner seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Ein nachehelicher Unterhalt nach Scheidung ist an strenge Anforderungen geknüpft und wird nur gewährt, wenn ein Partner nicht imstande ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen – z. B. wegen Krankheit oder Kinderbetreuung. Der Unterhalt für Kinder hat jedoch immer Vorrang vor dem Unterhalt für Ehegatten.