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Mit einem Ehevertrag können Sie regeln, was im Falle einer Scheidung mit Ihrem Vermögen passiert. Hat z. B. einer der Ehepartner ein höheres Einkommen als der andere, kann ein Ehevertrag die erheblichen finanziellen Nachteile einer Scheidung im Vorfeld ausschließen. Den Ehegatten bleibt darüber hinaus ein langwieriges und emotionales Scheidungsverfahren erspart. 

Bei Unklarheiten und Problemen bei der Erstellung und mit den möglichen Anordnungen kann die Konsultation eines Anwalts hilfreich sein.

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Wie schließe ich einen Ehevertrag?

Im Ehevertrag können Sie beispielsweise Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich einarbeiten. Da in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt, können Sie grundsätzlich frei über den Inhalt Ihres Ehevertrages entscheiden. Der Vertragsfreiheit sind aber Grenzen gesetzt: Die Regelungen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Auch dürfen die Regelungen nicht zulasten Dritter gehen – z. B indem sie das Kindeswohl gefährden.

Bei Abschluss des Ehevertrages muss zwingend ein Notar anwesend sein – ansonsten ist das Dokument nicht rechtsgültig.


Das bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Indem Sie den Ehevertrag mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ergänzen, sind die finanziellen und rechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung frühzeitig geregelt. Festzulegen ist z. B., was im Falle einer Trennung mit dem gemeinsamen Hausrat passiert, wer das Sorgerecht für gemeinsame Kinder erhält und welche Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. 

Durch eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung verhindern Sie, dass es nach der Scheidung zu kostspieligen Streitigkeiten kommt. 


Wahl des ehelichen Güterstandes

Wer einen Ehevertrag abschließt, kann zwischen dem ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung wählen. 

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall und gilt auch ohne explizite Vereinbarung. Wenn es zur Scheidung kommt, ist der unterschiedliche Vermögenszuwachs der Ehepartner seit Bestehen der Ehe auszugleichen. 

Wünschen die Ehepartner keinen solchen Ausgleich, müssen sie explizit die Gütertrennung anordnen. Die Vermögen der beiden Ehepartner bleiben dann auch bei einer Scheidung weitgehend voneinander getrennt. Ein Anwalt kann einschätzen, welche Variante besser zu Ihren Familien- und Vermögensverhältnissen passt.


Versorgungsausgleich ausschließen?

Im Regelfall kommt es bei einer Scheidung zum Versorgungsausgleich. Dann werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte (u. a. Rentenpunkte) aufgeteilt. So wird sichergestellt, dass der Partner, der während der Ehe nicht erwerbstätig war und keine Rentenpunkte erworben hat, im Alter ausreichend versorgt ist. 

Auf den Versorgungsausgleich können Sie durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag verzichten. Dabei müssen Sie darauf achten, dass keiner der Ehepartner unangemessen benachteiligt wird. Ein Gericht könnte die Klausel nach der Scheidung sonst für unwirksam erklären. Um zu verhindern, dass das Gericht eine solche Benachteiligung erkennt und die Erklärung für ungültig erklärt, kann die Hilfe eines Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann die Zulässigkeit der gewünschten Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls Alternativen finden


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Das sagen unsere Kunden über advocado

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Markus G.

Hat mir sehr sachlich und immer schnell mit verständlichen Worten meine Situation erklärt und mir somit sehr weitergeholfen.

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Petra W.

Herzlichen Dank für die kompetente und gleichzeitig humorvolle Beratung :-) Und immer dran denken: keine dicken Kinder auf zu filigrane Fahrräder

4,80 von 5 Sternen
Bernd H.

Herr Schwerin hat mich sehr unterstützt, ohne ihn wäre ich nicht weiter gekommen bei meinem Fall. Es bewegt sich mehr, wenn ein Anwalt sich einschaltet.

5,00 von 5 Sternen
Jens H.

Ich bekam eine sehr gute Ersteinschätzung und weitere Handlungsempfehlungen. Auch die eventuelle Nutzung der Rechtschutzversicherung wurde sinnvoll erörtert.

5,00 von 5 Sternen
Nico E.

Ich hatte einen sehr freundlichen Erstkontakt zu Herrn Bernds. Er hat schnell verstanden, welches Problem ich habe und mir einfach erklärt, warum ich leider keinen Anspruch habe. Er hat sich dafür auch die erforderliche Zeit genommen - trotz fehlender Aussicht auf ein Mandat. Vielen Dank dafür!

5,00 von 5 Sternen
Thorsten K.

Ein Dankeschön an Herrn Klein. Meine Frage wurde beantwortet, falls etwas nicht Erwartendes kommt, werde ich Kontakt aufnehmen. Noch einmal Danke!

5,00 von 5 Sternen
Daniela O.

Ich behalte mir vor je nach Erfolg meines Termines bei einem anderen Rechtsanwalt den Werten Herrn Lackner noch einmal zu kontaktieren Ich muss erst feststellen, was der mir bis dato unbekannte Rechtsanwalt zu meiner Angelegenheit für Lösungsvorschläge macht Mag. lackner auf jeden Fall top! 10 Sterne von 5 Mit freundlichen Grüßen Mag.aOberhammer

5,00 von 5 Sternen
Stefanie L.

Habe eine sehr Schnelle Rückmeldung erhalten. Herr Bernds war äußerst freundlich und kompetent. Alle Fragen wurden zu vollster Zufriedenheit beantwortet! Sehr weiter zu empfehlen!!

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