Mit einem Ehevertrag können Sie regeln, was im Falle einer Scheidung mit Ihrem Vermögen passiert. Hat z. B. einer der Ehepartner ein höheres Einkommen als der andere, kann ein Ehevertrag die erheblichen finanziellen Nachteile einer Scheidung im Vorfeld ausschließen. Den Ehegatten bleibt darüber hinaus ein langwieriges und emotionales Scheidungsverfahren erspart.
Bei Unklarheiten und Problemen bei der Erstellung und mit den möglichen Anordnungen kann die Konsultation eines Anwalts hilfreich sein.
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Im Ehevertrag können Sie beispielsweise Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich einarbeiten. Da in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt, können Sie grundsätzlich frei über den Inhalt Ihres Ehevertrages entscheiden. Der Vertragsfreiheit sind aber Grenzen gesetzt: Die Regelungen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Auch dürfen die Regelungen nicht zulasten Dritter gehen – z. B indem sie das Kindeswohl gefährden.
Bei Abschluss des Ehevertrages muss zwingend ein Notar anwesend sein – ansonsten ist das Dokument nicht rechtsgültig.
Indem Sie den Ehevertrag mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ergänzen, sind die finanziellen und rechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung frühzeitig geregelt. Festzulegen ist z. B., was im Falle einer Trennung mit dem gemeinsamen Hausrat passiert, wer das Sorgerecht für gemeinsame Kinder erhält und welche Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen.
Durch eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung verhindern Sie, dass es nach der Scheidung zu kostspieligen Streitigkeiten kommt.
Wer einen Ehevertrag abschließt, kann zwischen dem ehelichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung wählen.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall und gilt auch ohne explizite Vereinbarung. Wenn es zur Scheidung kommt, ist der unterschiedliche Vermögenszuwachs der Ehepartner seit Bestehen der Ehe auszugleichen.
Wünschen die Ehepartner keinen solchen Ausgleich, müssen sie explizit die Gütertrennung anordnen. Die Vermögen der beiden Ehepartner bleiben dann auch bei einer Scheidung weitgehend voneinander getrennt. Ein Anwalt kann einschätzen, welche Variante besser zu Ihren Familien- und Vermögensverhältnissen passt.
Im Regelfall kommt es bei einer Scheidung zum Versorgungsausgleich. Dann werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte (u. a. Rentenpunkte) aufgeteilt. So wird sichergestellt, dass der Partner, der während der Ehe nicht erwerbstätig war und keine Rentenpunkte erworben hat, im Alter ausreichend versorgt ist.
Auf den Versorgungsausgleich können Sie durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag verzichten. Dabei müssen Sie darauf achten, dass keiner der Ehepartner unangemessen benachteiligt wird. Ein Gericht könnte die Klausel nach der Scheidung sonst für unwirksam erklären. Um zu verhindern, dass das Gericht eine solche Benachteiligung erkennt und die Erklärung für ungültig erklärt, kann die Hilfe eines Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann die Zulässigkeit der gewünschten Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls Alternativen finden.
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