Der Mieterschutz wird in Deutschland großgeschrieben. Deswegen dürfen Vermieter ihren Mietern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kündigen. Möchte ein Vermieter die vermietete Immobilie selbst nutzen oder an nahe Verwandte vermieten, darf er dem Mieter mit einer Frist von 3 Monaten wegen Eigenbedarf kündigen. Den Eigenbedarf muss der Vermieter im Kündigungsschreiben allerdings detailliert begründen.
Wenn Mieter keinen angemessenen Wohnraum finden, sehr alt oder schwer erkrankt sind, haben sie die Möglichkeit, eine Eigenbedarfskündigung abzuwenden oder zumindest die Räumungsfrist zu verlängern. Erfährt ein Mieter nach seinem Auszug, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat, darf er z. B. für eine höhere Miete für die neue Wohnung Schadensersatz fordern.
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