Eigentum ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Das Eigentumsrecht legt eindeutig fest, wem ein Gegenstand, ein Recht oder eine Immobilie gehört.
Eigentümer können mit ihrem Eigentum zwar prinzipiell beliebig verfahren – dennoch sieht der Gesetzgeber gewisse Einschränkungen vor. So dürfen Eigentümer ihr Grundstück oder ihre Wohnung nicht nach Belieben be- oder umbauen, sondern benötigen unter Umständen eine amtliche Genehmigung oder das Einverständnis anderer Miteigentümer.
Gehört eine Wohnanlage mehreren Personen oder soll ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Wohnungseigentumsrechts kommen. In solchen Fällen kann die Unterstützung eines Anwalts für Eigentumsrecht sinnvoll sein.
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Sie wollen sich eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder Sie besitzen schon eine Wohnung und haben Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft? Ein Anwalt für Eigentumsrecht kann beim Kauf und der Vermietung sowie bei Kaufverhandlungen die Interessen des Käufers vertreten. Er kann im Voraus den wahren Buchwert der infrage kommenden Immobilie ermitteln und bei Übertragung und Vererbung rechtlich unterstützen.
Ein Anwalt für Eigentumsrecht kann Kauf- und Mietverträge prüfen und erstellen, Gutachten für Immobilien anfertigen lassen, Verhandlungen mit Mietern und der Wohneigentumsgemeinschaft führen, Rechnungen von Handwerkern prüfen und anfechten sowie die Jahresabschlussrechnung der Eigentümerschaft prüfen.
Die Kosten des Rechtsanwalts für Eigentumsrecht variieren je nach seinem Aufwand und der Komplexität des Falles. Die Honorare für Anwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Auch ein Pauschal-Honorar ist möglich.
Eigentum ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Das Eigentumsrecht legt daher eindeutig fest, wem ein Gegenstand, ein Recht oder eine Immobilie gehört.
Eigentümer können mit ihrem Eigentum zwar prinzipiell beliebig verfahren – dennoch sieht der Gesetzgeber gewisse Einschränkungen vor. So dürfen Eigentümer ihr Grundstück oder ihre Wohnung nicht nach Belieben be- oder umbauen, sondern benötigen unter Umständen eine amtliche Genehmigung oder das Einverständnis anderer Miteigentümer.
Gehört eine Wohnanlage mehreren Personen oder gilt es, einen Kaufvertrag aufzusetzen, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Wohnungseigentumsrechts kommen. In solchen Fällen kann die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Eigentumsrecht sinnvoll sein.
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Wohnungseigentümer haben zahlreiche Rechte und Pflichten – geregelt sind diese u. a. durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Gemeinschaftsordnung und die Teilungsurkunde. Dort ist u. a. auch festgelegt, was zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum zählt. Das Sondereigentum meint den individuellen Wohnraum eines Eigentümers, der nur ihm selbst zusteht.
Trotz umfassender Regelungen sind die genauen Rechtsverhältnisse im Wohnungseigentumsrecht Eigentümern oft unklar. Insbesondere, wenn es um Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen geht, kann dies zu Konflikten führen, weil die Kostenverantwortung nicht eindeutig geregelt ist.
Im Zweifel kann es ratsam sein, juristischen Rat von einem Anwalt für Eigentumsrecht einzuholen. Dieser prüft wichtige Dokumente und Ordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit und kann finanzielle Benachteiligungen ausschließen.
Wer eine Wohnung in einer Wohnanlage erwirbt, wird automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Viele Dinge – z. B. bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie Dach oder Fassade sowie die Verwendung finanzieller Mittel – sind laut Wohnungseigentumsrecht nur in Absprache mit den anderen Miteigentümern möglich.
Um anstehende Vorhaben, Vorschläge und Probleme innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu besprechen, lädt die Hausverwaltung mindestens einmal im Jahr zur Eigentümerversammlung ein. Verschiedene Interessen und Meinungen führen hier aber nicht selten zu rechtlichen Streitigkeiten.
Wurden Sie z. B. bei einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft übergangen oder unangemessen benachteiligt, kann ein Anwalt für Eigentumsrecht prüfen, ob der Beschluss möglicherweise widerrechtlich getroffen wurde und dadurch anfechtbar ist.
Die Verpflichtungen der Hausverwaltung legt das Wohnungseigentumsgesetz fest. Dazu gehören alle organisatorischen Aufgaben rund um die Wohnanlage – u. a. die Aufstellung der Hausordnung und des Wirtschaftsplans, die Einladung zur Eigentümerversammlung sowie notwendige Reparaturen in die Wege zu leiten.
Zusätzlich ist die Hausverwaltung dafür zuständig, getroffene Beschlüsse möglichst schnell in die Praxis umzusetzen. Für Schäden am Sondereigentum – etwa eine defekte Heizung in einer vermieteten Eigentumswohnung – sind jedoch die jeweiligen Wohnungseigentümer verantwortlich.
Eine Eigentumswohnung zur Vermietung anzubieten, ist eine beliebte Einnahmequelle. Um rechtlichen Schwierigkeiten mit Mietern vorzubeugen und abgesichert zu sein, sollten Vermieter in einem Mietvertrag klare Regelungen treffen. So sind u. a. Fragen zu Reparaturen, zur Mietkaution sowie Nebenkostenabrechnung eindeutig zu klären.
Bei Muster-Mietverträgen aus dem Internet ist jedoch Vorsicht geboten – oft sind Klauseln gemäß aktueller Rechtsprechung bereits veraltet. Sind Vertragsklauseln unwirksam, müssen Mieter sie nicht erfüllen. Ein Partner-Anwalt für Eigentumsrecht aus unserem Netzwerk kennt die Rechtslage und kann die juristisch fundierte Gestaltung Ihres Mietvertrag übernehmen. Kommt es zum Streit mit einem Mieter, unterstützt er Sie dabei, den Konflikt erfolgreich zu lösen.