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Eigentum ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Das Eigentumsrecht legt eindeutig fest, wem ein Gegenstand, ein Recht oder eine Immobilie gehört.

Eigentümer können mit ihrem Eigentum zwar prinzipiell beliebig verfahren – dennoch sieht der Gesetzgeber gewisse Einschränkungen vor. So dürfen Eigentümer ihr Grundstück oder ihre Wohnung nicht nach Belieben be- oder umbauen, sondern benötigen unter Umständen eine amtliche Genehmigung oder das Einverständnis anderer Miteigentümer.

 

Gehört eine Wohnanlage mehreren Personen oder soll ein Kaufvertrag aufgesetzt werden, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Wohnungseigentumsrechts kommen. In solchen Fällen kann die Unterstützung eines Anwalts für Eigentumsrecht sinnvoll sein.

 

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Monika M.

Nach Schilderung meiner Situation einen guten Ratschlag erhalten, der nach Umsetzung auch ein positives Ergebnis brachte. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
I. G.

Die Ersteinschätzung war sehr gut! Herr Nittel hat sich die Zeit genommen und mich kompetent beraten, er hat sich sehr klar ausgedrückt und auch für den Laien nachvollziehbar die rechtliche Einschätzung artikuliert. DANKE!

5,00 von 5 Sternen
Stefanie S.

Frau Ehmer hat sich schnell bei mir gemeldet und mir sehr kompetent und klar Auskunft gegeben. Sie hat mir sehr weitergeholfen und ich empfehle sie uneingeschränkt.

5,00 von 5 Sternen
Anja S.

Herr Nittel ist äußerst kompetent. Er hat mir die Sachlage nachvollziehbar erläutert und mich zielführend beraten. Ich danke sehr herzlich für diese Unterstützung und würde seine Fachkompetenz in jedem Fall wieder in Anspruch nehmen.

5,00 von 5 Sternen
Marion W.

Frau Grote hat mir in diesem Gespräch wichtige erste Informationen gegeben. Auf keinen Fall fühle ich mich berechtigt aufgrund dessen die Anwältin zu bewerten, daher alles gelb.

5,00 von 5 Sternen
Jutta R.

Ich habe auf all meine Fragen eine kompetente und aussagefähige Antwort bekommen. Herzlichen Dank dafür. Allen frohe Weihnachten und viel Gesundheit weiterhin.

5,00 von 5 Sternen
Sonil M.

Herr Nittel hat mich angerufen, er war sehr freundliche und Kompetente Beratung. Es kam leider zu keine Beauftragung, aber wenn ich in so einer Gelegenheit Anwaltlich vertreten werden muss, werde ich auf jedenfalls ihn beauftrage.

5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Sehr netter Herr, hat alle meine Fragen gut beantwortet und rechtliche Bedenken dazu geäußert ? Hat mir sehr geholfen und hoffe dass ich mit dem neuen Wissen gut in der Zukunft starten kann. Vielen Dank!

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Häufig gestellte Fragen

Sie wollen sich eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder Sie besitzen schon eine Wohnung und haben Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft? Ein Anwalt für Eigentumsrecht kann beim Kauf und der Vermietung sowie bei Kaufverhandlungen die Interessen des Käufers vertreten. Er kann im Voraus den wahren Buchwert der infrage kommenden Immobilie ermitteln und bei Übertragung und Vererbung rechtlich unterstützen.

Ein Anwalt für Eigentumsrecht kann Kauf- und Mietverträge prüfen und erstellen, Gutachten für Immobilien anfertigen lassen, Verhandlungen mit Mietern und der Wohneigentumsgemeinschaft führen, Rechnungen von Handwerkern prüfen und anfechten sowie die Jahresabschlussrechnung der Eigentümerschaft prüfen.

Die Kosten des Rechtsanwalts für Eigentumsrecht variieren je nach seinem Aufwand und der Komplexität des Falles. Die Honorare für Anwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Auch ein Pauschal-Honorar ist möglich.

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Anwalt für Eigentumsrecht: Was muss ich wissen?

Eigentum ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Das Eigentumsrecht legt daher  eindeutig fest, wem ein Gegenstand, ein Recht oder eine Immobilie gehört.

Eigentümer können mit ihrem Eigentum zwar prinzipiell beliebig verfahren – dennoch sieht der Gesetzgeber gewisse Einschränkungen vor. So dürfen Eigentümer ihr Grundstück oder ihre Wohnung nicht nach Belieben be- oder umbauen, sondern benötigen unter Umständen eine amtliche Genehmigung oder das Einverständnis anderer Miteigentümer.

Gehört eine Wohnanlage mehreren Personen oder gilt es, einen Kaufvertrag aufzusetzen, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich des Wohnungseigentumsrechts kommen. In solchen Fällen kann die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Eigentumsrecht sinnvoll sein.

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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer haben zahlreiche Rechte und Pflichten – geregelt sind diese u. a. durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Gemeinschaftsordnung und die Teilungsurkunde. Dort ist u. a. auch festgelegt, was zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum zählt. Das Sondereigentum meint den individuellen Wohnraum eines Eigentümers, der nur ihm selbst zusteht.

Trotz umfassender Regelungen sind die genauen Rechtsverhältnisse im Wohnungseigentumsrecht Eigentümern oft unklar. Insbesondere, wenn es um Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen geht, kann dies zu Konflikten führen, weil die Kostenverantwortung nicht eindeutig geregelt ist.

Im Zweifel kann es ratsam sein, juristischen Rat von einem Anwalt für Eigentumsrecht einzuholen. Dieser prüft wichtige Dokumente und Ordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit und kann finanzielle Benachteiligungen ausschließen.

 

Eigentümergemeinschaft

Wer eine Wohnung in einer Wohnanlage erwirbt, wird automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Viele Dinge – z. B. bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie Dach oder Fassade sowie die Verwendung finanzieller Mittel – sind laut Wohnungseigentumsrecht nur in Absprache mit den anderen Miteigentümern möglich.

Um anstehende Vorhaben, Vorschläge und Probleme innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu besprechen, lädt die Hausverwaltung mindestens einmal im Jahr zur Eigentümerversammlung ein. Verschiedene Interessen und Meinungen führen hier aber nicht selten zu rechtlichen Streitigkeiten.

Wurden Sie z. B. bei einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft übergangen oder unangemessen benachteiligt, kann ein Anwalt für Eigentumsrecht prüfen, ob der Beschluss möglicherweise widerrechtlich getroffen wurde und dadurch anfechtbar ist.

 

Hausverwaltung

Die Verpflichtungen der Hausverwaltung legt das Wohnungseigentumsgesetz fest. Dazu gehören alle organisatorischen Aufgaben rund um die Wohnanlage – u. a. die Aufstellung der Hausordnung und des Wirtschaftsplans, die Einladung zur Eigentümerversammlung sowie notwendige Reparaturen in die Wege zu leiten.

Zusätzlich ist die Hausverwaltung dafür zuständig, getroffene Beschlüsse möglichst schnell in die Praxis umzusetzen. Für Schäden am Sondereigentum – etwa eine defekte Heizung in einer vermieteten Eigentumswohnung – sind jedoch die jeweiligen Wohnungseigentümer verantwortlich.

 

Mietrecht: Das sollten Wohnungseigentümer berücksichtigen

Eine Eigentumswohnung zur Vermietung anzubieten, ist eine beliebte Einnahmequelle. Um rechtlichen Schwierigkeiten mit Mietern vorzubeugen und abgesichert zu sein, sollten Vermieter in einem Mietvertrag klare Regelungen treffen. So sind u. a. Fragen zu Reparaturen, zur Mietkaution sowie Nebenkostenabrechnung eindeutig zu klären.

Bei Muster-Mietverträgen aus dem Internet ist jedoch Vorsicht geboten – oft sind Klauseln gemäß aktueller Rechtsprechung bereits veraltet. Sind Vertragsklauseln unwirksam, müssen Mieter sie nicht erfüllen. Ein Partner-Anwalt für Eigentumsrecht aus unserem Netzwerk kennt die Rechtslage und kann die juristisch fundierte Gestaltung Ihres Mietvertrag übernehmen. Kommt es zum Streit mit einem Mieter, unterstützt er Sie dabei, den Konflikt erfolgreich zu lösen.

 

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