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Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie so weit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, kann es sinnvoll sein, die geforderte Summe genau zu überprüfen. Weil die Berechnung des Elternunterhalts kompliziert ist, können dem Sozialamt dabei Fehler passieren. Ein Rechtsanwalt für Elternunterhalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für Elternunterhalt aus Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Herr Wiegand hat mich in meiner schwierigen arbeitsrechtlichen Situation umfassend beraten. Ich kann Kai Wiegand nur weiterempfehlen.

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Veronika S.

Der Anwalt war sehr ausführlich in seiner Ersteinschätzung und ich habe ihn beauftragt und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

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Herr Wagner hat meine Frage präzise beantwortet und mir durch seine ehrlichen Worte gesagt, dass eine Weiterführung der Klage sinnlos und obendrein sehr teuer ist. Er hat mir auch erklärt warum. Das konnten nicht einmal die Richter! Ich würde Herrn Wagner jederzeit empfehlen, denn ich mag es nicht, wenn Anwälte Hoffnungen machen, obwohl es aussichtslos ist. Daumen hoch!!!

5,00 von 5 Sternen
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Sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt, hat alles verständlich erklärt und sich für mich viel Zeit genommen.

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Sehr nett, tolle und umfangreiche Beratung. Ein super Anwalt der sich viel Zeit nimmt. Man fühlt sich hier sehr gut aufgehoben.

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Frau Nord hat mir wertvolle Informationen zum Statusfeststellungsverfahren gegeben. Gutes Gespräch und empfehlenswert!

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In einem sehr freundlichen Telefonat hat mir der RA alle Fragen beantwortet und hilfreiche Tipps gegeben. Sehr empfehlenswert.

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Es war ein sehr angenehmes und freundliches Erstgespräch. Kurz und prägnant nannte mir Frau Nord die beste Vorgehensweise und bot Unterstützung im Fall der Fälle an.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann in allen rechtlichen Fragen zum Thema Elternunterhalt weiterhelfen. Vor allem wenn das Sozialamt eine Aufforderung zur Zahlung des Elternunterhaltes sendet, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Elternunterhalt zu kontaktieren. Er kann die Kommunikation mit dem Amt übernehmen, wenn die Eltern im Pflegeheim sind und die Bezahlung der Heimkosten nicht geregelt ist.

Ein Anwalt für Elternunterhalt kann die Aufforderung des Sozialamts zur Zahlung von Unterhalt für die eigenen Eltern prüfen, mögliche Berechnungsfehler aufdecken und Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen. Er kann bei der Ausgestaltung des Schonvermögens, bei der Prüfung von Pflegeheimverträgen auf benachteiligende Klauseln sowie bei der Vertretung vor Gericht im Falle einer Klage auf Nicht-Zahlung des Elternunterhalts helfen.

Die Kosten eines Anwalts für Elternunterhalt hängen von der Komplexität des Rechtsanliegens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Anwälte können aber auch Pauschalbeträge oder eine Abrechnung auf Stundenbasis anbieten.

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Anwalt für Elternunterhalt: Was muss ich wissen?

Können die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren, sind Kinder dazu verpflichtet, sie soweit wie möglich mit Unterhaltszahlungen zu unterstützen. Relevant wird das vor allem, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Rente und die Leistung der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Pflegekosten zu decken.

Verlangt das Sozialamt Elternunterhalt von den Kindern, sollten diese die geforderte Summe genau prüfen. Die Berechnung des Elternunterhalts ist kompliziert, häufig unterlaufen dem Sozialamt hierbei Fehler.

Ein Anwalt kann die Forderung prüfen und Unterhaltspflichtige vor zu hohen Unterhaltszahlungen bewahren.

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Wann sind Eltern unterhaltsbedürftig?

Unterhaltsbedürftig ist, wer finanziell nicht dazu in der Lage ist, selber für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Haben Eltern ihr gesamtes eigenes Vermögen verbraucht, müssen die Kinder Elternunterhalt leisten.

 

Sind Kinder unterhaltspflichtig?

Sind Eltern unterhaltsbedürftig, sind Kinder, Enkel oder Schwiegerkinder gesetzlich dazu verpflichtet, Unterhalt für sie zu zahlen. Die Unterhaltsverpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass Kinder ihren Lebensstandard senken müssen.

Wenn die Pflegeversicherung und das Vermögen der Eltern zur Zahlung der Pflegekosten nicht ausreichen, müssen Kinder für ihre Eltern bezahlen, soweit sie dazu in der Lage sind.

Das Sozialamt übernimmt vorerst die verbleibenden Pflegekosten. Anschließend ermittelt es den möglichen Elternunterhalt und meldet sich mit einer sogenannten Rechtsbewahrungsanzeige bei den Kindern. Damit geht der Unterhaltsanspruch der Eltern auf das Sozialamt über.

Kinder müssen dann Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse geben.

 

Wie hoch sind Schonvermögen & Selbstbehalt?

Selbstbehalt und Schonvermögen begrenzen die mögliche Elternunterhalt-Forderung. Ein bestimmter Netto-Einkommensbetrag und bestimmte Vermögenswerte dürfen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Der Selbstbehalt vom monatlichen Netto-Einkommen beträgt für das Kind 1.800 Euro, dessen Ehepartner (dem Schwiegerkind) stehen 1.440 Euro zu und der Familienselbstbehalt beträgt 3.240 Euro.

Das den Selbstbehalt übersteigende Netto-Einkommen wird zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen.

Wie der Selbstbehalt darf auch das sogenannte Schonvermögen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden.

Zum Schonvermögen zählen:

  • Der Selbstbehalt zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Für den Lebensalltag Notwendiges (Hausrat, Berufsausübung, künstlerische Tätigkeit)
  • Rücklagen für ein neues Auto, wenn es zur Berufsausübung notwendig ist
  • Selbstgenutzte Immobilie mit angemessenem Wohnraum
  • Freibetrag zur Altersvorsorge (5 % vom Jahresbruttoeinkommen * verbleibende Berufsjahre + 4 % Zinsen pro Jahr)
  • An ein Grundstück gebundenes Kapital, wenn es zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen dient

 

Forderung des Sozialamtes prüfen

Der Elternunterhalt muss für jeden Fall individuell ermittelt werden. Die Berechnung ist kompliziert – auch für die Mitarbeiter des Sozialamtes. Häufig berechnet das Amt den zu zahlenden Unterhalt nicht richtig. Unterhaltspflichtige sollten das Schreiben deshalb detailliert prüfen.

Bei unberechtigten Forderungen kann es daher sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kennt die Rechtslage und weiß, welche Vermögenswerte im individuellen Fall nicht in die Berechnung einfließen dürfen.

Der Partner-Anwalt prüft die Berechnungen des Sozialamtes, identifiziert ggf. vorhandene Fehler und kann so unberechtigte Forderungen zurückweisen. Er übernimmt die Vertretung Ihrer Rechte gegenüber Sozialamt und Gericht – damit die Verpflichtung zum Elternunterhalt Sie nicht zu Unrecht finanziell benachteiligt.

 

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