Der europäische Haftbefehl erleichtert und verkürzt die Auslieferung von Beschuldigten oder Straftätern innerhalb der europäischen Union. Will ein anderer EU-Staat z. B. einen Verdächtigen ergreifen, müssen die deutschen Behörden bei dessen Suche und Festnahme helfen – ohne die Rechtmäßigkeit des europäischen Haftbefehls überprüfen zu dürfen.
Damit Sie nicht ungerechtfertigt an einen anderen Staat ausgeliefert werden, kann Sie ein versierter Strafrechtler gegen einen europäischen Haftbefehl und eine Auslieferung in einen anderen europäischen Staat verteidigen. Er kann jeden Tatvorwurf umfassend prüfen und eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln.
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