Gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) ist eine Fahrer- oder Unfallflucht ein strafbares Verkehrsdelikt, bei dem sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne dass Unfallbeteiligte bzw. Polizei die Personalien oder Versicherungsdaten festhalten können.
Wer Fahrerflucht begeht, begeht also eine Straftat. Um den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder das Strafmaß zu mildern, kann ein Anwalt bei Fahrerflucht Einsicht in Ihre Akte beantragen und Ihre Chancen erhöhen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten, das Strafmaß deutlich zu mildern oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
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Ein Anwalt mit Schwerpunkt Fahrerflucht ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Verfolgung von oder Verteidigung gegen Fahrerflucht geht. Er kann dabei helfen, dass der Beschuldigte sich nicht selbst belastet und zielgerichtet verteidigt wird – oder dass der Fahrerflüchtige zur Verantwortung gezogen wird.
Damit der Beschuldigte sich nicht selbst belastet, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Fahrerflucht die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und den Beschuldigten zu Vernehmungen begleiten. Durch Einsicht in die Untersuchungsakten kann er Anhaltspunkte für die Verteidigung finden und über Zeugen oder Beweise den Tatvorwurf entkräften. Aufgrund dieser Informationen kann er eine Verteidigungsstrategie erstellen und vor Gericht auf Freispruch hinwirken.
Die Honorare eines Anwaltes mit Schwerpunkt Fahrerflucht sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten hängen vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Komplexität des Falles ab. Rechtsanwälte können auch ein Pauschal-Honorar anbieten.
Gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) bezeichnet eine Fahrer- oder Unfallflucht ein strafbares Verkehrsdelikt, bei dem sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne dass Unfallbeteiligte oder Polizei die Personalien oder Versicherungsdaten festhalten können.
Wenn Sie von einer Fahrerflucht betroffen sind, kann juristische Unterstützung sinnvoll sein. Ein Anwalt kann helfen, nach möglichen Zeugen zu suchen und nach Ablauf einer 24-stündigen Frist Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten. Gegebenenfalls beauftragt er ein Gutachten bei einem Sachverständigen oder informiert Ihre Vollkaskoversicherung über das Ausmaß des Sachschadens.
Beim Vorgehen übernimmt er sowohl die Beweisführung als auch die Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden und Versicherung. Damit Sie sicher sein können, dass eine baldige Schadensregulierung erfolgt und der Unfallverursacher – wenn bekannt – für die verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen wird.
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne auf den Betroffenen zu warten oder seine Kontakt- und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht eine Straftat. Um den Verlust der Fahrerlaubnis zu vermeiden oder das Strafmaß zu mildern, empfiehlt es sich, den Schaden umgehend der Polizei zu melden – vor allem, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.
Auch wenn Sie unbemerkt Fahrerflucht begangen haben, sind Sie beweispflichtig: Sie müssen eindeutig nachweisen, dass Sie beispielsweise den Rempler beim Ausparken nicht mitbekommen haben. Nur dann dürfen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Sie nicht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort belangen und stellen das Verfahren ein.
Wenn die Strafverfolgungsbehörden ermitteln, wer verantwortlich für den Unfall mit Fahrerflucht ist, müssen Sie als Flüchtiger innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist mit verkehrsrechtlichen Sanktionen rechnen. Je nach Ausmaß des Schadens sind folgende Strafen möglich:
Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Fahrerflucht konfrontiert sind, kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Denn von 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht verurteilt das Gericht lediglich 31.000 Verantwortliche pro Jahr.
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Ein im Umgang mit der Fahrerflucht erfahrener Partner-Anwalt kann Einsicht in Ihre Akte beantragen und Ihre Chancen erhöhen, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten, das Strafmaß deutlich zu mildern oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Sollte die Staatsanwaltschaft ein Strafbefehlsverfahren eröffnen, ist die Hilfe eines Anwalts empfehlenswert: Er übernimmt Ihre gerichtliche Vertretung und setzt sich für einen Freispruch oder eine milde Strafe ein.