Nicht jede Filesharing-Abmahnung ist berechtigt. Haben Sie Post von einer Abmahnkanzlei, ist es immer sinnvoll, das Schreiben und die beigefügte Unterlassungserklärung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen: Ist der Vorwurf berechtigt? Ist die Unterlassungserklärung fair oder benachteiligt sie den Abgemahnten? Ist der Schadensersatz angemessen?
Bevor Sie einfach bezahlen und sich lebenslang zur Unterlassung verpflichten, können Sie die finanziellen und rechtlichen Folgen des Filesharings mit einem Anwalt begrenzen.
Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung – deshalb kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht und Medienrecht bei Filesharing-Abmahnungen am besten helfen. Er kennt die rechtlichen Besonderheiten bei Filesharing-Abmahnungen sowie die aktuelle Rechtsprechung und weiß, was im Einzelfall bei einer Abmahnung zu tun ist.
Die Anwaltskosten bei einer Filiesharing-Abmahnung sind gedeckelt – denn der Streitwert bei urheberrechtlichen Abmahnungen ist auf 1.000 € festgelegt. Dadurch kostet der Anwalt etwa 160 €.
Wenn Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung einen Anwalt beauftragen, müssen Sie dessen Kosten erst einmal selbst zahlen. Aber: Haben die rechtlichen Schritte Erfolg, können Sie die Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten vom Rechtsverletzer zurückfordern.
Nein, die Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht. Die Kostenübernahme im Urheberrecht ist oft vom Leistungsumfang der Versicherer ausgeschlossen. Das heißt, Sie müssen den Anwalt für Filesharing selbst bezahlen. Bei Erfolg vor Gericht bekommen Sie die Kosten von der Gegenseite erstattet.
Eine Abmahnung wegen Filesharings im Briefkasten ist im ersten Moment ein Schock: Es drohen enormen Schadensersatzforderungen, die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung, Anwaltskosten sowie eine Klage. Dabei sind Betroffene selbst oft gar nicht für das Filesharing verantwortlich und die Abmahnung ist unzulässig – und kann erfolgreich abgewehrt werden.
Bei illegalem Filesharing sollten Sie zügig handeln, um Strafzahlungen und lebenslangen Verpflichtungen zu entgehen, denn zumeist werden kurze Fristen von wenigen Tagen gesetzt. advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing aus einem Netzwerk mit über550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Filesharing ist das Tauschen bzw. Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Dateien über Online-Plattformen. Wer sich über eine Tauschbörse von einem Dritten aus dem Internet geschützte Audiodateien, Videos, Bilder, Textdateien oder Programme herunterlädt bzw. Dateien bei einer Tauschbörse anbietet, begeht Filesharing. Der unerlaubte Datenaustausch ist strafbar, weil es eine Urheberrechtsverletzung ist.
Filesharing Plattformen sind z. B.:
Beispiele für Filesharing Software:
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nicht einfach so ohne Genehmigung des Urhebers verwendet und verbreitet werden. Wer also über eine der Filesharing-Plattformen Werke herunterlädt oder anbietet, macht sich strafbar. Deshalb bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharings.
Die Abmahnung soll auf die Verletzung des Urheberrechts hinweisen und die Rechtsverletzung in Zukunft unterbinden.
Oft kann man nicht herausfinden, wer für das Filesharing verantwortlich ist – allerdings lässt sich über die IP-Adresse zurückverfolgen, von welchem Internetanschluss die Datei heruntergeladen wurde. Deswegen wird an den Anschlussinhaber eine Filesharing-Abmahnung verschickt.
Man ist nicht nur haftbar, wenn man das Filesharing selbst begangen hat, sondern auch, wenn man Inhaber des Internetanschlusses ist, über den Dateien illegal getauscht wurden. Schließlich hat man die Grundlage für das Filesharing geschaffen.
Aber: Anschlussinhaber haften nur beschränkt. Sie müssen keinen Schadensersatz bezahlen. Ein Filesharing-Anwalt kann Ihnen beim Nachweis helfen, dass Sie die Datei nicht selbst heruntergeladen haben.
Mit einer Abmahnung soll der Abgemahnte dazu verpflichtet werden, das illegale Filesharing zu unterlassen. Dafür wird mit der Abmahnung auch eine Unterlassungserklärung an den Abgemahnten geschickt.
Zudem kann der Rechteinhaber oder sein Anwalt wegen des Filesharings Schadensersatz in Höhe von bis zu 1.500 € für entgangene Lizenzgebühren, Anwaltskosten und die Abfrage der IP-Adresse beim Provider fordern.
Das Wichtigste: Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei auf, von der Sie die Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bei Post von einer spezialisierten Abmahnkanzlei wie z. B. Frommer Legal oder IPPC Law lohnt es sich, einen auf den Umgang mit diesen Kanzleien spezialisierten Filesharing-Anwalt zu kontaktieren.
Er kommuniziert mit der Gegenseite auf Augenhöhe und kann schnell einschätzen, ob die Abmahnung, die Unterlassungserklärung und die Schadensersatzforderung berechtigt sind oder nicht.
Wenn Sie versuchen, den Vorwurf selbst zu klären und Kontakt zur Kanzlei aufnehmen, kann das schnell als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Deshalb gilt: Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie nichts. Wenn Sie die Unterlassungserklärung per Unterschrift akzeptieren, ist das ein Schuldeingeständnis und Sie akzeptieren womöglich eine überhöhte Vertragsstrafe für erneute Urheberrechtsverletzungen und viel zu umfassende Sanktionen zur Unterlassung.
Ein Anwalt kann die Unterlassungserklärung wegen Filesharings prüfen und die Bedingungen anpassen – damit Sie nur das rechtlich Notwendige enthält.
Ganz wichtig: Ruhig bleiben und nichts überstürzen. Kontaktieren Sie am besten direkt einen Anwalt mit Schwerpunkt Filesharing und lassen sich beraten, welches Vorgehen in Ihrem Fall das beste ist.
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Nichts tun, ist keine Option: Geben Sie die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, kann die Abmahnkanzlei eine einstweilige Verfügung beantragen. Die zusätzlichen Kosten von 1.700 € müssen Sie dann auch noch bezahlen.
Wenn Sie einen Filesharing-Anwalt beauftragen, kann dieser einer Filesharing-Abmahnung widersprechen, wenn Sie unschuldig sind. Ein Anwalt kann zudem ein umfassendes Schuldeingeständnis verhindern, indem er eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt.