Das Fischereirecht umfasst nicht nur sämtliche Regelungen zum gewerblichen Fischfang, sondern meint auch die Berechtigung, in einem bestimmten Gewässer zu fischen. Dazu ist ein Fischereischein unbedingt erforderlich – andernfalls drohen Geld- oder Freiheitsstrafen wegen Fischwilderei oder Diebstahl.
Während das Seefischereigesetz Fischfang auf Bundesebene regelt, können einzelne Länder im Binnenfischereigesetz unterschiedliche Regelungen treffen. Ein Anwalt für Fischereirecht kennt die aktuelle Rechtslage und kann Ihnen bei Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite stehen. Er kann Sie u. a. umfassend zu Erteilung, Verpachtung und Entzug von Fischereirechten, relevanten Umweltaspekten sowie bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wie Fischwilderei beraten.
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