Verspätung, Annullierung oder Ausfall von Flügen müssen Passagiere nicht einfach hinnehmen. Das gilt zumindest für Flüge ab oder nach Europa. Seit 2004 spricht eine EU-Verordnung ihnen Fluggastrechte zu – und verpflichtet Luftfahrtunternehmen dazu, für selbst verschuldete Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen.
Obwohl Luftfahrtunternehmen ab 3 Stunden Flugverspätung zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, verweigern sie ggf. die Zahlung. Um die Airline zur Zahlung zu verpflichten, kann die Unterstützung eines Anwalts für Fluggastrecht sinnvoll sein. Er prüft den individuellen Fall und kann einschätzen, ob die Airline zur Zahlung verpflichtet werden kann.
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Ein Anwalt für Fluggastrechte kann bei allen Problemen im Rahmen von Flugreisen helfen. Er kann u. a. eine Entschädigung bei Stornierung oder Verspätung von Flügen durchsetzen und für den Ersatz von beschädigtem oder verlorenem Gepäck sorgen.
Bei Flugstornierung, Flugverspätung, Beförderungsverweigerung und bei verlorenem Gepäck kann ein Anwalt für Fluggastrecht die Entschädigungsansprüche prüfen und durchsetzen. Sollte die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht oder verspätet auszahlen, kann der Anwalt die Kommunikation mit der Airline übernehmen und ggf. die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Die Kosten eines Anwalts für Fluggastrecht hängen von verschiedenen Faktoren ab – z. B. der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Anstelle einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind auch Stundenhonorar und ein Pauschalpreis möglich.
Verspätung, Annullierung oder Ausfall von Flügen müssen Passagiere nicht einfach hinnehmen. Das gilt zumindest für Flüge ab oder nach Europa. Seit 2004 spricht eine EU-Verordnung ihnen Fluggastrechte zu – und verpflichtet Luftfahrtunternehmen dazu, für selbst verschuldete Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen. Verweigert die Airline die Zahlung, kann ein Anwalt helfen, Ihr Fluggastrecht bei der Fluggesellschaft durchzusetzen.
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Bei Flugausfall, Annullierung und Verspätung eines EU-Fluges steht Passagieren Entschädigung zu. Die Bedingung: Die Airline hat Schuld an der Flugverspätung.
Bei außergewöhnlichen Umständen muss das Luftfahrtunternehmen keine finanzielle Entschädigung zahlen. Zu diesen Umständen, die auch als „höhere Gewalt“ bezeichnet werden, gelten z. B. Unwetter, politisch instabile Lagen oder eine Notlandung aufgrund eines medizinischen Notfalls.
Ab 2 Stunden Verspätung stehen Reisenden am Flughafen Versorgungsleistungen zu – auch bei außergewöhnlichen Umständen. Die Airline muss Essen und Trinken bereitstellen und jedem Passagier Telefonate ermöglichen. Startet der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline Hotelübernachtung und den Transport vom und zum Flughafen finanzieren.
Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden muss das Luftfahrtunternehmen eine finanzielle Entschädigung leisten. Wie viel Entschädigung betroffenen Reisenden zusteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Möglich sind 250 bis 600 Euro.
Ab 5 Stunden Verspätung dürfen Passagiere vom Flug zurücktreten. Dann muss die Airline eine Alternative für die Beförderung zum Zielort anbieten. Ist diese nicht akzeptabel, muss das Luftfahrtunternehmen den Ticketpreis vollständig erstatten.
Wie viel die Airline betroffenen Passagieren wegen der Flugverspätung zahlen muss, hängt von der Flugdistanz ab.
Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km steht Reisenden eine Entschädigung von 250 Euro zu. Bis zu einer Strecke von 3.500 km sind 400 Euro möglich. Bei längeren Strecken muss die Airline 600 Euro für die Flugverspätung zahlen.
Auch bei Nichtbeförderung gegen den eigenen Willen (z. B. aufgrund von Überbuchung) und Annullierung eines Fluges steht Passagieren die Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zu.
Wer seinen Anschlussflug nicht erreicht und dadurch dienstliche Termine verpasst, hat zusätzlich zur Entschädigung einen Anspruch auf Schadensersatz. Der von der Airline zu zahlende Schadensersatz soll finanzielle Einbußen aufgrund der verpassten Termine ausgleichen.
Auch Urlaubern steht gegebenenfalls mehr als die Entschädigung durch die Airline zu. Haben sie eine Pauschalreise gebucht, steht ihnen die Reiseleistung gesetzlich zu. Eine Flugverspätung ist ein Reisemangel, für den Urlauber Schadensersatz fordern können. Ab einer Verspätung von 4 Stunden ist eine Reisepreisminderung von 5 % möglich.
Obwohl Luftfahrtunternehmen ab 3 Stunden Flugverspätung zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, verweigern sie häufig die Zahlung. Um die Airline zur Zahlung zu verpflichten, kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Fluggastrecht beziehungsweise Reiserecht sinnvoll sein.
Ein erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kennt die Fluggastrechte und weiß, in welchen Fällen Reisenden eine Entschädigung zusteht. Er prüft Ihren individuellen Fall und kann einschätzen, ob Sie die Airline zur Zahlung verpflichten können.
Die Einforderung einer Entschädigung ist nur innerhalb bestimmter Verjährungsfristen möglich. In Deutschland bleiben beispielsweise 3 Jahre Zeit, um Geld zurückzufordern. Der Anwalt wahrt die Fristen und übernimmt die Kommunikation mit der Airline. Mit den notwendigen Beweisen und einem anwaltlichen Schreiben hilft er bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte. Ein anwaltliches Schreiben kann Ihrer Forderung den oftmals notwendigen Nachdruck verleihen, um die Entschädigung zeitnah zu erhalten.