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EU-Airlines müssen ihren Passagieren eine möglichst reibungslose Reise gewährleisten. Bei Verspätungen, Ausfall oder Annullierung von Flügen ab oder nach Europa sichert die EU-Verordnung von 2004 Passagieren umfassende Fluggastrechte zu.

Hat die Airline Schuld an den Beeinträchtigungen, muss sie z. B. eine Entschädigung zahlen. Das gilt sowohl für Privat- und Geschäftsreisen als auch für Billigflüge oder Erste-Klasse-Buchungen.

Haben Sie eine Frage zum Flugrecht oder eine Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft, kann Sie ein Anwalt für Flugrecht unterstützen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Flugrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Nils J.

Ihre Beratung hat mich überzeugt, ich werde der Frau kein Geld mehr geben, ihr allenfalls anbieten gemeinsam zu ihrem Anwalt zu gehen (sie wird wohl nicht darauf eingehen). Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Raziye A.

Super schneller Rückruf! Herr Bernhofer hat mich ausführlich und verständlich informiert. Ich empfehle Herrn Bernhofer gerne und mit gutem Gewissen weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe!

5,00 von 5 Sternen
Daniel van D.

Alles bestens. Herr Hotes, hat meine Rechte erfolgreich gegen einen großen Konzern durchgesetzt. Der Konzern willigte kurz vor der Gerichtsverhandlung zu meinen Gunsten ein. Herr Hotes war immer für mich erreichbar und der Fall war immer transparent für mich.

5,00 von 5 Sternen
Heiko M.

Wir wissen zwar noch nicht, wie der Rechtstreit mit der Lufthansa ausgeht (Rückerstattung von Flug-, Übernachtungs- und Mietwagenkosten sowie Schadenersatz), aber Herr Hotes hat diesen Fall bisher schnell und kompetent bearbeitet - insofern sind wir optimistisch.

5,00 von 5 Sternen
Max G.

Mit der anwaltschaftlichen Vertretung durch Herrn Hotes bin ich sehr zufrieden. Die Kommunikation mit ihm war völlig problemlos und schnell, sowohl am Telefon als auch über E-Mail. Seine Schriftsätze sind durchdacht und von bestechender Logik. Dank seiner Hilfe konnte der Rechtsstreit auch in der zweiten Instanz gewonnen werden. Herr Hotes ist sehr engagiert und handelt sehr professionell.

5,00 von 5 Sternen
Marc T.

Wurde sehr gut am Telefon im Erstgespräch von Herr RA Hotes Beraten, wegen Rückerstattung meiner Zusatzkosten bei der Swiss, wegen Fluganullierung. Wie der Fall jetzt ausgehen wird, wird sich zeigen.

5,00 von 5 Sternen
Christiane H.

Ich werde versuchen mein Problem so zu lösen, wie mir von Mag. Lackner geraten wurde. Falls ich hier nicht zum Ziel komme, würde ich ihn mit meiner Angelegenheit betrauen!

5,00 von 5 Sternen
Anita B.

Schon beim ersten Telefonat gab er mir das Gefühl des Vertrauens. Kommunikation sehr freundlich und kompetent. Er nahm sich Zeit für mein Anliegen (es ging um eine Handwerkerrechnung). Hat die Möglichkeiten in kurzer Zeit auf den Punkt gebracht. Kann Herrn Sen bestens empfehlen. Super Anwalt.

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Häufig gestellte Fragen

Bei Ärger mit der Fluggesellschaft hilft ein Anwalt für Flugrecht. Er kann bei einer Stornierung oder Verspätung des Flugs eine Entschädigung oder Schadensersatz bei der Fluggesellschaft durchsetzen und bei verlorenem Gepäck einen Ersatz für den Verlust durch die Airline erreichen.

Bei Flugverspätung, Flugüberbuchung oder bei Corona-bedingtem Flugausfall kann ein Anwalt für Flugrecht der richtige Ansprechpartner sein. Er kann nicht nur dabei helfen, die Fluggesellschaft zu einer laut EU-Verordnung garantierten Entschädigung zu verpflichten, sondern auch den Ersatz von verlorenem Gepäck sicherstellen.

Wenn die Fluggesellschaft die vom Gesetz verlangte Entschädigung bei Flugverspätung, bei Flugstornierung oder bei verlorenem Gepäck nicht zahlt und Reisende deswegen einen Anwalt für Flugrecht einschalten müssen, muss die Fluggesellschaft die Anwaltskosten zusätzlich zu einer möglichen Entschädigung übernehmen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Flugrecht

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Anwalt für Flugrecht: Was muss ich wissen?

EU-Airlines müssen ihren Passagieren eine möglichst reibungslose Reise gewährleisten – kommt es zu Verspätung, Ausfall oder Annullierung von Flügen ab oder nach Europa, sichert die EU-Verordnung von 2004 Passagieren umfassende Flugrechte zu.

Trägt die Airline Schuld an den Beeinträchtigungen, ist sie z. B. zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet – dies gilt sowohl für Privat- und Geschäftsreisen als auch für Billigflüge oder Erste-Klasse-Buchungen.

Haben Sie eine Frage zum Flugrecht oder eine Auseinandersetzung mit einer Fluggesellschaft, kann ein erfahrener Anwalt für Flugrecht Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

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Fluggastrechte innerhalb der EU

Bei Flugausfall, Annullierung und Verspätung eines EU-Fluges müssen Airlines ihre Passagiere entschädigen – sofern die Fluggesellschaft z. B. aufgrund technischer Probleme für die Unannehmlichkeiten verantwortlich ist.

Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa Unwetter, politischen Krisen oder einem Fluglotsen-Streik – besteht allerdings keine Haftungspflicht der Airlines.

Nach 2 Stunden Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Versorgungsleistungen am Flughafen – selbst bei außergewöhnlichen Umständen. Die Fluggesellschaft muss ihre Passagiere mit Essen und Getränken versorgen und kostenfrei Telefonate ermöglichen.

Bei einer Verspätung von 3 Stunden ist das Luftfahrtunternehmen zu finanzieller Entschädigung verpflichtet. Diese kann zwischen 250 bis 600 € liegen. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten sowie den Transfer zum Flughafen bezahlen.

Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden können Passagiere von der Fluggesellschaft einen frühestmöglichen, kostenfreien Flug zum Zielort verlangen. Ist die Verbindung nicht akzeptabel, ist die Airline zur vollständigen Erstattung des Ticketpreises verpflichtet.

 

Entschädigung bei Flugverspätung

Die Entschädigungssumme für Flugverspätungen ist laut EU-Verordnung nach Länge der Flugstrecke gestaffelt:

Ab einer Strecke von 3.500 Kilometern stehen Reisenden 600 € zu. Für Flugdistanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind 400 € vorgesehen. Bei weniger als 1.500 Kilometern erhalten Passagiere 250 €.

Damit der Anspruch nicht verjährt, sollten Fluggäste ihr Geld innerhalb von 3 Jahren zurückfordern. Trotz rechtmäßigen Anspruchs verweigern viele Airlines jedoch die Zahlung. In diesem Fall kann die Unterstützung eines Anwalts für Flugrecht sinnvoll sein. Er kann Ihr individuelles Anliegen prüfen und Sie mit einem beweiskräftigen Begründungsschreiben bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Fluggesellschaft unterstützen.

 

Was erhalten Fluggäste bei Nichtbeförderung/Annullierung?

Bei Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung) oder Annullierung eines Fluges können Passagiere laut EU-Fluggastrechteverordnung ebenfalls Entschädigung verlangen. Verursacht ein verpasster Flug z. B. Verdienstausfälle oder finanzielle Nachteile wegen verpasster dienstlicher Termine, ist die Fluggesellschaft zur Erstattung des Schadens verpflichtet.

 

Flugänderung im Pauschalreiserecht

Flugänderungen von ca. 4 Stunden müssen Pauschalreisende laut Rechtsprechung zwar hinnehmen – anders sieht es jedoch bei erheblichen Änderungen aus: Verschieben sich Ab- oder Rückflug um mehr als einen Tag oder geht der Flieger nun plötzlich mitten in der Nacht, liegt laut Reiserecht ein Reisemangel vor.

Pauschalreisende müssen dies nicht akzeptieren und können Preisminderung oder auch Schadensersatz verlangen. Ein Partner-Anwalt für Flugrecht aus unserem Netzwerk prüft Ihren individuellen Fall und schätzt Ihre Erfolgschancen ein, Ansprüche gegen das Reiseunternehmen geltend zu machen.

 

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