Franchising ist eine Vertriebsform, bei der ein Franchisenehmer ein Geschäftskonzept gegen eine Franchisegebühr nutzen darf. Wer sich mit Franchiserecht auseinandersetzt, bekommt es mit diversen Rechtsgebieten zu tun: AGB-Recht, Kartellrecht, Marken- und Mietrecht, Pacht- und Lizenzrecht.
Sie sind Franchisenehmer, -geber oder Gründer? Ein Anwalt für Franchiserecht kann Sie vor Unterzeichnung eines Franchisevertrages beraten. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im nationalen und internationalen Kontext kann er Franchisenehmern bei der Gründung und Optimierung des Unternehmens bei allen rechtlichen Fragen zur Seite stehen oder Franchisegeber sowie Gründer bei der Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen unterstützen.
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