Ein Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Erblasser z. B. dabei, ihren letzten Willen rechtssicher in einem Testament zu formulieren, notariell zu beglaubigen und im Vorsorgeregister des zuständigen Amtsgerichts eintragen zu lassen.
Erben unterstützt ein Anwalt für Erbrecht bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses und der Ermittlung des Nachlasswertes. Auf dieser Grundlage können die Erben entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.
Ein Anwalt hilft gesetzlichen Erben auch dabei, wenn der Erblasser sie enterbt hat. Er unterstützt dann bei der Durchsetzung des Pflichtteils und sorgt dafür, dass der Erbe das erhält, was ihm gesetzlich zusteht.
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann dabei helfen, den eigenen Nachlass zu regeln und gerecht unter den Wunscherben aufzuteilen. Bei einem sehr werthaltigen Nachlass unterstützt er dabei, diesen klug zu verteilen und alle Freibeträge bei der Erbschaftssteuer auszuschöpfen. So kann der Erblasser sicherstellen, dass die Steuerlast für die Erben nicht zu hoch wird und sie nichts vom Erbe verkaufen müssen.
Ein Anwalt kann zudem wertvolle Unterstützung leisten, wenn Erben unsicher sind, ob der Nachlass überschuldet ist und sie das Erbe deswegen besser ausschlagen sollten. Bei Streitigkeiten zwischen den Erben über die Verteilung des Nachlasses kann ein Anwalt für Erbrecht vermitteln und eine für alle zufriedenstellende Lösung finden, die dem letzten Willen des Erblassers entspricht. Um das zu erreichen, kann er auch die Testamentsvollstreckung übernehmen.
Die Kosten für einen Anwalt für Erbrecht sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Weil die Anwaltskosten von Art und Umfang der Tätigkeit abhängig sind, können sie stark variieren – über die genauen Kosten für seine Tätigkeit in Ihrem individuellen Fall kann Sie der Anwalt vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung informieren.
Neben der Abrechnung auf Basis des RVG können Sie aber auch eine individuelle Vergütung zum Festpreis mit dem Anwalt für Erbrecht vereinbaren.
Den Anwalt für Erbrecht zahlt am Ende, wer die Auseinandersetzung verloren hat. Wenn Sie also z. B. erfolgreich Ihren Pflichtteil einfordern, muss die Gegenseite alle Prozesskosten zahlen – also auch Ihre Anwaltskosten und die Gerichtskosten.
Erbrechtliche Fälle sind von einer Privatrechtsschutzversicherung abgedeckt. Es gibt keine spezielle Rechtsschutzversicherung für Erbrecht-Fälle. Je nach Versicherer kann es sein, dass nur eine Erstberatung vom Anwalt von der Versicherung abgedeckt ist.
Die Schufa darf Ihre persönlichen Daten und Daten zu Ihrer finanziellen Situation nicht unbegrenzt speichern. Für alle gibt es bestimmte Löschfristen. Falsche und unberechtigte Schufa-Einträge können Sie löschen lassen.
Beispiele:
Ein Anwalt kann Ihre Schufa prüfen und weiß dann, welche Ihrer Einträge löschbar sind. Er kann sich um alles Notwendige kümmern, um Ihren Schufa-Score zu verbessern.
Wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, geht sein Nachlass an die gesetzlichen Erben. Das sind seine nahen Angehörigen. Im Erbrecht werden diese in 4 Ordnungen unterteilt.
Mit dem Tod des Erblassers geht sein Vermögen zunächst an die Erben 1. Ordnung – gibt es diese nicht oder schlagen sie das Erbe aus, geht der Nachlass an die Erben der 2. Ordnung usw.
Wer z. B. einen Freund zum Erben machen oder einen gesetzlichen Erben enterben möchte, kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dafür braucht er ein Testament oder einen Erbvertrag. Damit kann er regeln, wer welchen Teil vom Nachlass erhalten soll, wer leer ausgeht und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.
Achtung: Ganz enterben kann man gesetzliche Erben nicht. Das Erbrecht garantiert nahen Angehörigen aber eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Anspruch auf diesen Pflichtteil vom Erbe haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder immer dann, wenn sie enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurden, als ihnen gesetzlich zusteht.
Eltern, Enkel und Urenkel haben diesen Anspruch nur, wenn der Erblasser weder Kinder noch einen Partner hatte.
Laut Erbrecht in Deutschland wird der Nachlass per gesetzlicher Erbfolge vererbt. Das heißt: Die nahen Angehörigen erben festgelegte Anteile vom Nachlass.
Wer das nicht möchte, hat verschiedene Optionen, um seinen Nachlass selbst zu regeln: Testament, Erbvertrag, Schenkung und Vermächtnis.
Unsere Partner-Anwälte für Erbrecht wissen, worauf es bei der Nachlassplanung ankommt. Das Testament selbst zu schreiben, scheint die günstigste Option – birgt aber immer das Risiko, Fehler zu machen und bestimmte Aspekte und rechtliche Folgen nicht zu bedenken. Nur mit einem durchdachten Testament oder Erbvertrag können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlass im Erbfall so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen.
Wer ein eigenes Unternehmen hat, muss sich im Rahmen der Nachlassplanung auch um die Unternehmensnachfolge kümmern. Möchten Sie großes Immobilienvermögen vererben, geht es vor allem darum, steuerrechtlich optimal zu vererben. Hier kann die vorweggenommene Erbfolge per Schenkung sinnvoll sein.
Den eigenen Nachlass zu regeln, bietet viele verschiedene Optionen im Erbrecht. Diese mit einem Anwalt für Erbrecht zu besprechen und den letzten Willen rechtssicher formulieren zu lassen, zahlt sich im Erbfall aus. Denn mit klaren Regelungen ist ein Erbstreit ausgeschlossen.
Wurden nahe Angehörige im Testament nicht oder nur gering bedacht, können sie einen Pflichtteil vom Erbe einfordern. Denn: Ganz enterben kann man gesetzliche Erben nicht. Das Erbrecht garantiert nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Anspruch auf diesen Pflichtteil vom Erbe haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder immer dann, wenn sie enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurden, als ihnen gesetzlich zusteht. Wenn der Erblasser weder Kinder noch einen Partner hatte, haben Eltern, Enkel bzw. Urenkel Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pflichtteil beträgt 50 % vom gesetzlichen Erbteil und muss ausgezahlt werden. Das kann Erben in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Deshalb gibt es mehrere Optionen, den Pflichtteilsanspruch zu begrenzen – z. B. der Pflichtteilsverzicht oder eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament.
Unsere Partner-Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichtteil durchzusetzen. Sie berechnen Ihren Anspruch aufs Erbe und vertreten Sie gegenüber den Erben – wenn nötig, auch vor Gericht.
Mit einer Prozesskostenfinanzierung übernimmt ein Finanzierer sämtliche Prozesskosten, wenn Sie Ihren Pflichtteil vor Gericht einfordern.
Haben Sie Erfolg, erhält der Finanzierer einen Anteil der gewonnenen Pflichtteil-Summe. Verlieren Sie vor Gericht, zahlt der Finanzierer trotzdem sämtliche Kosten für das Verfahren.
Voraussetzungen für die Prozesskostenfinanzierung: Gute Erfolgsaussichten, hoher Streitwert sowie die Bonität der Gegenseite.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn der Nachlass an mehr als eine Person übergehen soll. Es ist also eine Zweckgemeinschaft aus zwei oder mehr Erben, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch ein Testament entsteht.
Die Erbengemeinschaft kann das Erbe nur gemeinsam verwalten und verteilen. Weil hier unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen können, kann die Erbengemeinschaft schnell einen Erbstreit bedeuten.
Unser Partner-Anwalt für Erbrecht hilft Miterben, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, Erbstreitigkeiten zu klären und die Erbengemeinschaft im Sinne des Erblassers aufzulösen.
Ist der Erbfall eingetreten, kommen viele Verpflichtungen auf die Erben zu. All die rechtlichen, steuerlichen, unternehmerischen, familiären Fragen zu klären und Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden, kann schwierig und zusätzlich belastend sein.
Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht steht Ihnen in dieser Ausnahmesituation für die Abwicklung der Erbschaft und Klärung aller rechtlichen Fragen zur Seite.
Ob Erbengemeinschaft, Pflichtteil oder Zweifel am Testament – Auslöser für Streitigkeiten rund ums Erbe gibt es einige. Ein Anwalt für Erbrecht kann zum einen mit klaren Regelungen im Testament alles dafür tun, einen Erbstreit zu verhindern – zum anderen kann er Konflikte zwischen den Erben mit Mediation und dem Blick auf die Vorgaben des Erbrechts lösen.
Ist keine gütliche Einigung möglich, wird ein Anwalt für Erbrecht vor dem Nachlassgericht Ihren Anspruch aufs Erbe beweisen.
Testamentsvollstreckung ist ein Mittel, um einen Erbstreit von vornherein zu verhindern. Mit einer Testamentsvollstreckung übernimmt z. B. ein Anwalt für Erbrecht oder eine andere Person die Abwicklung der Erbschaft. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich darum, dass alle Erben ihren Erbteil bekommen und der letzte Wille des Erblassers in die Tat umgesetzt wird. Die Erben haben damit nichts zu tun.
Unsere Partner-Anwälte für Erbrecht haben jahrelange Erfahrung mit der Testamentsvollstreckung und stellen sich, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen weitergegeben wird.