Nach langer Suche konnten Sie einen passenden Gebrauchtwagen erwerben und haben beim Kauf keine Mängel entdeckt? Umso größer ist der Ärger, wenn kurze Zeit später doch Probleme auftreten und Sie in der Werkstatt erfahren, dass der als fehlerfrei angepriesene Wagen doch Defekte aufweist.
Haben Sie bei einem Händler gekauft, gilt die 2-jährige Gewährleistungspflicht. Schwieriger ist es bei einem Privatkauf: Der Verkäufer könnte die Gewährleistungspflicht vertraglich ausgeschlossen haben. Dann müsste er nur für arglistig verschwiegene Mängel aufkommen – die Beweispflicht liegt bei Ihnen. Hier kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Er kann den Kaufvertrag auf versteckte Gewährleistungsrechte prüfen sowie die Verantwortlichkeit des Verkäufers beweisen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Gewährleistungsrechten.
Sobald Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen, den angemessenen Wert des Wagens ermitteln wollen oder Mängel nach dem Kauf entdecken, ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Gebrauchtwagen Ihr richtiger Ansprechpartner.
Der Anwalt mit Schwerpunkt Gebrauchtwagen kann beim Kauf von Gebrauchtwagen beraten, er kann durch eine Prüfung des Kaufvertrags nachteilige oder zweifelhafte Klauseln ausschließen, mithilfe eines Gutachtens einen angemessenen Preis bestimmen oder dabei helfen, bei Mängeln am Auto die Gewährleistung des Verkäufers zu erreichen.
Die Kosten eines Anwalts mit Schwerpunkt Gebrauchtwagen hängen vom Arbeitsaufwand des Anwalts und der Komplexität des vorliegenden Falles ab. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung ist möglich.
Nach langer Suche konnten Sie einen passenden Gebrauchtwagen erwerben und beim Kauf haben Sie keine Mängel entdeckt? Umso größer ist der Ärger, wenn kurze Zeit später doch Probleme auftreten und Sie in der Werkstatt erfahren, dass der als fehlerfrei angepriesene Wagen sehr wohl Defekte aufweist.
Haben Sie bei einem Händler gekauft, gilt die 2-jährige Gewährleistungspflicht. Schwieriger ist es bei einem Privatkauf: Der Verkäufer könnte die Gewährleistungspflicht vertraglich ausgeschlossen haben. Dann müsste er nur für arglistig verschwiegene Mängel aufkommen – die Beweispflicht liegt bei Ihnen. Hier kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Er kann den Kaufvertrag auf versteckte Gewährleistungsrechte prüfen sowie die Verantwortlichkeit des Verkäufers ermitteln und beweisen.
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