Kauft ein Kunde eine Ware, muss diese frei von Mängeln sein – ein gewerblicher Händler hat die Pflicht, dies zu gewährleisten. Hat das Produkt einen Mangel oder funktioniert nicht wie vereinbart, stehen dem Käufer umfassende Gewährleistungsrechte zu. So kann z. B. der Kaufpreis reduziert oder das Produkt durch ein neues ersetzt werden.
Verweigert der Händler dies, darf der Käufer Schadensersatz verlangen. Auch Werkverträge sind durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt. Der Kunde beseitigt den Mangel selbst und das Werkunternehmen trägt die entstandenen Kosten.
Bei Ihnen ist der Gewährleistungsfall eingetreten und Sie sind sich unsicher über das weitere Vorgehen? advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Gewährleistung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Wenn Sie eine Ware gekauft haben, die Mängel aufweist, wenn Sie Mängel an einem neuen Produkt erst später bemerkt haben oder wenn Ihnen der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch nicht zugesteht, dann kann ein Anwalt für die Gewährleistung helfen.
Ein Anwalt kann zudem Verkäufern bei der Erstellung und Prüfung von Gewährleistungshinweisen helfen, die Reklamationen auf ihre Berechtigung prüfen und unberechtigte Reklamationen abwehren.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Gewährleistung kann Kunden helfen, die eine mangelhafte Ware erworben haben, den Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag prüfen. Er kann ein Aufforderungsschreiben erstellen und mit dem Händler in Kontakt treten, um den Gewährleistungsanspruch durchzusetzen.
Die Kosten des Anwalts mit Schwerpunkt Gewährleistung hängen vom individuellen Fall und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Erwirbt ein Kunde eine Ware, muss diese frei von Mängeln sein – ein gewerblicher Händler steht in der Pflicht, dies zu gewährleisten. Weist das Produkt einen Mangel auf oder funktioniert nicht wie vereinbart, stehen dem Käufer umfassende Gewährleistungsrechte zu. So kann z. B. der Kaufpreis reduziert oder das Produkt durch ein Neues ersetzt werden.
Verweigert der Händler dies, darf der Käufer Schadensersatz verlangen. Auch Werkverträge sind durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt. Der Kunde beseitigt den Mangel selbst und das Werkunternehmen trägt die entstandenen Kosten.
Bei Ihnen ist der Gewährleistungsfall eingetreten und Sie sind sich unsicher über das weitere Vorgehen? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.