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Wer Gewerberaum mieten möchte, kann sich nicht auf die bekannten Regelungen des Mietrechts verlassen. Maßgebend ist das Gewerbemietrecht. Dieses lässt Gewerbetreibenden mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung.

 

Der Schutz des Mieters steht im Gewerbemietrecht wenig im Fokus. Für Mieter kann es deshalb wichtig sein, vertragliche Vereinbarungen abzusichern und so selber für Mieterschutz zu sorgen. Ein Anwalt für Gewerbemietrecht kann sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Klärung rechtlicher Fragen, bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge und bei der Beilegung von Streitigkeiten unterstützen.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Gewerbemietrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Meral Y.

Hr. Wübbe hat mir alle Fragen (in der ersten E-Mail von mir) beantwortet bzw. mir Lösungen/ Vorgehensweisen gennant. Er ist freundlich. Zwar schreibt er kurz, aber bringt es genau auf den Punkt! Ich würde Ihn weiterempfehlen und sage erneut DANKE!

5,00 von 5 Sternen
Fritz E.

Herr Wübbe hat mich sehr umfassend und zielgerichtet informiert. Er hat sich im Gespräch Zeit genommen, um mir auch alles eindeutig zu erklären, sodass ich meine weiteren Schritte ohne Bedenken planen kann. Vielen herzlichen Dank. Und natürlich eine 100% Weiterempfehlung. :)

4,60 von 5 Sternen
Heinz M.

Mein Problem / meine Frage wurde sofort und richtig verstanden. Die Beratung war kompetent, verständlich und zielgenau. Allerdings stellte die Rechtslage auch keine großen Ansprüche.

4,80 von 5 Sternen
Helene M.

Herr Wübbe hat mir sehr gute Ratschläge gegeben wie ich mich weiter verhalten soll. Da ich noch nicht weiß, was jetzt auf mich zukommt kann ich Herrn Wübbe jederzeit kontaktieren. Dafür bin ich sehr dankbar.

5,00 von 5 Sternen
Karolin T.

Der Anwalt hat sich einen Tag nach Eingang der Email zurück gemeldet und gut verständlich dabei geholfen für den Sachverhalt eine Lösung zu finden. Mehr als freundlich und kompetent!

5,00 von 5 Sternen
Julia E.

Schnelle Hilfe, sachlich und freundlich erklärt. Vielen Dank an Herrn Fenzl für das nette Erstgespräch und vorab für alle weiteren Schritte.

4,80 von 5 Sternen
Annette S.

Die Ersteinschätzung hat mir sehr geholfen. Herr Wübbe hat mir gut und sehr freundlich die Rechtslage erklärt und ich konnte danach entsprechend weiter handeln.

5,00 von 5 Sternen
Natalia O.

Sehr nettes und aufklärendes Erstgespräch. Vielen Dank Herr Wübbe für Ihr offenes Ohr und Ihre Zeit Der Fall muss natürlich mit allen Unterlagen genauer betrachtet werden und Angebot erstellt werden. In Verkehrsrechtsfällen (die hoffentlich nicht auftreten werden) würde ich mich wieder an Sie wenden.

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Häufig gestellte Fragen

Mietmängel, säumige Mieter oder die Kündigung eines Mietverhältnisses: Ein Rechtsanwalt für Gewerbemietrecht kann Vermietern und Mietern bei allen Fragen und Problemen im Gewerbemietrecht unterstützen.

Ein Anwalt für Gewerbemietrecht kann bei Mietverträgen benachteiligende oder unzulässige Klauseln ausschließen, Betriebskostenabrechnungen auf Richtigkeit überprüfen und die Zulässigkeit von Mietminderungen aufgrund von Corona oder Mietmängeln sicherstellen. Der Rechtsanwalt für Gewerbemietrecht kann bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermitteln, eine ordnungsgemäße Kündigung erreichen oder bei der Eintreibung geschuldeter Mietzahlungen unterstützen.

Die Kosten eines Anwaltes für Gewerbemietrecht hängen immer vom Umfang des individuellen Sachverhalts und der notwendigen anwaltlichen Tätigkeit ab. Die Honorare für Anwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Rechtsanwälte für Gewerbemietrecht können auch die Abrechnung auf Stundenbasis oder einen Pauschalpreis anbieten.

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Anwalt für Gewerbemietrecht: Was muss ich wissen?

Wer Gewerberaum mieten möchte, kann sich nicht auf die bekannten Regelungen des Mietrechts verlassen. Maßgebend ist das Gewerbemietrecht. Dieses lässt Gewerbetreibenden mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung.

Der Schutz des Mieters steht im Gewerbemietrecht wenig im Fokus. Für Mieter ist es deshalb wichtig, vertragliche Vereinbarungen abzusichern und so selber für Mieterschutz sorgen.

Ein Anwalt für Gewerbemietrecht unterstützt sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Klärung rechtlicher Streitpunkte im Mietverhältnis.

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Das Gewerbemietrecht ist kein „herkömmliches“ Mietrecht

Die meisten Bestimmungen des Mietrechts gelten für ein Gewerbemietverhältnis nicht. Für den Gewerbemietvertrag gilt Vertragsfreiheit. Es gibt keine gesetzlichen Kündigungsfristen, keine Einschränkungen zu Vertragslaufzeit, Mietpreis oder Betriebskosten.

Mietinteressent und Vermieter müssen die Vertragsbedingungen individuell verhandeln. Die Vertragsfreiheit hat Vorteile, kann aber auch ein Risiko sein. Der Mietvertrag darf weder Mieter noch Vermieter benachteiligen.

Bei Vertragsverhandlungen sollten notwendige Vertragsinhalte (Mietzins, Mietzeit und Informationen zum Mietobjekt sowie Mietzweck) geklärt und nachteilige Klauseln wie die Schönheitsreparatur-Klausel rechtssicher ausgeschlossen werden.

 

Instandsetzungspflichten klären

Der Vermieter muss dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ermöglichen. Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Aber: Die Vertragsfreiheit ermöglicht es dem Vermieter, seine Pflicht auf den Mieter zu übertragen.

Die sogenannten Dach-und-Fach-Klauseln zur Klärung der Instandsetzungspflichten sind nur gültig, wenn sie individuell vereinbart wurden. Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen dürfen den Mieter nicht benachteiligen. Andernfalls ist der Mietvertrag ungültig.

 

Besonderheiten bei der Gebrauchsüberlassung

Untervermietung an Dritte gibt es im Gewerbebereich besonders häufig. Um Streitigkeiten zu vermeiden, muss die Gebrauchsüberlassung im Gewerbemietvertrag eindeutig geregelt sein.

Die Rechtslage ist jedoch nicht eindeutig – das Mietrecht trifft nur Regelungen zur Untervermietung von Wohnungen. Gibt es keine Regelung im Gewerbemietvertrag, hat der Mieter einen allgemein vertraglichen Anspruch auf Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Eine Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt diesen zur Kündigung des Mietvertrages. Genauso steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Vermieter die Gebrauchsüberlassung grundlos verweigert.

 

Gewerbemietvertrag absichern

Da Gewerbemietverträge oft eine wesentlich längere Laufzeit haben als Wohnraummietverträge, ist es umso wichtiger, eine rechtssichere Grundlage für das Mietverhältnis zu schaffen. Durch die Vertragsfreiheit kann jede Klausel Nachteile für die Beteiligten bedeuten.

Ein Anwalt für Gewerbemietrecht kennt die Rechtslage und kann Sie bei Vertragsverhandlungen unterstützen. Er weiß, welche Regelungen im Gewerbemietvertrag zulässig sind und welche nicht. Er prüft alle Unterlagen, identifiziert nachteilige Klauseln und stellt sicher, dass alle Angaben korrekt sind.

Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie sich vor Vertragsabschluss rechtlich absichern. Sie erhalten einen ausgewogenen Mietvertrag, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt und keine widerrechtlichen Klauseln enthält.

 

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