Mit dem deutschen Grundgesetz sind jedem deutschen Bürger wesentliche Grundrechte garantiert, die beständig, dauerhaft und einklagbar sind. Sie schützen vor Eingriffen von Staat oder Behörden in die Freiheit einer Person. Außerdem verhindern sie die Diskriminierung von einzelnen Personen oder Personengruppen.
Fühlen sich Menschen durch z. B. staatliches Handeln wie einen Verwaltungsakt in ihren Grundrechten eingeschränkt, dürfen Sie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen – wenn sie den üblichen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Grundrechte kann dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde erfüllt sind und das Gericht im Sinne des Klägers entscheidet.
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