Der Hebesatz ist ein prozentualer Multiplikator zur Berechnung der Grundsteuer. Städte und Gemeinden legen ihn fest und erhalten auch sämtliche Einnahmen aus der Grundsteuer.
Die Reform der Grundsteuer ändert den Hebesatz für 2025. Der neue Hebesatz wird im Jahr 2024 durch den Grundsteuerbescheid mitgeteilt.
Die zur Berechnung der Grundsteuer verwendeten Parameter bleiben auch nach der Grundsteuerreform unverändert:
Grundstückswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz
Das Grundsteuerreformgesetz erfordert die Neubewertung von Grundstücken. Das erfolgt auf andere Weise als zuvor. Zur Bestimmung des Grundstückswerts werden nun ein Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete herangezogen. Das ist das sogenannte Bundesmodell, dem einige Bundesländer folgen (andere haben es für sich angepasst). Insofern ist für die Berechnung individuell zu prüfen, in welchem Bundesland sich das jeweilige Grundstück befindet.
Seit 2022 müssen entsprechend Steuerpflichtige alle 7 Jahre eine Grundsteuererklärung einreichen, die als „Feststellungserklärung Grundsteuer“ bezeichnet wird.
Wer einen Steuerberater hinzuzieht, muss diesen bezahlen. Allerdings ist in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) keine für deren Erstellung enthalten. Das Honorar ist also direkt mit dem Steuerberater zu vereinbaren und beispielsweise in Korrelation zum Grundstücks- bzw. Immobilienwert zu errechnen.
Faktor bei der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien. Er gilt als der mittlere Lagepreis für den Boden in einem bestimmten Bereich (sogenannter Richtwertzone). Alle in einer bestimmten Richtwertzone befindlichen Grundstücke haben denselben Bodenrichtwert.
Die Grundsteuerreform wird durchaus kritisch gesehen. Insbesondere die korrekte Ermittlung der Bodenrichtwerte und damit auch die Neubewertung der Grundstücke wird angezweifelt. Es gibt bereits viele Einsprüche gegen Feststellungsbescheide – und auch ein paar Musterklagen.
Wer den rechtzeitigen Einspruch gegen den Bescheid versäumt, könnte das Nachsehen haben, falls das Bundesverfassungsgericht die Reform tatsächlich irgendwann kippen sollte. Ein Anwalt für Grundsteuer kann helfen, keine Frist zu versäumen und fehlerhafte oder ungerechtfertigte Feststellungsbescheid korrigieren zu lassen.
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Bisher orientierte sich die Festsetzung der Grundsteuer am sogenannten Einheitswert, der als Grundlage für die Berechnung der Steuerschuld galt. Dieser war jedoch veraltet, was zu einer unfairen, teilweise willkürlichen Besteuerung führte. Für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage wurden unterschiedlich hohe Grundsteuern festgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diesen Missstand im Jahr 2018 erkannt und die bestehende Regelung zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Falls Sie die erforderlichen Daten an das Finanzamt verspätet oder gar nicht übersenden, können Verspätungszuschläge in Höhe von mehreren Tausend Euro anfallen.
Falls Sie Ihren Grundsteuerbescheid geprüft haben und Fehler entdecken (z. B. falsche Miete oder Wohnflächen), können Sie innerhalb von 1 Monat Einspruch einlegen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Bescheid rechtskräftig. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Grundsteuer kann Sie beim Einspruch unterstützen und sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Fristen einhalten.
Die Grundsteuererklärung erfordert die Übermittlung zahlreicher Informationen, die mit verschiedenen Unterlagen zu belegen sind. Wegen der komplexen juristischen Formulierungen ist es zuweilen schwer verständlich, welche Daten wo im Formular einzutragen sind. Zudem muss die Grundsteuererklärung elektronisch eingereicht werden – über das Portal „Mein ELSTER“. Die Papierform ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Grundsteuer kann Sie hier unterstützen und sicherstellen, dass Ihre Grundsteuererklärung korrekt eingereicht wird. Zudem kann er den Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit prüfen und Einspruch einlegen, wenn dieser fehlerhaft und unberechtigt ist.