Wer seine Wände streichen, Fliesen verlegen oder das Dach neu decken lassen möchte, greift oft auf professionelle Hilfe zurück. Kommt es dabei zu erheblichen Mängeln, können Verbraucher die Mängel unverzüglich melden und unter Setzung einer Frist Nachbesserung fordern.
Bei sehr schweren Mängeln können Verbraucher die Abnahme auch komplett verweigern. Haben Sie Fragen, wie bei Handwerkerpfusch am besten zu verfahren ist, kann ein Anwalt Ihnen weiterhelfen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann Sie dabei unterstützen, Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder Werklohnminderung gegen die Dienstleister durchzusetzen.
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