Es gibt mehr Handyverträge als Einwohner in Deutschland – laut Statista waren es Ende 2019 141 Millionen. Das Smartphone ist aus dem Leben kaum noch wegzudenken und ein Mobilfunkvertrag muss deshalb die Ansprüche des digitalen Alltags erfüllen und soll außerdem günstig & vielseitig sein. Die meisten Anbieter versprechen genau das und locken Kunden mit unschlagbaren Angeboten.
Lange und sich erneuernde Laufzeiten, intransparente AGB und falsche Versprechen – wenn ein Handyvertrag eine Mogelpackung ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Erfüllen Handyverträge nicht die versprochene Leistung oder wurden unter fragwürdigen Bedingungen abgeschlossen, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handyvertrag helfen.
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Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handyvertrag kann bei fragwürdigen Änderungen der AGB, benachteiligenden Klauseln, einer zu hohen Handyrechnung und nicht erbrachten vertraglichen Leistungen (Handy, Netzabdeckung) helfen. Auch bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages oder dessen Widerruf kann er unterstützen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Handyvertrag kann bei rechtlichen Problemen mit dem Handyvertrag helfen. Er kann die Handyrechnung auf ihre Richtigkeit prüfen, den Vertrag widerrufen und zu hohe Gebühren zurückfordern. Erfüllt der Handyanbieter seine vertraglichen Pflichten wie eine angemessene Netzabdeckung oder ein einwandfreies Handy nicht, kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handyvertrag den Anbieter zur Gewährleistung verpflichten.
Was ein Anwalt mit Schwerpunkt Handyvertrag kostet, ist stets vom Einzelfall, der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig. Die Anwaltskosten regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handyvertrag kann aber auch eine Abrechnung auf Stundenbasis oder per Festpreis anbieten.
Es gibt mehr Handyverträge als Einwohner in Deutschland – laut Statista waren es Ende 2019 141 Millionen. Das Smartphone ist aus dem Leben kaum noch wegzudenken und ein Mobilfunkvertrag muss deshalb die Ansprüche des digitalen Alltags erfüllen und soll außerdem günstig & vielseitig sein. Die meisten Anbieter versprechen genau das und locken Kunden mit unschlagbaren Angeboten.
Lange und sich erneuernde Laufzeiten, intransparente AGB und falsche Versprechen – wenn ein Handyvertrag eine Mogelpackung ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Erfüllen Handyverträge nicht die versprochene Leistung oder sind unter fragwürdigen Bedingungen verkauft worden, kann ein Anwalt helfen.
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