Eine Hausdurchsuchung ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre und nur mit richterlicher Anordnung möglich – nur in Ausnahmefällen darf die Staatsanwaltschaft oder Polizei eine solche Durchsuchung veranlassen. Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, sollten Betroffene die Beamten nicht behindern und Gebrauch von ihrem Schweigerecht machen, um sich nicht zu belasten.
Ein Anwalt kann Betroffene bei einer Hausdurchsuchung unterstützen. Er kennt ihre Rechte und weiß, was die Polizei darf und was nicht. Nach der Hausdurchsuchung kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen. Anhand des Ermittlungsstandes kann er eine zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln, um eine strafrechtliche Verurteilung abzuwehren oder abzumildern. War die Hausdurchsuchung unrechtmäßig, kann ein Anwalt ein Beweisverwertungsverbot erwirken.
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