Luftverschmutzungen durch Gas- und Kohlekraftwerke oder andauernder Lärm durch stark befahrene Straßen und landende Flugzeuge beeinflussen nicht nur Natur und Umwelt, sondern können bei Menschen psychische und physische Reaktionen auslösen. Ziel des Immissionsschutzrechts ist es daher, schädliche Einwirkungen auf Umwelt und Bevölkerung durch Luftverschmutzung, Erschütterungen und Lärm zu unterbinden.
Welche Immissionen Betroffene hinnehmen müssen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. So dürfen beispielsweise Industrie- und Wohngebiete nicht direkt nebeneinander gebaut werden. Kommt die Gemeinde ihren Pflichten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht nach oder halten Anlagenbetreiber immissionsschutzrechtliche Auflagen nicht ein, können Betroffene zivilrechtlich gegen den Verursacher der Immissionen vorgehen.
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