Anwalt für Impressum

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Nach dem Telemediengesetz besteht für gewerblich oder journalistisch-redaktionell betriebene Webseiten Impressumspflicht. Das Impressum kennzeichnet den Betreiber der Webseite und dient dem Verbraucherschutz. Auch wer soziale Medien gewerblich nutzt, benötigt ein Impressum – die korrekte Erstellung sorgt jedoch bei vielen Webseiten-Betreibern für Unsicherheiten

Fehler können teure Abmahnungen nach sich ziehen, was insbesondere kleine Plattformen vor finanzielle Probleme stellt. 2017 wurden laut einer Umfrage des Händlerbundes 28 % aller Onlineshops mindestens einmal abgemahnt, 2015 waren es noch jeder fünfte. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, können Seiteninhaber das Impressum von einem Anwalt anfertigen lassen. Ein Anwalt weiß, worauf es ankommt, kennt sämtliche Vorschriften und kann Ihnen ein einwandfreies Impressum für z. B. Ihren Online-Shop, Verein oder Ihre Firma erstellen.

Sie möchten Ihr Impressum juristisch korrekt erstellen lassen? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Klaudia H.

Unerwartet schnell erhielt ich den Ersteinschätzung-Rückruf und Herr Bernhard war am Telefon. Er ist nicht nur freundlich und menschlich mein Anliegen mit mir durchgegangen, sondern hat auch alle meine Fragen kompetent und für mich verständlich erklärt. Ich kann Ihn und auch Advocado nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Achim H.

Danke, Herr Scheffler, für die schnelle und klare Rückmeldung. Sie haben mir enorm weitergeholfen und ich kann sie empfehlen. Grüße, Herrmann

4,60 von 5 Sternen
Francesco S.

Der Rechtsanwalt hat mir in der telefonischen Ersteinschätzung eine genaue Vorgehensweise geschildert, das war hilfreich und ausführlich für die nächsten Schritte. Es wurden rechtliche Schritte gegen Spionage / Kriminalität geschildert.

5,00 von 5 Sternen
Nicolas T.

Der Erstkontakt verlief sehr gut und Herr Bernhard hat einen guten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise gemacht. Auf gute Zusammenarbeit.

5,00 von 5 Sternen
Cornelia E.

Super freundlicher Kontakt. Sofortige Rückmeldung. Kompetente und verständliche Beantwortung meines Anliegens. Klare Weiterempfehlung!

5,00 von 5 Sternen
Ilka L.

Danke für die unkomplizierte Beantwortung meiner Fragen. Ich habe mich nach dem Telefonat sicher gefühlt und konnte so mein Anliegen selbst klären ohne weitere Schritte einleiten zu müssen.

5,00 von 5 Sternen
Sven A.

Sehr kompetent, sehr freundlich, sehr schnell und sehr zuverlässig. Bin absolut zufrieden und würde die Anwältin jederzeit weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Andreas W.

Sehr freundliche und kompetente Erstberatung. Auf meine Fragen ist Herr Haumann ausführlich eingegangen und hat hilfreiche Tipps gegeben. Sehr empfehlenswert! Vielen Dank!

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FAQ zum Impressum

Fehlt das Impressum, kann eine Abmahnung bis zu 5.000 Euro kosten.

Das fehlende Impressum ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit – möglich sind bis zu 50.000 Euro Geldstrafe.

Für Webseiten, die Sie ausschließlich privat nutzen, brauchen Sie kein Impressum.

Sobald Sie eine Webseite geschäftlich nutzen, brauchen Sie zwingend ein Impressum.

Im Impressum muss der Inhaber bzw. Betreiber der Webseite stehen. Es muss ersichtlich sein, wer für die Inhalte verantwortlich ist.

Unsere Top Partner-Anwälte für Impressum

Tobias Preis
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Anwalt für Impressum: Was muss ich wissen?

Das Impressum ist die Visitenkarte für alle, die geschäftlich eine Internetseite nutzen. Das Impressum enthält Informationen zum Betreiber der Webseite – also zu Unternehmen, Inhaber und Kontaktdaten. Ziel ist, Verbraucher transparent darüber zu informieren, wer hinter einem Web-Angebot als Anbieter/Verkäufer steht.

Das Impressum ist Pflicht für alle, die geschäftlich eine Webseite nutzen, um Inhalte anzubieten. Die Pflicht ergibt sich aus dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag.

Die Impressumspflicht gilt für alle Webseiten, die langfristig Inhalte bereitstellen: Online-Shops, Dienstleister, auch Blogs und andere Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten.

Wer kein Impressum hat, riskiert eine teure Abmahnung. Ein Anwalt kann Ihnen genau sagen, welche Angaben Sie in Ihrem individuellen Impressum machen müssen, um die gesetzlichen Vorschriften für den Verbraucherschutz zu erfüllen.

Was muss im Impressum stehen? | Pflichtangaben

Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) muss im Impressum Folgendes stehen:

  • Name und Anschrift des Webseiten-Betreibers
  • Für Unternehmen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Angaben zum Verantwortlichen i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV
  • Registereintrag (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
  • Steuernummer und ggf. Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Ggf. Angaben zu Haftpflichtversicherungen oder berufsrechtlichen Normen
  • Bei geschützter Berufsbezeichnung: Bezeichnung, Regularien und die zuständige Kammer (z. B. IHK)
  • Für Anbieter audio-visueller Mediendienste: Unternehmenssitz und zuständige Regulierungs-/Aufsichtsbehörde
  • Link zur Streitschlichtungsplattform der EU

Hier wird deutlich: Je nach Angebot, Unternehmensform oder auch Beruf sind zusätzliche Angaben im Impressum notwendig. Auch für ein Impressum reicht es nicht, sich auf Standard-Muster zu verlassen. Jedes Impressum muss individuell erstellt werden.

Ein Anwalt kann das Impressum für die Webseite Ihres Unternehmens rechtlich absichern. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen für Ihren Einzelfall und kann sicherstellen, dass alle notwendigen Pflichtangaben für Website-Besucher vorhanden sind.

Was ist, wenn ich kein Impressum habe?

Ist Ihre Webseite ohne Impressum online erreichbar, riskieren Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Denn: Die Impressumspflicht gilt für alle und soll für Transparenz im Wettbewerb sorgen.

Andere Unternehmen können wegen Verletzung der Impressumspflicht Unterlassung und Schadensersatz von Ihnen verlangen.

Außerdem ist die fehlende Anbieterkennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit. Ohne Impressum riskieren Sie eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

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