Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug

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Wer Post vom Inkassobüro bekommt, zahlt häufig vorschnell aus Angst vor weiteren Konsequenzen – sogar wenn die Forderung unberechtigt ist. Viele Verbraucher sind bei Inkasso-Forderungen überfragt:

Wie erkenne ich ein unseriöses Inkasso-Unternehmen? Muss ich etwas bezahlen? Wie reagiere ich am besten auf das Schreiben vom Inkassobüro?

Erfahrene & qualifizierte Partner-Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Inkasso-Forderungen ist ein erfahrener Partner-Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und schätzt rechtssicher ein, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado vermittelt Ihnen den passenden Partner-Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Rolf D.

Frau Thulke-Rinne hat sich sehr interessiert und aufmerksam den Fall angehört und sehr rasch ein transparentes Kostenangebot verfasst. Zudem hat sie das Dienstleistungsangebot von advocado nachvollziehbar erläutert.

5,00 von 5 Sternen
Wolfgang B.

Herr Gaufny hat mir in der Erstberatung sehr gute Tips gegeben und mich ausführlich über den weiteren Verlauf und die Kosten informiert. Ich hatte einen sehr positiven ersten Eindruck.

5,00 von 5 Sternen
Anna K.

Schnelle Rückmeldung zu meiner Anfrage im Bereich Reiserecht erhalten & sehr hilfreiches Erstgespräch geführt. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Ina E.

Sehr angenehmer Erstkontakt. Herr Fenzl ist auf alle meine Fragen verständlich eingegangen. Ich habe mich gut beraten gefühlt. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Melanie K.

Herr Schwerin ist unglaublich engagiert und hat sehr ausführlich und detailliert den Sachverhalt vermittelt. Herr Schwerin ist ein sehr kompetenter Anwalt.

4,80 von 5 Sternen
Wolfgang B.

Es wurde erklärt, dass ich bereits schon vorher Einspruch hätte machen müssen, nun konnte die Anwältin leider nichts mehr unternehmen.

5,00 von 5 Sternen
Denny Thomas H.

Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Er war sehr freundlich und konnte alle meine Fragen beantworten. Vielen lieben Dank! :)

5,00 von 5 Sternen
Norbert Hagen .

Ein sehr freundlicher, kompetenter Erstkontakt! Hat mir sehr gefallen das Gespräch, hat alles kurzum auf den Punkt gebracht. Chapeau! Bedanke mich vorab schon mal herzlichst!

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Haftung & Verfahren
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Häufig gestellte Fragen

Das Inkassorecht befasst sich mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung offener (Geld-)Forderungen. Das Inkassorecht selbst ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern wesentlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Um Missbrauch wie Geldwäsche und strafbare Einzugsmethoden (z. B. Nötigung, Erpressung) zu verhindern, stellt das Gesetz hohe Anforderungen an den Forderungseinzug.

Ein Kunde zahlt nicht und reagiert auch nicht auf Zahlungserinnerung und Mahnungen? Dann kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Der Anwalt kann das Inkasso für Sie übernehmen, damit Sie sich wieder auf das Tagesgeschäft konzentrieren können.
Bleibt ein Mahnverfahren erfolglos, können Sie Ihr Geld nur noch auf dem Klageweg einfordern. Nur ein Anwalt kann Sie vor Gericht vertreten und Ihren Zahlungsanspruch nachweisen.

Sind Sie mit unberechtigten Einzugsforderungen konfrontiert oder wurde gegen Sie sogar bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann es ratsam sein, einen Anwalt für Inkassorecht hinzuziehen. Dieser kann versuchen, ein Gerichtsverfahren mittels außergerichtlicher Verhandlung zu vermeiden. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie gegen die unberechtigten Forderungen ebenfalls Klage erheben (sog. negative Feststellungsklage). Der Inkasso-Anwalt kann Sie während des gesamten Verfahrens unterstützen und vor Gericht Ihre Interessen und Rechte verteidigen.

Für die Arbeit eines Anwalts für Inkassorecht fallen unterschiedliche Kosten an. Diese sind u. a. vom Aufwand seiner Arbeit und dem Umfang der Tätigkeit (außergerichtlich bzw. gerichtlich) abhängig. Im Inkassorecht gilt: Wer vor Gericht unterliegt, muss die Gerichtskosten und sämtliche Anwaltskosten zahlen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Inkassorecht und Forderungseinzug

Martin Lubda
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Rechtsanwalt
Robin Nocon
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Hauke Scheffler
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Isabelle Zimmermann-Eberl
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Anwalt Inkasso: Was muss ich wissen?

Wer seine Rechnungen nicht bezahlen kann, bekommt schnell Mahnungen und Post von einem Inkasso-Unternehmen. Aber nicht jede Inkasso-Forderung ist berechtigt. Bei Betrug durch unseriöse Inkassobüros oder mangelhafter Leistung der fordernden Unternehmen sollten Kunden die unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Inkasso kann rechtssicher einschätzen, ob die Forderung des Inkassounternehmens berechtigt ist. Ist das nicht der Fall, klärt er Sie über die Optionen zur Abwehr der Forderung auf und übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Inkassodienstleister für Sie.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.


Forderung des Inkassounternehmens prüfen

Stellt ein Inkassobüro Forderungen, sollten Sie diese nicht vorschnell begleichen, sondern zuerst prüfen. Ist die Forderung eindeutig nachweisbar? Bestehen Formfehler, die dazu führen, dass Sie nicht zahlen müssen?

Eine Abofalle, Internetbetrug bei Gewinnspielen oder Vertragsfallen zu erkennen, ist für Laien nicht einfach. Wer mit Drohungen eines Inkassobüros konfrontiert ist, kann einen Anwalt zur Klärung der Sachlage kontaktieren. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Inkasso erkennt Betrug durch unseriöse Inkasso-Dienstleister schnell und weiß, wie Betroffene unberechtigte Forderungen abwehren können.

Ist die Forderung berechtigt, gilt es, diese umgehend zu begleichen. Schuldner haben auch die Kosten des Gläubigers zu tragen, die durch die Beauftragung des Inkassounternehmens entstanden sind.


Gegen unberechtigten Mahnbescheid Widerspruch erheben

Versuchen Inkassobüros, Forderungen auf Basis von Verträgen einzutreiben, die Sie nie abgeschlossen haben, ist die Mahnung unberechtigt. Mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid weisen Sie diesen zurück.

Betroffene können selbstständig Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Alleine gegen Inkasso-Dienstleister vorzugehen, ist jedoch nicht immer ratsam. Ignorieren diese den Widerspruch und bestehen auf die Forderung, droht am Ende ohne eigenes Verschulden die Zwangsvollstreckung.

Ein Anwalt kann ein rechtlich fundiertes Widerspruchsschreiben für Sie erstellen. Mit stichhaltigen Beweisen dafür, dass die Forderung unberechtigt ist, erhöht er den Druck auf das Unternehmen, die Forderung fallenzulassen.


Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen

Wenn Sie einem unberechtigten Mahnbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen widersprechen, müssen Sie mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen. Die Vollstreckung lässt sich nur mit einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid verhindern – dafür bleiben 2 Wochen Zeit.

Die Unterstützung durch einen Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten erhöhen, die Vollstreckung abzuwehren. Dazu verfasst er einen den rechtlichen Anforderungen gerechten Einspruch und kann die notwendigen Beweise erbringen, um die Vollstreckung zu verhindern.


Zu hohe Inkasso-Gebühren abwehren

Ist eine Inkasso-Forderung berechtigt, müssen Schuldner zusätzlich zur Forderungssumme auch die Kosten des Gläubigers tragen, die durch die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens entstanden sind.

Auch hier gilt: Schuldner sollten die vom Inkassounternehmen veranschlagten Kosten prüfen. Stellen Inkassobüros grundlos Kosten für Wohnsitzermittlung, Indentitätsfeststellung, Bonitätsauskunft oder Kontoführungsgebühren in Rechnung, müssen Sie nicht dafür aufkommen.

Ein Anwalt kann die Abrechnung des Inkassounternehmens prüfen und hilft, zu hohe Forderungen abzuwehren..


Sind Inkasso-Forderungen trotz Corona berechtigt?

Nein, nicht in jedem Fall. Ab 1. April 2020 gilt eine neue Regelung zum Schutz der Verbraucher während der Corona-Krise. Diese erlaubt 3 Monate Zahlungsaufschub für Langzeitverträge zur Grundversorgung mit regelmäßigen Zahlungen (z. B. Strom, Gas, Telefon).

Das Gesetz gilt für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende mit weniger als 10 Mitarbeitern und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Sie dürfen nicht zahlen, ohne Inkasso-Maßnahmen zu riskieren.

Das Gesetz gilt nur für vor dem 08. März 2020 geschlossene Verträge und nur für Verbraucher, die ihren Lebensunterhalt aktuell nicht selber finanzieren können bzw. wirtschaftliche Einbußen wegen der Corona-Pandemie haben.

Die Forderungen bleiben bestehen – die Regelung erlaubt nur einen Zahlungsaufschub bis zum 30. Juni 2020. Danach dürfen die Unternehmen das Geld wieder einfordern.

Inkasso-Maßnahmen oder gerichtliche Schritte wegen offener Forderungen sind ab 1. Juli 2020 allerdings nicht zulässig. Durch das neue Gesetz befinden sich nicht zahlende Verbraucher nicht in Zahlungsverzug.

Von der Regelung ausgeschlossen sind Darlehensverträge, Mietverträge und Arbeitsverträge.


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