Das Insolvenzrecht regelt alle juristischen Fragen bei Überschuldung und (bevorstehender) Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen sowie Unternehmen. Wer seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann oder als Gläubiger mit Zahlungsunfähigkeit konfrontiert ist, ist möglicherweise in vielen Punkten überfragt:
Wie kann ich mich von meinen Schulden befreien?
Wie bekomme ich als Gläubiger mein Geld?
Wie kann ich meine Haftung als Gesellschafter ausschließen?
Bei allen rechtlichen Fragen zum Insolvenzrecht ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Handlungsoptionen bestehen und wie Ihre Erfolgschancen stehen. advocado findet für Sie schnell die passende juristische Beratung – bundesweit und ortsunabhängig.
Das Insolvenzrecht legt bestimmte Vorschriften und Regelungen fest, mit denen sowohl Schuldnern als auch Gläubigern im Falle einer Insolvenz geholfen werden soll. Ziel ist ein geregelter Schuldenabbau des zahlungsunfähigen Schuldners etwa durch ein Insolvenzverfahren. Rechtsgrundlage des Insolvenzrechts sind die Insolvenzordnung sowie das Anfechtungsgesetz.
Wenn Sie Rechnungen nicht mehr bezahlen können und die Insolvenz die letzte Option zur Schuldenfreiheit ist, dann kann ein Anwalt für Insolvenzrecht Sie während des gesamten Verfahrens unterstützen. Er kann einen realistischen Plan zur Schuldentilgung erarbeiten und eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern anstreben. Scheitern die Verhandlungen, kann er für Sie alle notwendigen Dokumente für den Insolvenzantrag beim Gericht einreichen und Sie während des Prozesses begleiten – bis zur Schuldenfreiheit.
Genauso kann ein Anwalt für Insolvenzrecht auch Gläubiger dabei unterstützen, ihre offenen Forderungen per Gläubigerantrag durchzusetzen.
Die Kosten für einen Anwalt für Insolvenzrecht hängen vom Umfang seiner Tätigkeit, der Gläubigeranzahl und Schuldensumme ab. Wie viel genau zu zahlen ist, ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt für Insolvenzrecht schließen.
Für ein Insolvenzverfahren entstehen Kosten für die Arbeit des Gerichts, Auslagen sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. Reicht das eigene Vermögen nicht aus, kann der Schuldner bei Gericht eine Stundung oder Ratenzahlung der Kosten beantragen. Mit einem Berechtigungsschein für Beratungshilfe übernimmt der Staat die Anwaltskosten.
„Den Mut aufzubringen, sich dem Problem zu stellen und Rechtsbeistand einzuholen, ist der erste Schritt aus der Krise.“
Rechtsanwalt Michael Wübbe berät und vertritt bundesweit Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Insolvenzrechts. Dabei begleitet er Schuldner auf dem Weg aus der Insolvenz, entwickelt mandantenorientierte Lösungen in Haftungsfragen und sorgt in der Gläubigerberatung dafür, Verluste zu minimieren. Im Interview berichtet er von seiner Tätigkeit als Anwalt für Insolvenzrecht und gibt wertvolle Tipps für Mandanten.
„Den Mut aufzubringen, sich dem Problem zu stellen und Rechtsbeistand einzuholen, ist der erste Schritt aus der Krise.“
Rechtsanwalt Michael Wübbe berät und vertritt bundesweit Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Insolvenzrechts. Dabei begleitet er Schuldner auf dem Weg aus der Insolvenz, entwickelt mandantenorientierte Lösungen in Haftungsfragen und sorgt in der Gläubigerberatung dafür, Verluste zu minimieren. Im Interview berichtet er von seiner Tätigkeit als Anwalt für Insolvenzrecht und gibt wertvolle Tipps für Mandanten.
Michael Wübbe: Eine Insolvenz entsteht in den meisten Fällen durch eine finanzielle Überforderung. Gründe dafür können persönliche Schicksalsschläge sein, aber auch der Ausfall eines Vertragspartners, von dem man abhängig ist. Zu Rechtsstreitigkeiten kommt es meist dann, wenn ein Gläubiger eine Forderung anmeldet, die der Insolvenzverwalter bestreitet.
Daneben gibt es noch das große Feld der Anfechtung. Hier macht der Insolvenzverwalter ein Recht geltend und der Gläubiger soll eine erhaltene Zahlung zurückgeben. Manchmal kommt es auch zu Problemen im Rahmen der Restschuldbefreiung, also dem eigentlichen Ziel bei der Verbraucherinsolvenz.
Gläubiger sollten spätestens bei der Insolvenzeröffnung einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der eigenen Forderungen beauftragen. Idealerweise holen sie sich anwaltlichen Rat aber bereits dann ein, wenn Zahlungen unregelmäßig oder gar nicht mehr erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt können Ansprüche häufig noch gerichtlich festgestellt und gesichert werden.
Von Insolvenz betroffenen Unternehmern rate ich, recht früh anwaltlichen Rat einzuholen. Denn hier stehen mitunter auch strafbare Handlungen im Raum, die es zu vermeiden gilt, gerade auch um die persönliche Haftung auszuschließen.
Dazu bespreche ich mit dem Mandanten zunächst die Situation, lasse mir das Problem schildern und Unterlagen vorlegen. Dann gebe ich eine Ersteinschätzung ab und bespreche mögliche Vorgehensweisen. An diesem Punkt ist das Ende des Verfahrens nicht zwangsläufig abschätzbar, aber man kann das mögliche Verfahren und die Risiken für den Mandanten einordnen.
Personen sollten sich zeitnah zur Beratung melden und sämtliche Schreiben bereitstellen. Oft sind bereits Inkassodienstleister und Rechtsanwaltskanzleien eingeschaltet oder es wurden Mahnbescheide verschickt. Dann wird es sehr knapp.
Geschäftsführer, Inhaber von Firmen oder Einzelunternehmer sollten sich an die Rechtsberatung wenden, sobald der Steuerberater mitteilt, dass eine Überschuldung vorliegt bzw. wenn bei Wegfall einer Summe Schwierigkeiten auftreten. Hier kann man noch agieren und zum Beispiel Aufschübe erwirken oder mit der Bank eine Unterstützung ausarbeiten.
In beiden Fällen ist es auch möglich, bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Insolvenzplan zu erarbeiten oder die Möglichkeit der Eigenverwaltung von Unternehmen zu prüfen. Es ist unbedingt zu vermeiden, selbst aktiv zu werden und um Zahlungsaufschübe bei Gläubigern zu bitten. In allen Fällen schürt man Panik und löst damit eine Reaktion aus, die man nicht mehr kontrollieren kann. Nicht selten wird dann ein Gläubigerantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Eine juristische Beratung empfiehlt sich dennoch und zu einer offenen Mandantenberatung gehört auch das Gespräch über Geld. Hier hat der Berater beispielsweise die Möglichkeit, einen Mandatsvertrag zu gestalten, so dass nur der tatsächliche Aufwand berechnet wird. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, sich einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ausstellen zu lassen. Sofern die Voraussetzungen stimmen und der Schein bewilligt wird, hat der Mandant nur den Eigenanteil von 15,00 € zu zahlen.
„Der Verbraucher hat die Möglichkeit, sich einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ausstellen zu lassen. Sofern die Voraussetzungen stimmen und der Schein bewilligt wird, hat der Mandant nur den Eigenanteil von 15,00 € zu zahlen.”
Man muss offen und frühzeitig agieren. Es geht darum, rechtzeitig die Feststellung der Überschuldung im insolvenz- und strafrechtlichen Sinne zu treffen. Als Geschäftsführer einer GmbH kann mich noch die Nachschusspflicht treffen, indem ich meine Einlage komplett zu erbringen habe. Bei einer OHG können ebenfalls noch Zahlungs- und Rückzahlungspflichten gelten.
Im Falle einer Insolvenz ist ein Strafverfahren meist unvermeidbar. Die Unternehmen sollten hier keine Gründe liefern, die das Verfahren rechtfertigen würden, so dass es schnell wieder eingestellt werden kann. Zudem sollte ein Gläubigerantrag tunlichst vermieden (Stichwort: Insolvenzverschleppung) und Sozialversicherungsbeiträge weiter gezahlt werden (Stichwort: Vorenthalten von Arbeitsentgelt).
Mitunter besteht auch die Gefahr der Durchgriffshaftung mit dem Privatvermögen. Diese ist aber fast auszuschließen, wenn die Buchhaltung nachvollziehbar ist und rechtskonform gewirtschaftet wurde, so dass kein Grund für eine Haftung vorliegt.
Für den Gläubiger kann eine Insolvenz den Ausfall der Forderung bedeuten, also einen vollständigen oder teilweisen Verlust der geforderten Summe. Ein Insolvenzverfahren kann hier sicherstellen, dass der Gläubiger zumindest einen Teil der Summe erhält.
Gläubiger sollten anwaltliche Hilfe spätestens dann in Anspruch nehmen, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Es ist erforderlich, hier Aufklärung und Anspruchssicherung zu betreiben bis hin zur rechtssicheren Forderungsanmeldung, Feststellungsklage und Aufstellung einer Insolvenztabelle.
Nachdem der Gläubiger selbst gemahnt hat, kann der Rechtsanwalt die Forderung betreiben. Dies geschieht zum Beispiel durch Aufforderung zur Zahlung oder – wenn der Schuldner die Zahlung verweigert – das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens, um die Forderungshöhe und Rechtsverfolgungskosten gerichtlich feststellen zu lassen.
Sofern bis dahin noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, muss diese aber eingestellt werden. Es erfolgt dann die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter. Entstand die Forderung aus einem Delikt heraus, kann diese auch als Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet und von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Ist die Insolvenz abgeschlossen, kann der Restbetrag weiter gepfändet werden.
Je nach Art der Forderung und des Vertrags gibt es auch die Möglichkeit, vom Aus- oder Absonderungsrecht Gebrauch zu machen. Hier werden die Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens im Zivilprozess durchgesetzt. Die Gespräche mit meinen Mandanten und dem Insolvenzverwalter zeigen schnell, ob dies im individuellen Fall zulässig und sinnvoll ist.
Mir ist es besonders wichtig, auch komplexe Sachverhalte einfach zu erklären und mit verständlichen Beispielen zu arbeiten. Auch versuche ich, den Blickwinkel zu ändern und meinen Mandanten die Sicht des Anspruchsgegners zu erklären, um gegenseitiges Verständnis und eine realistische Perspektive auf die eigene Situation zu fördern.
Zudem versuche ich, so wenig Fachbegriffe wie möglich zu benutzen, um nicht belehrend oder gar abgehoben zu klingen. Es ist mir auch sehr wichtig, dass der Mandant weiß, dass wir uns auf Augenhöhe begegnen und dass ich ihm helfen möchte.
Scheuen Sie sich nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Haben Sie keine Angst vor Kosten oder Gebühren, dafür gibt es stets eine Lösung. Den Mut aufzubringen, sich dem Problem zu stellen und Rechtsbeistand einzuholen, ist der erste Schritt aus der Krise.
Wem als Privatperson oder Unternehmen wegen Corona die Insolvenz droht, der kann durch die staatlichen Hilfskredite und Soforthilfen zumindest etwas aufatmen. Auch die vor kurzem gelockerte Rechtslage verschafft zumindest etwas Luft:
So dürfen z. B. Privatpersonen und Unternehmen, die zwischen dem 1. April und 30 Juni 2020 ihre Miete aufgrund der Folgen von Corona nicht zahlen können, nicht mehr gekündigt werden.
Auch Strom, Wasser und Telekommunikation müssen Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern und einem maximalen Umsatz von 2 Mio. Euro pro Jahr vorerst nicht bezahlen, wenn das die wirtschaftliche Grundlage gefährdet.
Die Regierung hat außerdem für zahlungsunfähige Unternehmen rückwirkend vom 1. März bis 30. September 2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt – vorher musste die Insolvenz innerhalb von 3 Wochen beantragt werden. Unternehmen haben dadurch mehr Zeit, staatliche Hilfe zu beantragen, mit Gläubigern zu verhandeln und eine Sanierung zu planen – und im besten Fall die Insolvenz abzuwenden.
Zwei Bedingungen müssen dazu erfüllt sein: Die Corona-Krise muss der Ursprung der Zahlungsunfähigkeit sein und es muss ernsthaft die Aussicht bestehen, dass sie mit staatlichen Hilfsmaßnahmen beseitigt werden kann.
Wer sich in den wechselhaften Zeiten um Corona unsicher über seine finanziellen Rechte ist, kann sich an einen Anwalt für Insolvenzrecht wenden. Wir beobachten die rechtliche Lage sehr genau.