Führen schlechte Auftragslage, hohe Außenstände oder Fehlinvestitionen zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, muss der Geschäftsführer handeln. Innerhalb von 3 Wochen ist ein Insolvenzantrag zu stellen. Reagiert die Geschäftsleitung zu spät, besteht Insolvenzverschleppung.
Hat das Finanzamt ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann Ihre Handlungsoptionen einschätzen und übernimmt die Haftung im laufenden Verfahren. Ein Anwalt kann Sie bei drohender Insolvenz vor einer Insolvenzverschleppung schützen und einen frist- und formgerechten Insolvenzantrag stellen.
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