Für straffällige Jugendliche ab 14 Jahren gilt ein milderes Strafmaß als für voll straffähige Erwachsene. Das Jugendstrafrecht sieht vor allem Erziehungsmaßnahmen und Verwarnungen, aber auch Jugendarrest vor, um die Zukunftschancen der Jugendlichen zu erhalten.
Ein Anwalt für Jugendstrafrecht kann Jugendliche bei einer Strafanzeige gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft vertreten und mit einer passenden Verteidigungsstrategie harte Sanktionen für die Zukunft der Jugendlichen vermeiden.
Kommen Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Gesetz in Konflikt, kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht sie vor Gericht vertreten und mit der passenden Verteidigungsstrategie womöglich eine Strafe mindern. Er kann Heranwachsende z. B. in Verfahren wegen Sachbeschädigung und Vandalismus, Betrugs, Diebstahls und Körperverletzung sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Verkehrsrecht vertreten.
In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht für Jugendliche ab dem 14. bis zum 18. Geburtstag. Wer volljährig ist, kann bis zum Ende des 21. Lebensjahres entweder nach dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Hier kommt es auf den Einzelfall und die Einschätzung des Gerichts an.
Auch im Jugendstrafverfahren gilt: Die Kosten für den Pflichtverteidiger bzw. eigenen Anwalt muss der Verurteilte tragen. Aber: Laut § 74 Jugendgerichtsgesetz (JGG) kann der Richter dem Jugendlichen die Verfahrenskosten erlassen – wenn dieser kein eigenes Einkommen hat. Dann übernimmt der Staat die Kosten.
Das deutsche Strafrecht teilt sich in Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht auf. Das Jugendstrafrecht ist in Deutschland in erster Linie Erziehungsstrafrecht. Von Jugendlichen begangene Straftaten werden im Kontext von jugendspezifischen Entgleisungen und einem noch nicht vollständig entwickelten Unrechtsbewusstsein gesehen. Da jugendliche Straftäter als formbarer gelten als Erwachsene, sollen sie mit milderen Strafen vom Unrechtsgehalt ihrer Tat überzeugt werden.
Bei Fragen und Problemen kann ein Anwalt für Jugendstrafrecht helfen. Er kennt die Gesetzeslage und kann den Jugendlichen im Jugendstrafverfahren unterstützen.
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren. Wurde die Strafmündigkeit noch nicht erreicht, kommt es nicht zur Strafverfolgung.
Ist der Täter zwischen 18 und 21 Jahre alt, wird das Jugendstrafrecht nur im Einzelfall angewandt. Das Gericht muss anhand der geistigen Reife und der Tatschwere entscheiden, ob die Tat nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verhandeln ist. Die richtige Einordnung ist maßgeblich für das zu erwartende Strafmaß. So fallen die Sanktionen im Jugendstrafrecht deutlich geringer aus als im Erwachsenenstrafrecht. Ein Anwalt kann dafür argumentieren, dass das mildere Jugendstrafrecht angewandt wird.
Wird der Angeklagte für schuldig befunden, sind verschiedene Sanktionen möglich. Man unterscheidet Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Zu den Erziehungsmaßnahmen zählen Gebote und Verbote (z. B. die Suche nach einer Ausbildungsstelle oder der Besuch einer Drogenberatung) und die Anordnung von Erziehungshilfen für die Eltern. Sogenannte Zuchtmittel werden genutzt, wenn der Jugendliche bereits vorbestraft ist und der Unrechtsgehalt der Tat gravierend ist. Zu ihnen zählen richterliche Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest.
Wurde der Jugendliche trotz diverser Sanktionen immer wieder straffällig und erkennt der Richter schädliche Neigungen, kann er eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren verhängen. Diese kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Als vorbestraft gilt erst, wer einen Eintrag im Führungszeugnis hat. Nicht eingetragen werden Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel und zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren.
Ist es zu einer Eintragung gekommen, gelten je nach Strafmaß Löschfristen von 3 bis 5 Jahren.
Das Jugendstrafverfahren folgt denselben Regeln wie ein normales Strafverfahren: Die Polizei ermittelt aufgrund einer Anzeige oder sonstigen Hinweisen und leitet die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Bei einer Anklage wird am für den Wohnort des Jugendlichen zuständigen Amts- oder Landgericht das Hauptverfahren eröffnet. Dort ermittelt der Richter gemeinsam mit dem Staatsanwalt und der Jugendgerichtshilfe, ob der Jugendliche strafbar ist, in welcher Lebenssituation er sich befindet und welche Sanktion zur Erziehung geeignet ist.
Ein erfahrener Anwalt beziehungsweise Strafverteidiger kann das Gericht bei der Entscheidungsfindung unterstützen und dem Jugendlichen den Rücken stärken. Dabei entwickelt er eine umfassende Verteidigungsstrategie und macht die Beweggründe des Jugendlichen verständlich. Im Idealfall kann der Anwalt für Jugendstrafrecht das Strafmaß reduzieren und Einträge im Führungszeugnis verhindern.