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Wer Kapital investiert, verspricht sich Rendite davon. Laien vertrauen darauf, dass ihr Anlageberater ihnen nach bestem Wissen Empfehlungen gibt. Berater sind zur wahrheitsgemäßen und umfassenden Beratung im Interesse ihrer Kunden verpflichtet. Trotzdem sorgen Falschberatung, Anlagebetrug, Schrottimmobilien und Totalverluste für Kapitalanleger für Rechtsstreitigkeiten und Diskussionen in der Öffentlichkeit. 

Als Teil des Bank- und Kapitalmarktrechts regelt das Kapitalanlagerecht die Vertragsbeziehungen zwischen Anlegern und Anbietern von Kapitalanlagen. Ein Anwalt kennt die Rechtsprechung und kann bei Falschberatung Fehler der Anlageberater eindeutig nachweisen und sie zu Schadensersatz verpflichten.

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt für Kapitalanlagerecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.


Anlegerschutz

Wertpapiere, Fonds, Immobilien: Als Kapitalanlage bieten sich so viele Optionen zu unterschiedlichen Konditionen an, dass unerfahrene Anleger schnell den Überblick verlieren können – und womöglich die falsche Wahl treffen. Der Anlegerschutz soll das durch folgende Maßnahmen verhindern:

  • Gesetzliche Regelungen: u. a. Anlegerschutzgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen: bessere Kontrolle durch Aufsichtsbehörden
  • Mehr Transparenz: Anleger erhalten zu jedem Produkt ein wahrheitsgemäßes Prospekt
  • Umfassende Beratung der Anleger: Berater müssen wahrheitsgemäß, verständlich und vollständig über Eigenschaften und Risiken einer Kapitalanlage aufklären. 

Damit sollen ein Informationsvorteil der Anlageberater verhindert und Anleger vor Falschberatung geschützt werden.


Wann steht Kapitalanlegern Schadensersatz zu?

Erfüllen Anlageberater ihre Informationspflichten gegenüber Anlegern nicht, haften sie für die durch ihre Falschberatung verursachten finanziellen Verluste ihrer Kunden. Die Beraterhaftung sichert Anlegern einen Anspruch auf Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung. Anlageberater müssen das unter falschen Voraussetzungen investierte Kapital erstatten.

Bei folgenden Fehlern haben Anleger einen Entschädigungsanspruch:

  • Risiko verschwiegen
  • Provision verschwiegen (Kick-back)
  • Keine anlegergerechte Beratung
  • Keine anlagegerechte Beratung
  • Fehlerhaftes Prospekt
  • Aufklärungspflicht verletzt


Wie hilft ein Anwalt für Kapitalanlagerecht?

Betrogene Kapitalanleger finden bei einem Anwalt für Kapitalanlagerecht Hilfe. Der Anwalt kennt die Rechtslage und weiß, wann Anlageberater ihre Pflichten verletzt haben. Er kann Fehler im Kapitalanlage-Prospekt identifizieren und Beweise für eine Falschberatung zusammentragen, um die Gegenargumente der Berater abzuwehren. Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Finanzdienstleister und hilft, diesen zur Haftung für die Beratung wider besseren Wissens zu verpflichten.

Für die Verhandlung bemisst der Anwalt die im individuellen Fall angemessene Schadensersatzsumme. Ist keine außergerichtliche Einigung mit dem Berater möglich, vertritt der Anwalt Anleger vor Gericht – sobald über einen Wert von mehr als 5.000 Euro zu verhandeln ist, müssen Kläger sich anwaltlich lassen.

Anwaltliche Unterstützung kann für Chancengleichheit bei Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern sorgen und damit die Erfolgsaussichten erhöhen, eine Entschädigung für unverschuldete finanzielle Verluste zu erhalten.


Vermittlerhaftung verringern

Wer auf dem Kapitalmarkt handelt, riskiert, für Beratungsfehler persönlich zu haften. Aber: Nicht jeder Verlust durch eine Kapitalanlage ist auf Pflichtverletzungen des Finanzdienstleisters zurückzuführen. Empfinden Vermittler, Treuhänder, Initiatoren oder Prospektverantwortliche den Vorwurf der Falschberatung als ungerechtfertigt, hilft ein Anwalt für Kapitalanlagerecht ihnen dabei, das zu beweisen.

Durch Prüfung des Prospekts und des Beratungsvertrages kann der Anwalt beurteilen, ob Anleger die Vermittlerhaftung einfordern können. Mit stichhaltiger Beweisführung und Verhandlungsgeschick kann er eine geringere Vermittlerhaftung des Anlegeberaters erzielen.


Relevantes Ratgeber-Wissen

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Ursula T.

Herr RA Eckelt war sehr freundlich, hat sich viel Zeit genommen, war fachlich kompetent und vertrauenserweckend. Sehr zufriedenstellend. Danke!

5,00 von 5 Sternen
Stefan R.

Komplexer Sachverhalt, sehr schnelle vorläufige Erst-Einschätzung. Darstellung der Optionen, für Erstgespräch schon sehr viel Output.

5,00 von 5 Sternen
Emanuel D.

Sofort gemeldet. Klare und zielgerichtete Aufklärung und Einschätzung. Ich kann aus meiner (kurzen) Erfahrung Herrn Lubda nur empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Ines S.

Auch in diesem Fall habe ich mich mit meinem Anliegen an advocado gewandt und bin von Herrn Rechtsanwalt Husung umfassend beraten worden. Somit konnte meine Anfrage und auch mein Problem schnell einer Lösung zugeführt werden. Vielen Dank noch einmal und schön, dass es sie gibt, wenn man mal schnelle Hilfe benötigt.

5,00 von 5 Sternen
Anja T.

Herr Schröder hat mir in seiner Ersteinschätzung sehr geholfen, sollte es weitere Veränderungen bei mir geben, würde ich wieder mit ihm Kontakt aufnehmen. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Enrico N.

RA Schröder hat meine Anfrage kompetent, verständlich und sehr umfassend beantwortet. Ein Kontakt, der sehr zu empfehlen ist.

5,00 von 5 Sternen
Fatima R.

Ich bin sehr begeistert das es so schnell ging mit dem Rückruf. Das Gespräch war sehr gut und wurde sehr freundlich beraten und haben beim ersten Gespräch Lösung für mein Problem gefunden. Vielen Dank für Ihre Hilfe sehr empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Klaus T.

Obwohl ich Termine verschieben musste bewies Herr Mösch große Geduld mit mir. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

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