Ob Autokauf, Immobilienerwerb, Online-Shopping oder die Buchung einer Dienstleistung: Das Kaufrecht regelt per Kaufvertrag die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern.
Um Probleme beim Kauf bzw. Verkauf zu lösen und im besten Fall von vornherein zu verhindern, kann die Unterstützung eines Anwalts für Kaufrecht sinnvoll sein.
Ein Anwalt für Kaufrecht kann Ihnen z. B. helfen, wenn Sie nach einem Kauf die bezahlte Ware nicht erhalten, diese beschädigt ankommt und der Verkäufer eine Rücknahme oder Erstattung verweigert.
Sollten Sie selbst Verkäufer sein, kann Sie ein Anwalt für Kaufrecht ebenfalls unterstützen. Zahlt ein Kunde nicht oder betrügt hinsichtlich Garantie- Gewährleistungsansprüchen, kann er juristische Schritte einleiten und ihn zur Leistung verpflichten.
Ein Anwalt für Kaufrecht unterstützt u. a. Käufer, die gegen Mängel aus einem Kaufvertrag vorgehen und Gewährleistungsrechte durchsetzen wollen. Hierbei kann es sich z. B. um Vertragsbeziehungen aus einem Geschäft im Online-Handel, einem Gebrauchtwagenkauf oder einem Hauskauf handeln.
Ein Anwalt für Kaufrecht vertritt aber ebenso Verkäufer, die unberechtigte Ansprüche Dritter nach einem Kaufgeschäft abwehren möchten.
Die Anwaltskosten im Kaufrecht berechnen sich in der Regel anhand der Summe, um die gestritten wird (auch Gegenstandswert bzw. Streitwert genannt). Grundlage für die Anwaltskosten ist dann das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ können Sie eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Wann immer Waren oder Dienstleistungen gegen Geld erworben werden, spielt das Kaufrecht eine Rolle – egal, was gekauft wurde und ob der Kauf in einem Geschäft oder online stattgefunden hat.
Gemäß Vertragsrecht ist der Abschluss eines Kaufvertrages für Käufer und Verkäufer immer mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden. So muss die Ware z. B. den vereinbarten Zustand aufweisen und der Käufer im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis zahlen.
Nicht selten kommt es hier zu Streitigkeiten: Die Ware entspricht nicht den Vereinbarungen, ist mangelhaft, kommt zu spät oder der Käufer verweigert die Zahlung. Bei allen rechtlichen Anliegen zum Kaufrecht ist ein erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Kanzleien-Netzwerk Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
Die rechtliche Grundlage eines jeden Kaufes ist der Kaufvertrag. Er kann zwar in vielen Fällen mündlich abgeschlossen werden, gerade bei größeren Anschaffungen empfiehlt es sich jedoch, die Vereinbarungen zu fixieren. Ein schriftlicher Kaufvertrag sichert Käufer und Verkäufer bei rechtlichen Streitigkeiten ab. Für einige Kaufverträge – z. B. über den Erwerb einer Immobilie – ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zusätzlich eine notarielle Beurkundung notwendig.
Für Käufer und Verkäufer kann eine gründliche Kontrolle des Kaufvertrags vor Abschluss hilfreich sein. Denn falsche oder unvollständige Formulierungen können zum Verlust von Mängel- und Gewährleistungsrechten führen. Ein Anwalt für Kaufrecht prüft Verträge auf mögliche Risiken und sorgt für einen rechtskonformen Vertragsabschluss.
Weicht eine Kaufsache vom vereinbarten Zustand ab, liegt ein Mangel vor. Das Gesetz schützt Verbraucher durch umfassende Gewährleistungsrechte. So sind gewerbliche Verkäufer immer zur Nachbesserung und zur Behebung von Mängeln verpflichtet.
Käufer müssen dem Verkäufer Gelegenheit geben, einen Mangel durch Nacherfüllung binnen einer angemessene Frist zu beseitigen. Erst wenn die Nachbesserung nach 2 Versuchen noch nicht zufriedenstellend ist, sind Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Verweigern Verkäufer die Nacherfüllung, kann die Unterstützung eines Anwalts für Kaufrecht sinnvoll sein. Ein anwaltliches Schreiben weist Verkäufer explizit auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen hin und erhöht den Druck auf uneinsichtige Anbieter.
Grundsätzlich gilt beim Autokauf eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf Sachmängel. Privatverkäufer können die Haftung komplett ausschließen. Gewerbliche Händler dürfen dies nicht, können die Gewährleistung beim Verkauf von Gebrauchtwagen jedoch auf 1 Jahr beschränken.
Innerhalb der Gewährleistungsfristen können Autokäufer bei Mängeln zunächst Nachbesserung verlangen und den Kaufpreis mindern bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn keine angemessene Nacherfüllung erbracht wird.
Hat ein Händler Mängel beim Autokauf allerdings absichtlich verschwiegen, kann sich dieser nicht auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen. Stellt sich z. B. ein als mangelfrei deklariertes Auto als Unfallwagen heraus, können Käufer den Vertrag anfechten und Schadensersatz vom Verkäufer fordern.
Ab 6 Monaten nach dem Autokauf beim Händler stehen Käufer für eine erfolgreiche Mängelreklamation in der Beweispflicht. Ein Anwalt unterstützt Sie mit beweiskräftigen Argumenten dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Verkaufen Unternehmen an Privatpersonen, ist ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss nicht möglich – bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen hingegen schon. Verheimlichen Privatverkäufer Mängel aber bewusst, ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam.
Ein Gewährleistungsausschluss muss allerdings juristisch einwandfrei formuliert sein – ansonst können Kunden den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.