Ob eine Immobilie, ein Auto, Grundstück, ein Unternehmen oder etwas anderes: Wer etwas kauft bzw. verkauft, sichert den Deal per Kaufvertrag rechtlich ab.
Damit nichts schief geht, kann ein Anwalt den Kaufvertrag vorab prüfen oder direkt für Sie erstellen. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen, kann sicherstellen, dass der Vertrag für beide Seiten fair ist, und weiß, was zu tun ist, wenn eine Partei sich nicht an die Vereinbarung hält.
Sie brauchen einen Anwalt für Vertragsrecht mit Schwerpunkt Kaufverträge – dieser kennt die gesetzlichen Anforderungen und kann Ihnen sagen, was vor Abschluss eines Kaufvertrages zu beachten ist.
Die Kosten für einen Kaufvertrag vom Anwalt hängen vom Aufwand und den Anforderungen an den Kaufvertrag ab. Sie können eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Der Anwalt kann auch einen bestehenden Kaufvertrag prüfen und anpassen oder allgemeine vertragsrechtliche Fragen beantworten. Er kann Sie zu Widerrufsfolgen, Vertragsstrafen und Haftung beraten. Bei Streitigkeiten mit Ihrem Vertragspartner kann er vermitteln und eine außergerichtliche Klärung erreichen oder Schadensersatz für Sie einklagen.
Wird das Eigentum an einem Gegenstand gegen Geld an eine andere Person übertragen, liegt ein Kaufvertrag vor. Bei alltäglichen Käufen – z. B. im Supermarkt oder an der Tankstelle – genügt dafür eine stillschweigende Übereinkunft. Geht es um höherpreisige Anschaffungen, ist aus Beweisgründen ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll. Bei Immobilien gelten Sondervorschriften.
Wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben, nicht rechtzeitig geliefert wurde oder der Käufer Ihnen die Zahlung verweigert, kann ein Anwalt helfen. advocado findet für Sie schnell einen im Umgang mit Kaufverträgen erfahrenen Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.
Ein abgeschlossener Kaufvertrag ist grundsätzlich einzuhalten – es sei denn, der Verkäufer bietet freiwillig Rückgabe- oder Umtauschrechte an oder es greifen gesetzliche Widerrufsrechte. Diese gelten beispielsweise, wenn Sie online oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft, ein sogenanntes „Haustürgeschäft” abgeschlossen oder eine Ratenlieferung vereinbart haben.
Ist im Kaufvertrag keine längere Frist vereinbart, können Sie den Vertrag 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Anschließend müssen Sie bereits erhaltene Ware zurückgeben bzw. den Kaufpreis rückerstatten. Haben Sie die Ware bereits benutzt und sind dadurch Wertverluste entstanden, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen.
Bei einer mangelhaften Kaufsache greifen gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte. Zunächst kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Dann muss der Verkäufer unversehrte Ware nachliefern oder die Kaufsache reparieren. Ist das nicht möglich oder kommt der Verkäufer seiner Nacherfüllungspflicht nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Sie sind unsicher, ob die Beeinträchtigung Ihrer Kaufsache Mängel- und Gewährleistungsrechte rechtfertigt? Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen weiterhelfen und Sie zu Ihren Handlungsoptionen beraten. Beharrt der Verkäufer auf dem Ausschluss von Gewährleistungsrechten, können Sie Ihren Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen.
Anders als beim herkömmlichen Kaufvertrag besteht beim Immobilienkaufvertrag eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Notars. Dieser hilft beim Ausschluss von Risiken, klärt die Vertragsparteien über alle Konsequenzen auf und kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er sorgt dafür, dass der Immobilienkaufvertrag Gewährleistungsrechte sowie Angaben zu Belastungen wie Nießbrauch- oder Wohnrechten, Hypotheken und Erschließungskosten enthält.
Da der Notar als unparteiischer Dritter agiert und beide Parteien gleichermaßen berät, kommt er beim Vertragsentwurf oft nicht ohne Kompromisse aus. Daher kann die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll sein, um nachteilige Vertragsklauseln zu vermeiden.
Beim Kauf im Internet hat der Käufer mehr Rechte als bei einem herkömmlichen Kauf im Ladengeschäft: Es gilt in jedem Fall ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Da zwischen Abschluss des Online-Kaufvertrags, Bezahlung und Erhalt der Ware oft mehrere Tage liegen und die Vertragsparteien sich in vielen Fällen nicht persönlich treffen, ist das Online-Geschäft besonders problemanfällig. Wird die Ware nicht versendet oder bezahlt der Käufer nicht, hilft ein mit Kaufverträgen erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk und vermittelt zwischen beiden Seiten für eine einvernehmliche Lösung.