Wenn es keinen Kindergartenplatz für Ihr Kind gibt, der Wunsch-Kindergartenplatz verwehrt wird oder es Probleme im Kindergarten gibt, kann ein Anwalt für Kindergartenrecht helfen.
Der Anwalt für Kindergartenrecht hilft, wenn es trotz Bewerbungen keinen Kinderbetreuungsplatz gibt, wenn der Wunsch-Kinderplatz nicht frei ist oder man sich für einen bestimmten Kindergartenplatz bewerben will. Er kann die Anmeldung für einen Betreuungsplatz übernehmen, eine Ablehnung prüfen und Widerspruch oder Klage einreichen, falls sich der Kindergartenplatz außergerichtlich nicht erreichen lässt.
Ein Rechtsanwalt für Kindergartenrecht kann sich zudem um einen alternativen Betreuungsplatz kümmern und die Erstattung der damit verbundenen Kosten erreichen.
Die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes für Kindergartenrecht sind von dessen Auftraggeber zu bezahlen. Muss der Kindergartenplatz eingeklagt werden, fallen keine Gerichtskosten an. Einkommensschwache Personen können beim zuständigen Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen.
In Deutschland besteht ein bundesweiter Anspruch auf Kinderbetreuung: Jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung hat Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Beschäftigungssituation und Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.
Trotz des Rechtsanspruchs sind viele Kinder ohne Betreuungsplatz: Laut „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung fehlen aktuell 430.000 Kita-Plätze (Stand November 2023). Wenn Sie von der Platzknappheit betroffen sind, haben Sie rechtliche Handhabe: Sie können beim Jugendamt um Hilfe bitten, eine Verwaltungsklage anstreben oder Kostenerstattung für private Alternativen durchsetzen.
Wer keinen öffentlichen Kindergartenplatz gefunden hat, wendet sich an das zuständige Jugendamt. Dieses muss dann freie Plätze sichten und Ihnen eine wohnortnahe Kita vorschlagen. Im Idealfall endet Ihre Suche hier. Bleibt es beim Ablehnungsbescheid, können Sie Widerspruch einlegen. Ein Anwalt kann dabei helfen, das Widerspruchsschreiben zu erstellen und mit juristischen Argumenten zu begründen.
Bei erfolglosem Widerspruch kann sich eine Klage beim Verwaltungsgericht lohnen. Eine Klage ist erfolgversprechend, wenn es in der Gemeinde nachweislich freie Plätze gibt und Ihr Kind bei der Vergabe übergangen wurde. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, das Für und Wider einer Klage abzuwägen und Ihnen klare Handlungsempfehlungen geben. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit.
Haben Sie für Ihr Kind eine privat geführte Alternative gefunden, müssen Sie zunächst in Vorkasse gehen und selbst für die Kosten aufkommen. In einem formlosen Kostenerstattungsbegehren ist der Gemeinde nachzuweisen, dass Sie im Vorfeld keinen öffentlichen Platz bekommen konnten. Dafür können Sie z. B. auf den Ablehnungsbescheid des Jugendamts oder den Klageausgang verweisen. Reichen Sie außerdem die Rechnung der Alternative ein und bestehen Sie auf Kostenerstattung.
Die Gemeinde verweigert Ihnen die Erstattung? Dann kann Ihnen ein Anwalt für Kindergartenrecht schnell und effektiv helfen. Er kann Ihre Ansprüche glaubhaft darlegen und dabei auf die aktuelle Rechtsprechung verweisen. Unter Umständen kann er neben der Kostenerstattung sogar auch Schadensersatz für erlittene Verdienstausfälle geltend machen.
Haben Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der Tageseinrichtung. Darin sind u. a. die Betreuungszeiten, die Betreuungskosten und Kündigungsfristen geregelt. Gleichzeitig unterschreiben Sie eine sogenannte Betreuungsvollmacht: Für die Zeit der täglichen Betreuung übertragen Sie Ihre gesetzliche Aufsichtspflicht auf das Kita-Personal.
Wenn Ihnen bestimmte Vertragsklauseln unklar sind, Ihnen die vertragliche Kündigungsfrist als zu lang erscheint oder Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten (z. B. aufgrund eines Umzuges), kann ein Anwalt für Kindergartenrecht Sie unterstützen. Er kann Ihnen sämtliche Fragen beantworten, alle vertraglichen Regelungen überprüfen und für einen harmonischen Vertragsschluss sorgen.
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Wer keinen Kindergartenplatz gefunden hat, kann sich mit Alternativen auseinandersetzen. Ansonsten bleibt die Betreuungslücke bestehen und die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist erschwert.
Alternativen zum öffentlichen Kindergartenplatz sind z. B. privat geführte Kindertagespflegen, Tagesmütter, Kinderhotels oder Babysitter. Können Sie nachweisen, dass es keine freien öffentlichen Plätze gab – z. B. durch Gerichtsurteil –, müssen Sie sich keine Gedanken um die Mehrkosten machen. Ihr Platzanspruch wandelt sich in einen Kostenerstattungsanspruch um und die Mehrkosten sind von der Gemeinde zu tragen.