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Seit 2009 sieht der Gesetzgeber im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einen gesetzlichen Rechtsbeistand für Kinder vor: Den Verfahrensbeistand oder auch Kinder- und Jugendanwalt.

Ein Anwalt für Kinderrecht soll die Würde und den Willen eines Kindes in einem Rechtsstreit wahren. Ein Kinderanwalt muss juristische, pädagogische und psychologische Kompetenzen mitbringen, um dem Kind auf Augenhöhe begegnen zu können. Als Fürsprecher erklärt ein Verfahrensbeistand einem Kind die Vor- und Nachteile seiner Willensentscheidungen. Ein Rechtsanwalt für Kinderrecht muss der Stimme eines Kindes Gehör verschaffen.

Unsere Partner-Anwälte für Kinderrecht stehen Eltern und Kindern kompetent und schnell zur Seite – advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Christian B.

Sehr professionell und kompetent - Herr Wiegand hat sich wirklich die Zeit genommen, unseren Sachverhalt in einer Ersteinschätzung zu klären.

5,00 von 5 Sternen
Peter W.

Ich habe mich mit meinem Anliegen vom ersten Augenblick bei Herrn Grübnau-Rieken gut aufgehoben gefühlt. Herr Grübnau-Rieken während des gesamten Verfahrens sehr schnell, kompetent, verständlich und nachvollziehbar agiert.

5,00 von 5 Sternen
Julia B.

Herr Grübnau-Rieken war sehr effektiv, freundlich und kompetent. Ich kann ihn gerne empfehlen! Besten Dank für die Hilfe und das Engagement! Vielen Dank auch an advocado!

5,00 von 5 Sternen
Georg S.

Hat alles gepasst, Anwalt war sehr kompetent und hat auch offen gesagt, dass gewisse Schritte keinen Sinn machen ohne Honorar zu Verlangen. Super, jederzeit wieder ! Gerade für spezielle Anliegen oder Rechtsgebiete sehr zu empfehlen !

5,00 von 5 Sternen
Undine R.

Ich bedanke mich für diese kompetente und außerordentlich ausführliche und freundliche Beratung. Sehr gerne wieder im Bedarfsfall.

5,00 von 5 Sternen
Bernd K.

Es fand ein sehr angenehmes, zielorientiertes Erstgespräch statt. Herr Wiegand hatte sich bereits differenziert in die Problemlage eingedacht.

4,80 von 5 Sternen
Vladyslav L.

Hörte sich sehr kompetent an, war sehr gut verständlich, die Ersteinschätzung war auch solch eine, mit allen wichtigen Sachen drin für 5 Minuten. Folgender Verlauf bei Zusammenarbeit wurde jedoch nur sehr kurz erklärt ( in Bezug auf die Online Akteneinsicht, was genau das ist und wofür). Sonst perfekt.

5,00 von 5 Sternen
Torsten K.

Vielen Dank noch einmal an Herrn Wiegend. Er hat sich gut in das Thema eingearbeitet und zur Einschätzung der Situation wichtige Fragen gestellt. Herr Wiegand wirkt außerordentlich kompetent und gibt ein nachvollziehbar realistische Einschätzung der Situation. Würde die Erfolgswahrscheinlichkeit nicht so extrem gering sein, würde ich mich sehr gern durch Herrn Wiegand vertreten lassen.

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Bewertung
4,82 Ø / 5
Kunden bewerten advocado Anwälte mit 4,82 von 5 Sternen.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich getrennt und nun möchte Ihr Ex-Partner das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Sie möchten Ihrem Ex-Partner das Umgangsrecht entziehen? Sie planen einen Wohnortswechsel mit Ihrem Kind, doch Ihr Ex-Partner will keine Zustimmung erteilen? In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Kinderrecht zu kontaktieren.

Ein Anwalt für Kinderecht kann Sie und Ihre Kinder im Trennungs- oder Scheidungsprozess unterstützen, zu Unterhaltsfragen beraten sowie in Streitigkeiten im Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder als Vermittler tätig werden. Auch bei Konflikten mit dem Jugendamt um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist er der richtige Ansprechpartner. Ob es um Besuchsregelungen, die Wohnsituation oder die Herausnahme von Kindern aus der Pflegestelle geht – ein Anwalt für Kinderrecht setzt sich für die Berücksichtigung der Rechte und Interessen von Kindern ein.

Die Gebühren, die ein Anwalt für Kinderrecht verlangen kann, sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie berechnen sich anhand des Streitwerts, d. h. der Summe, um die vor Gericht gestritten wird. Diese liegt z. B. bei einer Scheidung der Eltern bei mindestens 3.000 Euro. Wer bedürftig ist, hat das Recht auf Beratungshilfe und Prozesskostenfinanzierung. Die Staatskasse übernimmt dann die Anwaltskosten.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kinderrecht

Michael Grübnau
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Immanuel Matić
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