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Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreund e. V. nutzen ca. 5 Millionen Deutsche einen Kleingarten als Erholungsort und Anbauflächen für Obst und Gemüse. Das Vereinsleben der ca. 14.000 Kleingartenvereine sowie sämtliche Vorschriften zwischen Grundstückseigentümern, Pächtern und Kleingärtnern ist im Bundeskleingartengesetz geregelt.

 

Haben Sie z. B. zum Betrieb einer Gartenanlage oder zu baulichen Veränderungen eine Frage, kann ein Anwalt für Kleingartenrecht Ihnen weiterhelfen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann Kleingartenvereine und Verbände umfassend zu juristischen Fragen beraten – ebenso wie Pächter z. B. zum An- und Verkauf von Gartenparzellen. Ein Rechtsanwalt für Kleingartenrecht kann auch die rechtssichere Gestaltung von Verträgen sowie Miteigentümervereinbarungen sicherstellen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Jeannine I.

Hat eine gute und klare Einschätzung gegeben. Leider nicht das was wir erhofft haben. Aber da kann ja der Anwalt nicht für.

5,00 von 5 Sternen
Brigitte B.

Sehr netter und kompetenter Anwalt. Er hat mir sehr gut weitergeholfen und eine ausführliche und fundierte Antwort erteilt. Herzlichen Dank noch einmal dafür!

5,00 von 5 Sternen
Farah W.

Herr Wübbe hat mich perfekt beraten und einen super Job gemacht. Er war bei Fragen immer ansprechbar, hat mich stets über den Vorgang informiert und hat mir zum erwünschten Ergebnis verholfen. Vielen Dank für Ihre Arbeit!

5,00 von 5 Sternen
Marvin K.

Ich war mit dem Service äußerst zufrieden und bin fachlich gut und freundlich zu meinen Fragen aufgeklärt worden. Es war meine erste Erfahrung bei advocado und kann den Service sehr empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Denis D.

Sehr nettes Gespräch. Anwalt hat mich sehr schnell angerufen, hat Geduld gehabt und mir sehr gut und ganz genau alles erklärt. Sehr freundlich und hört sich sehr Fachlich an mit und erfahren mit meinem Problem. Vielen Dank für Ihre tolle Beratung.

5,00 von 5 Sternen
Manfred K.

Vielen Dank für das Gespräch! Ich denke, es ist aussichtslos mit dieser Übermacht zu streiten. Das Unrecht ist offensichtlich, aber nicht anfechtbar.

5,00 von 5 Sternen
Aida C.

Das was ich bis jetzt kennengelernt durfte, war sehr angenehm und ich habe mich sehr wohlfühlt. Ich hatte das Gefühl, dass man mir wirklich helfen möchte.

5,00 von 5 Sternen
Alexander Michael S.

Sehr schneller Rückruf, ausführliche Einschätzung des Falls, sowie sehr faires Angebot. Ich bin mehr als zufrieden auch über die Abwicklung auch meiner zusätzlichen Anliegen.

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Häufig gestellte Fragen

Bei Streit mit dem Kleingartenverband oder Ihrem Nachbarn können Sie zunächst versuchen, den Konflikt durch ein persönliches Gespräch beizulegen. Sind die Fronten bereits verhärtet, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Kleingartenrecht zu kontaktieren. Er kann zwischen den Streitparteien vermitteln und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Er kann Sie auch unterstützen, wenn Sie Ihren Garten umschreiben lassen möchten, Ihr Pachtvertrag gekündigt wurde oder Sie eine juristische Einschätzung zur Wertvermittlung Ihres Kleingartens benötigen.

Ein Anwalt für Kleingartenrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn es im Zusammenhang mit Ihrem Schrebergarten zu Konflikten kommt. Ob baurechtliche Konflikte, die durch den Bau großer Lauben entstehen, Streit mit dem Nachbarn wegen Grenzbebauung bzw. -bepflanzung oder Beseitigungsanordnungen durch den Vereinsvorsitz: Ein Anwalt für Kleingartenrecht unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Anliegens.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Je nach Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können für jeden Fall unterschiedliche Kosten anfallen. Wenn Sie einen advocado Partner-Anwalt für Kleingartenrecht kontaktieren, erhalten Sie nach seiner kostenlosen Ersteinschätzung bei Bedarf ein unverbindliches und transparentes Angebot zum Festpreis. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kleingartenrecht

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Anwalt für Kleingartenrecht: Was muss ich wissen?

Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreund e. V. nutzen ca. 5 Millionen Deutsche einen Kleingarten als Erholungsort und Anbauflächen für Obst und Gemüse. Das Vereinsleben der ca. 14.000 Kleingartenvereine sowie sämtliche Vorschriften zwischen Grundstückseigentümern, Pächtern und Kleingärtnern ist im Bundeskleingartengesetz geregelt.

Haben Sie eine Frage – z. B. zum Betrieb einer Gartenanlage oder zu baulichen Veränderungen –, kann ein Anwalt für Kleingartenrecht Ihnen weiterhelfen. Er kennt die aktuelle Rechtslage und kann Kleingartenvereine und Verbände umfassend zu juristischen Fragen beraten, ebenso wie Pächter z. B. zum An und Verkauf von Gartenparzellen. Ein Anwalt kann auch die rechtssichere Gestaltung von Verträgen sowie Miteigentümervereinbarungen sicherstellen.

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