Anwalt für Kündigungsschutz

Fall schildern & Hilfe erhalten
  • Volle Transparenz beim Angebot Volle Angebotstransparenz
  • Sofort-Hilfe vom Anwalt
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
Bei Bedarf Anwalt beauftragen
Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH

So finden Sie Ihren Anwalt online mit advocado

Frage stellen
Sie schildern einfach online Ihren Fall und hinterlassen Ihre Kontaktdaten – wir ermitteln den passenden Anwalt für Sie.
Antwort bekommen
Ein advocado Partner-Anwalt meldet sich noch am selben Tag* bei Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Lösung erhalten
Sie erhalten ein Angebot & können Ihren Anwalt mit wenigen Klicks beauftragen falls weitere Schritte erforderlich sind.
Kostenlose Ersteinschätzung Kostenlose Ersteinschätzung
Volle Transparenz beim Angebot
Sofort-Hilfe vom Anwalt

Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber scheint für viele Mitarbeiter endgültig. Doch das Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmer durch den Kündigungsschutz vor unberechtigten Entlassungen. Die Regelung wirft bei Arbeitnehmern einige Fragen auf:

Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?
Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Erfahrene Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado findet für Sie den passenden Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

Jetzt Anwalt finden
Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Philip A.

Vielen Dank, die Fragestellung wurde mir ausführlich und auch für Laien gut verständlich von Herrn Gert erklärt. Aufgrund der geringen Gesamtsumme bei dem ganzen Problem lohnt allerdings jeder weitere Aufwand nicht, so dass ich in dem Fall keine zusätzliche Unterstützung mehr brauche. Beste Grüße!

5,00 von 5 Sternen
Jutta W.

Nachdem ich mich getraut habe diesen Weg zu gehen, bin ich sehr sehr froh. Wenn ich noch einmal in so eine Situation komme und ein Mahnbescheid bis zur Vollstreckung zu erwirken würde ich direkt hier Hilfe holen.

5,00 von 5 Sternen
Sascha M.

Frau Thulke-Rinne hat mir (oft begriffsstutzig) meine Fragen sehr nett und verständlich erklärt. Dafür ganz vielen Dank und liebe Grüße.

4,80 von 5 Sternen
Ron B.

Klar war es nur ein kurzes Telefonat aber die Empfehlung die ich bekommen habe, werde ich kurzfristig in die Tat umsetzen. Dann kann ich letztendlich sagen wie "wertvoll" der Tipp war...

5,00 von 5 Sternen
Uta M.

Sehr geehrter Herr Neuber, für Ihre sehr hilfreiche, ausführliche Ersteinschätzung meines Anliegens danke ich Ihnen sehr, da ich nun weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen kann. Es ist tatsächlich eine Erleichterung, dies zu WISSEN, statt unruhig alles Mögliche zu befürchten. Noch einmal ganz herzlichen Dank und Ihnen alles Gute

5,00 von 5 Sternen
Ute V.

Schnelle Kontaktaufnahme durch ihn. Hat mich beruhigen können. Soll mich melden wenn die Kündigung schriftlich vorliegt.

5,00 von 5 Sternen
Martin L.

Nach anfänglich vergessenen Chattermin und der Rückmeldung erfolgte selbstständig umgehend ein Anruf mit Entschuldigung - es kann eben auch mal passieren. Das Gespräch war dann kompetent und zielgerichtet auf das Problem sowie auf Augenhöhe und mit den entsprechenden Hinweisen versehen, die benötigt wurden. Sehr kompetent und empfehlenswert was die Beratung angeht.

5,00 von 5 Sternen
Ines K.

Ich möchte mich sehr bei Herrn Rechtsanwalt Gerd bedanken, . Das Telefonat war für mich sehr hilfreich und verständlich. Vielen lieben Dank dafür.

Schildern Sie Ihr Anliegen und wir finden für Sie den passenden Rechtsanwalt für Kündigungsschutz
Jetzt Ersteinschätzung erhalten
  • 98% Kundenzufriedenheit
  • Kostenlos & unverbindlich
Mehr als 375.000 Kunden haben über advocado einen passenden Anwalt für ihren Fall gefunden.
Kündigung prüfen
  • Corona-Krise als Kündigungsgrund
  • Kündigungsfristen
  • Formalia
Verhandlung
  • Abfindung bei Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Widerspruch gegen die Kündigung
Vertretung vor Gericht
  • Unzulässige Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Wiedereinstellung

Wir haben den idealen
Anwalt für Kündigungsschutz

Unternehmen
40.000+ Unternehmen
haben bereits ihre Rechtsanfragen über advocado gestellt.
Anwälte
550+ Anwälte
mit allen notwendigen Spezialisierungen sind im Netzwerk aktiv.
Bewertung
4,82 Ø / 5
Kunden bewerten advocado Anwälte mit 4,82 von 5 Sternen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und feststellen, ob Ihr Arbeitgeber alle Vorgaben des Kündigungsschutzes beachtet hat. Gegen eine unberechtigte Kündigung kann er für Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Der Anwalt kann Sie vor Gericht gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und eine Wiedereinstellung erreichen. Seine Unterstützung kann auch helfen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung verhandeln – womöglich kann der Anwalt mehr als die Regelabfindung aushandeln.

Die Einreichung und Zustellung der Kündigungsschutzklage kostet nichts. Endet die Klage mit einem Vergleich oder durch eine Klagerücknahme, fallen keine Gebühren an. Gerichtskosten entstehen erst, wenn das Gericht ein Urteil sprechen muss. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Streitwert ab.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. und sind am Ende des Verfahrens vom Prozessverlierer zu tragen.

Lassen Sie sich im Kündigungsschutzprozess von einem Anwalt vertreten, müssen Sie dessen Vergütung selbst zahlen. Denn für Verfahren im Arbeitsrecht gilt, dass jede Partei für den eigenen Anwalt zahlt – und zwar unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kündigungsschutz

Naweed Mansoor
Naweed Mansoor
Rechtsanwalt
Hans von Böventer
Hans von Böventer
Rechtsanwalt
Bettina Köck
Bettina Köck
Rechtsanwältin
Christiane Nord
Christiane Nord
Rechtsanwältin
Niklas Struckhoff
Niklas Struckhoff
Rechtsanwalt
Sylvia Booz
Sylvia Booz
Rechtsanwältin
Roland Schmidt
Roland Schmidt
Rechtsanwalt
Simon Bürgler
Simon Bürgler
Rechtsanwalt

Anwalt Kündigungs­schutz: Was muss ich wissen?

Der Kündigungsschutz gilt, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeiten. Nach dem Kündigungsschutzrecht kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht ohne Weiteres entlassen – und Sie können sich gegen eine Kündigung wehren.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten, der Großteil der Klagen endet mit einem Vergleich. Das bedeutet: Die meisten Arbeitnehmer erhalten nach der Kündigungsschutzklage eine Abfindung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Höhe der Abfindung ist abhängig vom Verhandlungsgeschick – anwaltliche Unterstützung ist deshalb sehr hilfreich.

Stellen Sie über advocado eine Anfrage zur Online-Rechtsberatung, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden* einen Rückruf von einem advocado Partner-Anwalt. Dieser erklärt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Kündigungsschutz besteht, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt und welche weiteren Schritte nötig sind. Sie erhalten danach ein Festpreis-Angebot und entscheiden dann, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten.


Habe ich während der Corona-Krise Kündigungsschutz?

Ja. Die Corona-Pandemie ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz. Wer länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern angestellt ist, hat Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen des Coronavirus ist nicht so einfach möglich. Es muss einen triftigen Grund für die Entlassung geben.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch während der Corona-Pandemie nur unter strengen Voraussetzungen möglich. So muss die Corona-Krise z. B. massive Umsatzeinbußen verursachen und eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen.

Kann der Arbeitgeber das nicht eindeutig belegen oder spricht Kündigungen aus, ohne in einer Sozialauswahl die Lebensumstände der Mitarbeiter abzuwägen, ist die betriebsbedingte Kündigung angreifbar.

Genauso haben aufgrund ihrer Lebensumstände besonders schützenswerte Mitarbeiter (z. B. Schwangere, Azubis, Schwerbehinderte) weiterhin Sonderkündigungsschutz.

Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie weniger als 6 Monaten Beschäftigung haben auch während der Corona-Krise keinen Kündigungsschutz


Lassen Sie Ihr Anliegen jetzt kostenlos von einem Anwalt einschätzen.
Einschätzung einholen
Kostenlos & unverbindlich