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Eine Kündigung durch den Arbeitgeber scheint für viele Mitarbeiter endgültig. Doch das Arbeitsrecht stärkt Arbeitnehmer durch den Kündigungsschutz vor unberechtigten Entlassungen. Die Regelung wirft bei Arbeitnehmern einige Fragen auf:

Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?
Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Erfahrene Anwälte

Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner. Er kennt die Gesetzeslage und kann rechtssicher einschätzen, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind. advocado findet für Sie den passenden Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,60 von 5 Sternen
Marco U.

Ein nettes Gespräch, es wurde auf Fragen eingegangen und eine gute Ersteinschätzung für ein Grobes Bauchgefühl gegeben.

5,00 von 5 Sternen
Swenna G.

Herr Wübbe hat schnell reagiert, kompetent und ausführlich beraten und war sehr freundlich. Gerne komme ich auf ihn zurück! Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Dominique-Andre K.

Schnell zum Punkt gebracht, Informativ ins Gespräch gekommen und meine Fragen sofort und beantwortet. Kann ich nur weiter empfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Norbert Hagen .

Ein sehr freundlicher, kompetenter Erstkontakt! Hat mir sehr gefallen das Gespräch, hat alles kurzum auf den Punkt gebracht. Chapeau! Bedanke mich vorab schon mal herzlichst!

5,00 von 5 Sternen
Gitte V.

Vielen Dank nochmal für die ausführliche Beratung. Herr Wübbe hat sich Zeit genommen für meine Fragen und mich sehr kompetent und auch für Nicht-Juristen verständlich beraten. Wenn seine Kanzlei sich auch nicht in meiner Nähe befindet, werde ich ihm wahrscheinlich das Mandat erteilen für weitere rechtlich Schritte. Sehr zu empfehlen!!! Danke advocado, dass es euch gibt!

5,00 von 5 Sternen
Manfred K.

Vielen Dank für das Gespräch! Ich denke, es ist aussichtslos mit dieser Übermacht zu streiten. Das Unrecht ist offensichtlich, aber nicht anfechtbar.

5,00 von 5 Sternen
Carola Giller-Silva S.

Der Anwalt erklärte mir kompetent und verständlich die Möglichkeiten in meinem Fall (Bereich Reise- und Verbraucherrecht). Danke für das aufschlussreiche, sehr nette Gespräch.

5,00 von 5 Sternen
Rainer K.

Klare, ausführliche Antworten. Auch Nachfragen sofort geklärt. Genau erklärt, warum etwas machbar ist oder auch nicht. Danke.

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Bewertung
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Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Ein Anwalt kann Ihre Kündigung prüfen und feststellen, ob Ihr Arbeitgeber alle Vorgaben des Kündigungsschutzes beachtet hat. Gegen eine unberechtigte Kündigung kann er für Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Der Anwalt kann Sie vor Gericht gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertreten und eine Wiedereinstellung erreichen. Seine Unterstützung kann auch helfen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung verhandeln – womöglich kann der Anwalt mehr als die Regelabfindung aushandeln.

Die Einreichung und Zustellung der Kündigungsschutzklage kostet nichts. Endet die Klage mit einem Vergleich oder durch eine Klagerücknahme, fallen keine Gebühren an. Gerichtskosten entstehen erst, wenn das Gericht ein Urteil sprechen muss. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Streitwert ab.

Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. und sind am Ende des Verfahrens vom Prozessverlierer zu tragen.

Lassen Sie sich im Kündigungsschutzprozess von einem Anwalt vertreten, müssen Sie dessen Vergütung selbst zahlen. Denn für Verfahren im Arbeitsrecht gilt, dass jede Partei für den eigenen Anwalt zahlt – und zwar unabhängig vom Ergebnis des Verfahrens.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kündigungsschutz

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Anwalt Kündigungs­schutz: Was muss ich wissen?

Der Kündigungsschutz gilt, wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als sechs Monate arbeiten. Nach dem Kündigungsschutzrecht kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht ohne Weiteres entlassen – und Sie können sich gegen eine Kündigung wehren.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer eine Kündigung anfechten, der Großteil der Klagen endet mit einem Vergleich. Das bedeutet: Die meisten Arbeitnehmer erhalten nach der Kündigungsschutzklage eine Abfindung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Die Höhe der Abfindung ist abhängig vom Verhandlungsgeschick – anwaltliche Unterstützung ist deshalb sehr hilfreich.

Stellen Sie über advocado eine Anfrage zur Online-Rechtsberatung, erhalten Sie innerhalb von 2 Stunden* einen Rückruf von einem advocado Partner-Anwalt. Dieser erklärt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Kündigungsschutz besteht, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt und welche weiteren Schritte nötig sind. Sie erhalten danach ein Festpreis-Angebot und entscheiden dann, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten.


Habe ich während der Corona-Krise Kündigungsschutz?

Ja. Die Corona-Pandemie ändert nichts an den gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz. Wer länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern angestellt ist, hat Kündigungsschutz. Eine Kündigung wegen des Coronavirus ist nicht so einfach möglich. Es muss einen triftigen Grund für die Entlassung geben.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch während der Corona-Pandemie nur unter strengen Voraussetzungen möglich. So muss die Corona-Krise z. B. massive Umsatzeinbußen verursachen und eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen.

Kann der Arbeitgeber das nicht eindeutig belegen oder spricht Kündigungen aus, ohne in einer Sozialauswahl die Lebensumstände der Mitarbeiter abzuwägen, ist die betriebsbedingte Kündigung angreifbar.

Genauso haben aufgrund ihrer Lebensumstände besonders schützenswerte Mitarbeiter (z. B. Schwangere, Azubis, Schwerbehinderte) weiterhin Sonderkündigungsschutz.

Mitarbeiter in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie weniger als 6 Monaten Beschäftigung haben auch während der Corona-Krise keinen Kündigungsschutz


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