Bei undurchsichtigen Leasingverträgen, benachteiligenden Klauseln, mangelhafter Qualität des Leasingobjektes, ungültiger Widerrufsbelehrung und bei vorzeitiger Kündigung ist ein Anwalt für Leasingrecht der richtige Ansprechpartner.
Der Anwalt für Leasingrecht kann den Leasingvertrag prüfen, notwendige Anpassungen vorschlagen und begründen. Er kann bei unzureichender Widerrufsbelehrung dabei helfen, den Leasingvertrag zu widerrufen. Bei fehlerhaftem Leasingobjekt kann er die Gewährleistung durchsetzen und die Forderung des Restwertes prüfen. Bei falscher Restwertberechnung kann er Ihnen zum Ausstieg aus dem Leasingvertrag verhelfen.
Die Kosten eines Anwaltes für Leasingrecht variieren von Fall zu Fall, da diese von verschiedenen Faktoren wie Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und Komplexität des Sachverhaltes abhängen. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Das Leasingrecht regelt die Rechte und Pflichten, die bei Abschluss eines Leasingvertrages für Leasinggeber und Leasingnehmer entstehen.
Wollen Sie Fahrzeuge oder Maschinen vorübergehend mieten, gehen Sie einen jahrelangen Vertrag ein. Finanzierungsleasing und Operate-Leasing sind an viele Bedingungen gebunden, die Verträge für Leasingnehmer undurchsichtig. Fragen und Probleme tauchen oft erst auf, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist. So bedeutet ein hoher Restwert des Fahrzeugs zwar günstige Raten, bei Vertragsende jedoch hohe Nachzahlungen für den Leasingnehmer.
Gibt es nach Ende des Leasing-Vertrages Streitigkeiten mit dem Leasinggeber, kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt für Leasingrecht zu kontaktieren. Er kann den Vertrag prüfen und helfen, die Leasingrückgabe im Interesse des Leasingnehmers abzuwickeln.
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Im Leasingrecht gibt es 2 Vertragsarten: das Finanzierungsleasing und das Operate-Leasing.
Finanzierungsleasing bedeutet:
Operate-Leasing heißt:
Der Leasingvertrag regelt die Finanzierung und Nutzung eines Fahrzeuges. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht für das Fahrzeug und erhält dafür die Leasingrate. Weil in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, können die Leasingverträge individuell gestaltet werden. Genau deshalb kann es sinnvoll sein, den Leasingvertrag vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen.
Ein Anwalt für Leasingrecht kann beurteilen, ob die Klauseln des Vertrages den Leasingnehmer benachteiligen und dann für eine Korrektur und faire Vertragsbedingungen sorgen.
Ist der Leasingvertrag ausgelaufen, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben – wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei der Leasingrückgabe kann es aufgrund der Abschlussrechnung schnell zu Streitigkeiten kommen.
Wenn der Leasinggeber Schäden in Rechnung stellt, die nur Gebrauchsspuren sind, die Wertminderung zu hoch erscheint oder die Kilometerabrechnung fraglich ist, kann ein Anwalt für Leasingrecht helfen.
Der Anwalt kann das Sachverständigen-Gutachten prüfen, einschätzen, ob zu Unrecht Schäden genannt sind und eine überhöhte Forderung des Leasinggebers abwehren. Gleiches gilt für die Kilometerabrechnung und die Wertminderung – auch hier können Fehler passieren, die zum finanziellen Nachteil für Leasingnehmer sind.
Ein Anwalt für Leasingrecht kann die Auseinandersetzung mit dem Leasinggeber übernehmen, Fehleinschätzungen nachweisen und für eine faire Leasingrückgabe sorgen.