Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.
Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://app.advocado.de/anliegen-schildern/
Nichts – Sie können Ihre Rechtsfrage kostenlose stellen. Plus: Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ziel ist, dass er mit Ihnen Chancen, Risiken & die nächsten möglichen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems bespricht.
Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.
Läuft der Leasingvertrag aus, kann das schnell Streitigkeiten über die Leasingrückgabe bedeuten. Hohe Abrechnungen, kritische Gutachten, die Diskussion über Schäden und Gebrauchsspuren am Fahrzeug und mehr.
Bevor Leasingnehmer nachgeben und die Rechnung des Leasinggebers einfach bezahlen, um den Leasingvertrag zu beenden, kann die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Leasingrückgabe sich lohnen.
Der Anwalt kann die Vereinbarungen in Ihrem Leasingvertrag, Gutachten und die Abrechnung prüfen und beurteilen, ob die Forderung des Leasinggebers berechtigt ist.
Wer seinen Leasingvertrag am liebsten vorzeitig kündigen möchte, wird es vermutlich schwer haben. Eine Kündigung ist nur im Ausnahmefall möglich. Ein Anwalt kann prüfen, welche Alternativen Sie zur Leasingrückgabe haben – z. B. einen Widerruf des Vertrages.
So kann ein Anwalt bei der Leasingrückgabe helfen:
Größter Streitpunkt bei der Leasingrückgabe ist in der Regel der Zustand des Fahrzeugs: Sind tatsächlich Schäden vorhanden – oder lediglich normale Gebrauchsspuren?
Schnell kann es sein, dass der Leasinggeber Schäden in Rechnung stellt, die gar keine sind. Für übliche Gebrauchsspuren zahlen Sie mit der Leasingrate. Bevor Sie doppelt zahlen, kann es sich lohnen, die Rechnung von einem Anwalt mit Schwerpunkt Leasingrückgabe prüfen zu lassen. Entscheidend ist vor allem das Gutachten des Fahrzeugs. Der Anwalt kann Fehleinschätzungen der Sachverständigen identifizieren, die Auseinandersetzung mit dem Leasinggeber übernehmen und überhöhte Forderungen zurückweisen.
Leasingnehmer sind verpflichtet, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Sie müssen aber nicht für alle notwendigen Reparaturen zahlen. Normale Gebrauchsspuren sind regulär über die Leasingrate bezahlt – dafür darf der Leasinggeber bei der Rückgabe kein Geld mehr verlangen.
Solange Schäden wie z. B. Kratzer am Fahrzeug durch eine normale, vertragsgemäße Nutzung entstanden sind, müssen Leasingnehmer nicht mehr bezahlen.
Nur für Schäden aufgrund übermäßiger Nutzung kann der Leasinggeber Schadensersatz bei der Leasingrückgabe verlangen. Dafür muss der Leasinggeber aber detailliert nachweisen, welche Mängel durch übermäßige Abnutzung entstanden sind – ein allgemeines Gutachten genügt dafür nicht (LG Hamburg, Urteil vom 29-03-1989 – 2 S 140/88, NJW-RR 1989, 883ff.).
Man kann nur im Ausnahmefall den Leasingvertrag kündigen – wenn es einen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsgrund gibt – z. B. Diebstahl oder Totalschaden.
Ihre Alternativen, um den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden:
Ein Anwalt kann Ihren Leasingvertrag prüfen und einschätzen, wie Sie am besten aus dem Leasingvertrag rauskommen würden. Wenn Sie privat ein Fahrzeug leasen und nutzen, kann sich z. B. ein Blick auf die Widerrufsbelehrung im Vertrag lohnen. Ist die fehlerhaft, haben Sie ein ewiges Widerrufsrecht für den Leasingvertrag.
Beim Kilometerleasing ist im Leasingvertrag genau festgelegt, wie viele Kilometer Leasingnehmer fahren dürfen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Leasingrückgabe mehr gefahren, müssen sie entsprechend des Kilometersatzes nachzahlen. Wer weniger gefahren ist, bekommt Geld zurück.
Die Kilometerabrechnung kann fehlerhaft sein – Fehler bei der Berechnung können immer passieren. Ein Anwalt kann die Abrechnung bei der Leasingrückgabe prüfen, Fehler feststellen und eine Korrektur sowie Rückzahlung für Sie einfordern.
Restwertleasing bedeutet: Leasingnehmer tragen das Risiko, für eine Wertminderung bei der Leasingrückgabe zahlen zu müssen (Restwertrisiko).
Entscheidend ist die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und tatsächlichem Wert des Fahrzeugs bei der Rückgabe.
Setzen Leasinggeber den Restwert bei Vertragsabschluss zu hoch an, bedeutet das für Leasingnehmer ein potenziell höheres Risiko, weil die Wertminderung entsprechend höher ausfallen würde.
Deshalb gilt: Ein Anwalt kann schon vor dem Leasing helfen und den Leasingvertrag prüfen, um für Sie nachteilige Klauseln zu verhindern. Bei Vertragsende kann der Anwalt hohe Nachzahlungen verhindern, indem er die Wertminderung genau überprüft.