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  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Verfahren rund um den Leasingvertrag
  • Beratung bei vorzeitiger Rückgabe von Leasingfahrzeugen, Kündigung von Leasingverträgen
  • Leasingvertrag übernehmen
  • Beratung bei Versicherungsfragen rund um Leasingfahrzeuge
  • Beratung bei Insolvenz des Leasingnehmers
  • Gebrauchsspuren, Schäden und Mängel an Leasingfahrzeugen
  • Rückgabe von Leasingobjekten
  • Beratung bei Auswahl des Leasingobjekts und der Konditionen des Leasingvertrags
  • Prüfung der Wertminderung bei Leasingfahrzeugen
  • Leasingvertrag widerrufen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Dominik G.

Der Anwalt ist sehr engagiert, freundlich und hilfsbereit. Falls es in meinem Sachverhalt zu einer gerichtlichen Klage kommen sollte, werde ich diesen Anwalt konsultieren. Summa summarum: Kann ich diesen Anwalt wärmstens empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Reinhard M.

Top Beratung. Ein Anwalt der auch die Risiken eines anstehenden Verfahrens ausführlich erläutert. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und lasse mich gerne von Herrn Fenzl vertreten.

5,00 von 5 Sternen
Frank W.

Anliegen hatte sich erledigt, von daher habe ich keine weitere Hilfe benötigt. Dennoch dieses Portal sehr empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Ludwig H.

Ich freue mich über den Anruf von Herrn Wiegand. Er war sehr hilfreich in seiner ermutigenden Ersteinschätzung. Er hat den scheinbaren Termindruck gelöst und ermöglicht damit eine fachlich fundierte Prüfung und Entscheidung. Mit den wenigen Details, die ihm von mir zur Ersteinschätzung vorlagen, hat er mich klar zum Kern der Sache beraten. Empfehlenswert! Danke

5,00 von 5 Sternen
Jürgen S.

Es war ein sehr aufschlussreiches und sympathisches Erstgespräch. Es wurden hilfreiche Tipps gegeben für die weitere Herangehensweise. Danke!

4,80 von 5 Sternen
Vladyslav L.

Hörte sich sehr kompetent an, war sehr gut verständlich, die Ersteinschätzung war auch solch eine, mit allen wichtigen Sachen drin für 5 Minuten. Folgender Verlauf bei Zusammenarbeit wurde jedoch nur sehr kurz erklärt ( in Bezug auf die Online Akteneinsicht, was genau das ist und wofür). Sonst perfekt.

5,00 von 5 Sternen
Sonja B.

Herr Wiegand hat sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Ich werde Herrn Wiegand sehr gerne weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Kurt H.

Herr Wiegand hat mir ausführlich und genau die Sachlage sehr gut und verständlich erklärt. Ich werde ihn weiterempfehlen.

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FAQ zum Anwalt für Leasingvertrag

Wenn Sie ein Auto leasen, genießen Sie ähnliche Rechte wie beim Kauf:

  • Sie nutzen das Leasingobjekt während der Laufzeit,
  • falls schon das gelieferte Fahrzeug Mängel aufweist, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Neulieferung eines Ersatzfahrzeugs,
  • falls die Nachbesserung (Reparatur) den Mangel nicht beseitigt, können Sie die Raten mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Ziehen Sie im Zweifel oder Streitfall einen Anwalt mit Expertise im Leasingrecht zu Rate. Das vereinfacht die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Den Rechten des Leasingnehmers stehen auch einige Pflichten gegenüber, so beispielsweise die Zahlung von

  • Leasingraten und Sonderzahlung
  • Reparaturkosten
  • Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge)
  • Hauptuntersuchung
  • Versicherung

Es gibt Abnutzungen und kleine Schäden, die nach einigen Jahren der Nutzung bei jedem Wagen entstehen wie beispielsweise:

  • leicht abgenutzte Sitzbezüge
  • leichter Gummiabrieb
  • kleine Kratzer
  • Steinschläge
  • minimale Dellen

Solche einzelne Gebrauchsspuren sind bereits von den Leasingraten abgegolten. Der Leasinggeber muss diesen leichten Verschleiß akzeptieren. Eine Entschädigung kann er vom Leasingnehmer nur verlangen, wenn z. B. die Abnutzung überdurchschnittlich stark ist oder auffällige Lackschäden vorliegen.

Die Laufzeit ist noch nicht vorbei, doch Sie möchten den Leasingvertrag vorzeitig beenden? Eine ordentliche Kündigung ist oft vertraglich ausgeschlossen, doch Sie haben verschiedene Alternativen:

  • Aufhebungsvertrag: Wenn der Leasinggeber sich darauf einlässt, vermutlich die einfachste Option.
  • Außerordentliche Kündigung: Wurde das Leasingfahrzeug gestohlen oder hatten Sie einen schweren Unfall mit Totalschaden? Das sind Beispiele für wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung erlauben.

Ob Aufhebungsvertrag oder außerordentliche Kündigung – in beiden Fällen entgehen dem Leasinggeber zukünftig die Einnahmen (und Zinsen). Insofern muss mit einer Abstandszahlung gerechnet werden, deren Höhe nicht zuletzt von der Länge der noch verbleibenden Laufzeit abhängt.

Eine günstigere Variante wäre die Übernahme des Leasingvertrags durch einen Dritten. Zum Umschreiben des Leasingvertrags ist jedoch das Einverständnis des Leasinggebers nötig.

Unsere Top Partner-Anwälte für Leasingvertrag

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Anwalt Leasingvertrag: Was muss ich wissen?

Fahrzeugleasing bietet den Vorteil, dass ein Auto nicht kostspielig erworben werden muss, sondern genutzt und nach Vertragsende gegen ein Neues ausgetauscht werden kann.

Streitigkeiten mit dem Leasinggeber drehen sich in der Regel um Instandhaltung, Rückgabe oder Mängel des Fahrzeugs. Der Leasinggeber ist dann der Meinung, dass der zurückgegebene Gegenstand nicht im vereinbarten Zustand ist.

Sie möchten Ihren Leasingvertrag vorzeitig beenden, kündigen, verlängern oder widerrufen? Ein Anwalt mit Schwerpunkt Leasingvertrag kann helfen. advocado findet für Sie schnell den richtigen Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten.

Wem gehört das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit?

Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer den Wagen entweder zum Restwert kaufen oder aber das Leasingobjekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer den Wagen dann an den Leasinggeber zurückgeben. Es steht den Parteien aber frei, im Leasingvertrag eine Klausel mit Kaufoption zu vereinbaren.

Kann man einen Leasingvertrag verlängern?

Ja. Wenn Sie den geleasten Wagen über die vereinbarte Leasingzeit hinaus nutzen, aber nicht gleich den Restbetrag zahlen wollen, sollten Sie den Leasinggeber rechtzeitig vor Vertragsende kontaktieren und nach einer Verlängerung fragen (sog. Anschlussleasing). Es ist aber entscheidend, was in Ihrem Lwasingvertrag steht. Einige Leasingverträge beinhalten automatische Verlängerungen. Beachten Sie bei einem neuen Vertrag: Die monatliche Rate sollte geringer ausfallen (hängt oft vom Restwert des Autos ab) und in der Regel ist keine erneute Sonderzahlung erforderlich.

Wann kann ich meinen Leasingvertrag widerrufen?

Nach Abschluss von Leasingverträgen haben Verbraucher normalerweise 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsinformationen des Leasinggebers (z. B. eine Bank) können jedoch unklar sein oder es fehlen Pflichtangaben. Laut Gesetz beginnt die Widerrufsfrist dann gar nicht zu laufen. Der Vertrag kann in bestimmten Fällen also theoretisch noch nach Jahren widerrufen werden.

Mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung:

  • Zu wenige Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Leasingverträgen
  • Unpräzise Informationen über die Berechnung von Verzugszinsen (Welcher Zinssatz?)
  • Ungenaue Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Welche Höhe?)
  • Fehlerhafter Kaskadenverweis bei Leasingverträgen (kein Verweis auf BGB-Normen, die auf andere Normen verweisen)
  • Fehlerhafter Hinweis über das Vorliegen eines verbundenen Vertrages (Leasingvertrag und Kreditvertrag)

Ein Anwalt kann Ihren Leasingvertrag prüfen und Ihnen sagen, wie Sie am schnellsten und kostengünstigsten aus dem Vertrag raus können und ggf. eine rechtssichere Widerrufserklärung formulieren.

Erfolgreicher Widerruf des Leasingvertrags: Was bedeutet das?

Wenn der Leasingvertrag erfolgreich widerrufen wurde,

  • muss der Leasingnehmer das Fahrzeug zurückgeben,
  • braucht der Leasingnehmer keine weiteren Leasingraten mehr zu zahlen,
  • erhält der Leasingnehmer die bereits gezahlten Leasingraten und die Anzahlung zurück (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
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