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  • Beratung bei vorzeitiger Rückgabe von Leasingfahrzeugen, Kündigung von Leasingverträgen
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  • Beratung bei Versicherungsfragen rund um Leasingfahrzeuge
  • Beratung bei Insolvenz des Leasingnehmers
  • Gebrauchsspuren, Schäden und Mängel an Leasingfahrzeugen
  • Rückgabe von Leasingobjekten
  • Beratung bei Auswahl des Leasingobjekts und der Konditionen des Leasingvertrags
  • Prüfung der Wertminderung bei Leasingfahrzeugen
  • Leasingvertrag widerrufen
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Das sagen unsere Kunden über advocado

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Victoria K.

Ich kann Frau Dogan ohne Vorbehalt weiterempfehlen. Frau Dogan war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat sie sehr zufriedenstellende Ergebnisse für mich erzielt.

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C T.

Großartiger Service! Die Informationen haben so sehr geholfen. Sollte ich einen Anwalt einschalten müssen würde ich auf jeden Fall Herrn Scheffler nehmen.

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Sebastian B.

Sehr detaillierte und freundliche Erstberartung. Alle meine Fragen und Probleme wurden ehrlich und verständlich beantwortet.

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Maren G.

Bin sehr zufrieden mit der Auskunft. Obwohl ich eher eine Bagatelle-Anfrage hatte, wurde ich sehr freundlich, kompetent und pragmatisch beraten, dafür bin ich dankbar

5,00 von 5 Sternen
Detlef R.

Verständlich und plausibel auf den Einzelfall eingehend, dazu freundlich und präzise in der Aussage. Sehr empfehlenswert. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Jan P.

Die Kontaktaufnahme erfolgte telefonisch und sehr zeitnah nach meiner Kontaktaufnahme. Ich erhielt sehr hilfreiche Tipps und Hinweise zu einer möglichen Vorgehensweise. Herzlichen Dank dafür und für den sehr angenehmen Kontakt!

5,00 von 5 Sternen
Kevin R.

Vielen Dank an Herrn Wiegand für die zügige Kontaktaufnahme und die präzise und klar verständliche Ersteinschätzung. Wenn sich diese Angelegenheit nicht erledigen sollte, werde ich mich wieder an Herrn Wiegand für eine Vertretung wenden.

5,00 von 5 Sternen
Martin B.

Der Rechtsanwalt war sehr nett, ist auf mein Anliegen voll eingegangen und war sehr verständnisvoll. Er hat mir auch sehr gute Tipps gegeben ,was ich machen soll. Ich würde ihn auf jeden fall weiter empfehlen!!! Für mich ist er leider zu weit weg ,sonst hätte ich ihm sofort mein Mandat übergeben.

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FAQ zum Anwalt für Leasingvertrag

Wenn Sie ein Auto leasen, genießen Sie ähnliche Rechte wie beim Kauf:

  • Sie nutzen das Leasingobjekt während der Laufzeit,
  • falls schon das gelieferte Fahrzeug Mängel aufweist, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Neulieferung eines Ersatzfahrzeugs,
  • falls die Nachbesserung (Reparatur) den Mangel nicht beseitigt, können Sie die Raten mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Ziehen Sie im Zweifel oder Streitfall einen Anwalt mit Expertise im Leasingrecht zu Rate. Das vereinfacht die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Den Rechten des Leasingnehmers stehen auch einige Pflichten gegenüber, so beispielsweise die Zahlung von

  • Leasingraten und Sonderzahlung
  • Reparaturkosten
  • Verschleißteile (z.B. Bremsbeläge)
  • Hauptuntersuchung
  • Versicherung

Es gibt Abnutzungen und kleine Schäden, die nach einigen Jahren der Nutzung bei jedem Wagen entstehen wie beispielsweise:

  • leicht abgenutzte Sitzbezüge
  • leichter Gummiabrieb
  • kleine Kratzer
  • Steinschläge
  • minimale Dellen

Solche einzelne Gebrauchsspuren sind bereits von den Leasingraten abgegolten. Der Leasinggeber muss diesen leichten Verschleiß akzeptieren. Eine Entschädigung kann er vom Leasingnehmer nur verlangen, wenn z. B. die Abnutzung überdurchschnittlich stark ist oder auffällige Lackschäden vorliegen.

Die Laufzeit ist noch nicht vorbei, doch Sie möchten den Leasingvertrag vorzeitig beenden? Eine ordentliche Kündigung ist oft vertraglich ausgeschlossen, doch Sie haben verschiedene Alternativen:

  • Aufhebungsvertrag: Wenn der Leasinggeber sich darauf einlässt, vermutlich die einfachste Option.
  • Außerordentliche Kündigung: Wurde das Leasingfahrzeug gestohlen oder hatten Sie einen schweren Unfall mit Totalschaden? Das sind Beispiele für wichtige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung erlauben.

Ob Aufhebungsvertrag oder außerordentliche Kündigung – in beiden Fällen entgehen dem Leasinggeber zukünftig die Einnahmen (und Zinsen). Insofern muss mit einer Abstandszahlung gerechnet werden, deren Höhe nicht zuletzt von der Länge der noch verbleibenden Laufzeit abhängt.

Eine günstigere Variante wäre die Übernahme des Leasingvertrags durch einen Dritten. Zum Umschreiben des Leasingvertrags ist jedoch das Einverständnis des Leasinggebers nötig.

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Anwalt Leasingvertrag: Was muss ich wissen?

Fahrzeugleasing bietet den Vorteil, dass ein Auto nicht kostspielig erworben werden muss, sondern genutzt und nach Vertragsende gegen ein Neues ausgetauscht werden kann.

Streitigkeiten mit dem Leasinggeber drehen sich in der Regel um Instandhaltung, Rückgabe oder Mängel des Fahrzeugs. Der Leasinggeber ist dann der Meinung, dass der zurückgegebene Gegenstand nicht im vereinbarten Zustand ist.

Sie möchten Ihren Leasingvertrag vorzeitig beenden, kündigen, verlängern oder widerrufen? Ein Anwalt mit Schwerpunkt Leasingvertrag kann helfen. advocado findet für Sie schnell den richtigen Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten.

Wem gehört das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit?

Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer den Wagen entweder zum Restwert kaufen oder aber das Leasingobjekt bleibt im Eigentum des Leasinggebers. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit muss der Leasingnehmer den Wagen dann an den Leasinggeber zurückgeben. Es steht den Parteien aber frei, im Leasingvertrag eine Klausel mit Kaufoption zu vereinbaren.

Kann man einen Leasingvertrag verlängern?

Ja. Wenn Sie den geleasten Wagen über die vereinbarte Leasingzeit hinaus nutzen, aber nicht gleich den Restbetrag zahlen wollen, sollten Sie den Leasinggeber rechtzeitig vor Vertragsende kontaktieren und nach einer Verlängerung fragen (sog. Anschlussleasing). Es ist aber entscheidend, was in Ihrem Lwasingvertrag steht. Einige Leasingverträge beinhalten automatische Verlängerungen. Beachten Sie bei einem neuen Vertrag: Die monatliche Rate sollte geringer ausfallen (hängt oft vom Restwert des Autos ab) und in der Regel ist keine erneute Sonderzahlung erforderlich.

Wann kann ich meinen Leasingvertrag widerrufen?

Nach Abschluss von Leasingverträgen haben Verbraucher normalerweise 14 Tage lang ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsinformationen des Leasinggebers (z. B. eine Bank) können jedoch unklar sein oder es fehlen Pflichtangaben. Laut Gesetz beginnt die Widerrufsfrist dann gar nicht zu laufen. Der Vertrag kann in bestimmten Fällen also theoretisch noch nach Jahren widerrufen werden.

Mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung:

  • Zu wenige Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Leasingverträgen
  • Unpräzise Informationen über die Berechnung von Verzugszinsen (Welcher Zinssatz?)
  • Ungenaue Informationen über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (Welche Höhe?)
  • Fehlerhafter Kaskadenverweis bei Leasingverträgen (kein Verweis auf BGB-Normen, die auf andere Normen verweisen)
  • Fehlerhafter Hinweis über das Vorliegen eines verbundenen Vertrages (Leasingvertrag und Kreditvertrag)

Ein Anwalt kann Ihren Leasingvertrag prüfen und Ihnen sagen, wie Sie am schnellsten und kostengünstigsten aus dem Vertrag raus können und ggf. eine rechtssichere Widerrufserklärung formulieren.

Erfolgreicher Widerruf des Leasingvertrags: Was bedeutet das?

Wenn der Leasingvertrag erfolgreich widerrufen wurde,

  • muss der Leasingnehmer das Fahrzeug zurückgeben,
  • braucht der Leasingnehmer keine weiteren Leasingraten mehr zu zahlen,
  • erhält der Leasingnehmer die bereits gezahlten Leasingraten und die Anzahlung zurück (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
Lassen Sie Ihr Anliegen jetzt kostenlos von einem Anwalt einschätzen.
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