Laut Bayrischem Rundfunk leben 3,2 Millionen Paare in Deutschland ohne Trauschein zusammen. Leben heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche Partner zusammen, ohne miteinander verheiratet zu sein, handelt es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Der Nachteil: Paare bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
Im Gegensatz zur Ehe existieren kaum gesetzliche Regelungen, um im Ernstfall vorzusorgen. Mit einem Partnerschaftsvertrag können Paare für den Trennungs-, Krankheits- oder Todesfall vorsorgen. Um sich selbst und Ihren Partner vollständig abzusichern, können Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Lebensgemeinschaft kontaktieren. Er kann Sie zu Ihren Vorsorgemöglichkeiten beraten und einen rechtssicheren Partnerschaftsvertrag erstellen, der alle potenziellen Fälle abdeckt.
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