Eine Leihmutterschaft, bei der eine Frau die befruchtete Eizelle einer anderen Frau bis zur Geburt des Kindes austrägt, ist in Deutschland verboten. Neben dem Gesetz über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern untersagt das Embryonenschutzgesetz ausdrücklich den missbräuchlichen Umgang mit Fortpflanzungstechniken. Dadurch machen sich Ärzte strafbar, die an einer Leihmutterschaft mitwirken.
In anderen Ländern ist eine Leihmutterschaft legal. Wer sich seinen Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter im Ausland erfüllen möchte, steht in Deutschland jedoch vor rechtlichen Problemen – hierzulande gilt die Frau, die das Kind geboren hat, als Mutter. Ob eine Adoption durch die genetischen Eltern möglich ist, liegt im Ermessen der Gerichte.
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