Laut der Auskunftei Creditreform kann jeder 10. Bundesbürger seine Rechnungen nicht mehr bezahlen – insgesamt sind über 6,9 Millionen Erwachsene überschuldet. Gläubiger greifen dann häufig auf das Mittel der Lohnpfändung zurück: Sie verpflichten den Arbeitgeber, den pfändbaren Teil des Gehalts zu berechnen und an den Gläubiger zu überweisen.
Gläubiger dürfen allerdings nur einen bestimmten Teil des Lohns des Schuldners pfänden. So steht ihm ein Selbstbehalt zu, der durch etwaige Unterhaltsverpflichtungen auch höher ausfallen kann. Daneben sind 50 % von Überstundenvergütungen, Aufwandsentschädigungen oder Weihnachtsgeld ebenfalls nicht pfändbar.
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