Ob Servicepersonal, Polizisten oder Piloten – wer am Flughafen aktiv am Luftverkehr teilnehmen möchte, muss sich alle 5 Jahre einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen. Angestellte werden dabei auf mögliche Straftaten oder Verstöße überprüft.
Weil die Anforderungen im Sicherheitsbereich von Flughäfen hoch sind, führen bereits kleinste Ordnungswidrigkeiten oder Geldstrafen zum Zweifel an der Zuverlässigkeit des Angestellten. Da keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für eine Unzulässigkeit festgelegt sind, kann es für Betroffene sinnvoll sein, einen Anwalt für Luftsicherheit zu kontaktieren. Er kann die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe innerhalb der ZÜP prüfen, sie ggf. durch eine rechtssichere Argumentation entkräften und so unter Umständen den Verlust des Arbeitsplatzes verhindern.
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